{"id":6169,"date":"2013-11-29T17:40:56","date_gmt":"2013-11-29T15:40:56","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=6169"},"modified":"2013-12-03T10:25:16","modified_gmt":"2013-12-03T08:25:16","slug":"porsche-grose-koalition-und-die-trennung-von-der-trennungstheorie","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2013\/11\/29\/porsche-grose-koalition-und-die-trennung-von-der-trennungstheorie\/","title":{"rendered":"Porsche, Gro\u00dfe Koalition und die Trennung von der Trennungstheorie"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_1269\" style=\"width: 122px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/12\/Pupeter_Alexander_057.jpg\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-1269\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-1269\" alt=\"RA\/StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei P+P P\u00f6llath + Partners, M\u00fcnchen\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/12\/Pupeter_Alexander_057-112x168.jpg\" width=\"112\" height=\"168\" srcset=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/12\/Pupeter_Alexander_057-112x168.jpg 112w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/12\/Pupeter_Alexander_057-440x659.jpg 440w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/12\/Pupeter_Alexander_057.jpg 591w\" sizes=\"(max-width: 112px) 100vw, 112px\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-1269\" class=\"wp-caption-text\">RA\/StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei P+P P\u00f6llath + Partners, M\u00fcnchen<\/p><\/div>\n<p>Porsche hat im Rahmen einer Umstrukturierung nach dem Zusammenschluss mit VW eine im Umwandlungssteuerrecht vorgesehene M\u00f6glichkeit genutzt, Anteile in eine andere Gesellschaft einzubringen und als Gegenleistung neben neuen Anteilen auch eine \u201eCash-Komponente\u201c zu erhalten (\u00a7\u00a7 20 Abs. 2 Satz 4, 21 Abs. 1 Satz 4 UmwStG). Dieses in der Praxis seit Jahrzehnten \u00fcbliche Vorgehen hat, m\u00f6glicherweise wegen der Gr\u00f6\u00dfe der in Rede stehenden Betr\u00e4ge, die Politik auf den Plan gerufen. <!--more--><b><\/b><\/p>\n<p><b>Koalitionsvertrag: Pr\u00fcfung der Systemwidrigkeit<\/b><\/p>\n<p>Im Koalitionsvertrag der kommenden Gro\u00dfen Koalition ist vorgesehen, zu \u201epr\u00fcfen, wie der Anteilstausch und Umwandlungen mit finanziellen Gegenleistungen nicht mehr systemwidrig steuerfrei gestaltet werden k\u00f6nnen\u201c. Dabei soll die Zuzahlung ggf. quotal beschr\u00e4nkt werden. Bemerkenswert ist, dass sich die Rechtsprechung gerade in die gegenteilige Richtung bewegt.<\/p>\n<p><b>Mischentgelt und Teilentgelt bei Personengesellschaften<\/b><\/p>\n<p>Die Einbringung von Wirtschaftsg\u00fctern in eine Gesellschaft gegen Gew\u00e4hrung von Gesellschaftsrechten und daneben von sonstigen Gegenleistungen gibt es insbesondere auch bei Personengesellschaften (\u201eMischentgelt\u201c). \u00c4hnlich gelagert ist die Konstellation, dass Wirtschaftsg\u00fcter in eine Personengesellschaft eingebracht werden, und die Gegenleistung den Verkehrswert der Wirtschaftsg\u00fcter nicht erreicht. Die Differenz wird (mit oder ohne Bilanzausweis) in das Eigenkapital der Gesellschaft geleistet, ohne dass hierf\u00fcr zus\u00e4tzliche Gesellschaftsrechte gew\u00e4hrt werden (\u201eTeilentgelt\u201c).<\/p>\n<p><b>Finanzverwaltung \u2013 Trennungstheorie<\/b><\/p>\n<p>In diesen F\u00e4llen ging die Finanzverwaltung bislang regelm\u00e4\u00dfig davon aus, dass der Vorgang f\u00fcr steuerliche Zwecke in zwei Teile aufzuspalten sei (BMF vom 8. 12. 2011 \u2013 IV C 6-S 2241\/10\/10002, \u00a0Rdn. 15, <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,612348,\">DB0612348<\/a>; BMF vom 11. 11. 2011 &#8211; IV C 2-S 1978-b\/08\/10001, Rdn. 24.07, <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/pdfft,0,464115,\">DB0464115<\/a>). F\u00fcr den einen Teil gelten die Regelungen, die eine u. U. steuerneutrale Einbringung bzw. Einlage zulassen (\u00a7\u00a024 UmwStG, \u00a7\u00a06 Abs. 5 EStG). F\u00fcr den anderen Teil ist der Vorgang wie ein Verkauf, also ein entgeltliches Gesch\u00e4ft zu behandeln. Dabei sind im Rahmen des entgeltlichen Gesch\u00e4ftes nur die anteiligen Buchwerte der eingebrachten Wirtschaftsg\u00fcter der Gegenleistung gegen\u00fcberzustellen. Damit werden im Ergebnis die anteiligen stillen Reserven aufgedeckt.<\/p>\n<p><b>BFH \u2013 Verrechnung mit den gesamten Buchwerten<\/b><\/p>\n<p>Der BFH hat in einer Reihe von Urteilen (BFH vom 21. 6. 2012 \u2013 IV R 1\/08,<a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,483622,\">DB0483622<\/a>; BFH vom 19. 9. 2012 \u2013 IV R 11\/12, <a title=\" Keine Gewinnrealisierung bei \u00dcbertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Sonderbetriebsverm\u00f6gen in das Gesamthandsverm\u00f6gen gegen ein den Buchwert nicht \u00fcberschreitendes Entgelt \" href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,526873,\">DB0526873<\/a> und BFH vom 18. 9. 2013 \u2013 X R 42\/10, <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,629713,\">DB0629713<\/a>) best\u00e4tigt, dass die Gegenleistung, die nicht in Gesellschaftsanteilen besteht, in solchen F\u00e4llen grunds\u00e4tzlich zu einem steuerpflichtigen Gewinn f\u00fchren kann. Allerdings sei dabei dieses Entgelt den gesamten Buchwerten der Wirtschaftsg\u00fcter, die auf die Personengesellschaft \u00fcbertragen werden, gegen\u00fcberzustellen. Nur wenn die gesamten Buchwerte \u00fcberschritten werden, komme es zu einem steuerpflichtigen Gewinn. W\u00e4hrend die Vorgehensweise der Finanzverwaltung als \u201eTrennungstheorie\u201c bezeichnet wird, kann die Methodik des BFH als \u201emodifizierte Trennungstheorie\u201c aufgefasst werden. Die j\u00fcngste dieser Entscheidungen datiert vom 18. 9. 2013 (X R 42\/10, a.a.O) und betrifft in dem uns interessierenden Teil die Einbringung eines Einzelunternehmens in eine KG, wobei die KG einen Teil des Wertes auf ein Darlehenskonto des Einbringenden buchte.<\/p>\n<p>Die Urteile des BFH aus dem Jahr 2012 wurden mit einem Nichtanwendungserlass belegt (BMF vom 12. 9. 2013 &#8211; IV C 6-S 2241\/10\/10002, a.a.O.).<\/p>\n<p><b>Keine Systemwidrigkeit<\/b><\/p>\n<p>Hier ist das bemerkenswerte Ph\u00e4nomen zu beobachten, dass die Rechtsprechung die bisher zumindest von der Finanzverwaltung anders verstandene Rechtslage in eine Richtung bewegt, wie sie im Gesetz f\u00fcr einen speziellen Fall bereits vorgezeichnet ist, w\u00e4hrend die Politik genau diesen im Gesetz bereits angelegten Fall als \u201esystemwidrig\u201c abschaffen m\u00f6chte. Die Rechtsprechung best\u00e4tigt hingegen, dass die derzeitige Regelung in \u00a7\u00a7\u00a020 und 21 UmwStG dem steuerlichen System entspricht. Nimmt man den Koalitionsvertrag ernst, ist das Ergebnis der Pr\u00fcfung vorgezeichnet: Die Regelungen d\u00fcrfen nicht eingeschr\u00e4nkt werden, da sie nicht systemwidrig sind.<\/p>\n<p>Im \u00dcbrigen spricht vieles daf\u00fcr, anzunehmen, dass die Rechtsprechung aufgrund des Fallmateriales, das ihr zur Verf\u00fcgung steht, die Bed\u00fcrfnisse der Praxis auf Seiten der Steuerpflichtigen und der Verwaltung sowie die Ausgestaltung einer sachgerechten Besteuerung besser beurteilen kann, als es die auf einen pressewirksamen Sonderfall reagierende Politik vermag.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Porsche hat im Rahmen einer Umstrukturierung nach dem Zusammenschluss mit VW eine im Umwandlungssteuerrecht vorgesehene M\u00f6glichkeit genutzt, Anteile in eine andere Gesellschaft einzubringen und als Gegenleistung neben neuen Anteilen auch eine \u201eCash-Komponente\u201c zu erhalten (\u00a7\u00a7 20 Abs. 2 Satz 4, &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2013\/11\/29\/porsche-grose-koalition-und-die-trennung-von-der-trennungstheorie\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304378,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2241,3643],"tags":[30712,18836,3261],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/6169"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304378"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=6169"}],"version-history":[{"count":9,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/6169\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":6194,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/6169\/revisions\/6194"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=6169"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=6169"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=6169"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}