{"id":6274,"date":"2013-12-20T15:59:23","date_gmt":"2013-12-20T13:59:23","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=6274"},"modified":"2014-01-07T11:27:13","modified_gmt":"2014-01-07T09:27:13","slug":"steuerfalle-abtretungsempfanger-haftet-bei-globalzession-fur-umsatzsteuer-aus-abgetretener-forderung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2013\/12\/20\/steuerfalle-abtretungsempfanger-haftet-bei-globalzession-fur-umsatzsteuer-aus-abgetretener-forderung\/","title":{"rendered":"Steuerfalle: Abtretungsempf\u00e4nger haftet bei Globalzession f\u00fcr Umsatzsteuer aus abgetretener Forderung"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_6273\" style=\"width: 136px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2013\/12\/van-Alen.jpg\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-6273\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-6273\" alt=\"RA Frank van Alen, Partner der Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanw\u00e4lte\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2013\/12\/van-Alen-126x168.jpg\" width=\"126\" height=\"168\" srcset=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2013\/12\/van-Alen-126x168.jpg 126w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2013\/12\/van-Alen-440x586.jpg 440w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2013\/12\/van-Alen-755x1006.jpg 755w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2013\/12\/van-Alen.jpg 979w\" sizes=\"(max-width: 126px) 100vw, 126px\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-6273\" class=\"wp-caption-text\">RA Frank van Alen, Partner der Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanw\u00e4lte<\/p><\/div>\n<p>Kredite werden in der Praxis h\u00e4ufig durch die Abtretung von Forderungen des Kreditnehmers mittels Globalzession besichert. Hierzu hat der Bundesfinanzhof eine Entscheidung von erheblicher Brisanz ver\u00f6ffentlicht, die, wenn der Sicherungsfall eintritt, sowohl f\u00fcr Unternehmen als auch f\u00fcr Banken und Sparkassen kostspielig werden kann.<!--more--><\/p>\n<p>Vereinnahmt ein Unternehmer (Abtretungsempf\u00e4nger) ihm abgetretene Forderungen aus Lieferungen oder sonstigen Leistungen eines anderen Unternehmers (Sicherungsgeber), so haftet auch der Abtretungsempf\u00e4nger unmittelbar gegen\u00fcber dem Fiskus f\u00fcr die in den Forderungen enthaltene Umsatzsteuer. Dies gilt gleicherma\u00dfen bei\u00a0einer Abtretung durch Globalzession als einer bei Bankkrediten \u00fcblichen Sicherheit. In der Konsequenz muss somit eine Bank oder Sparkasse als Abtretungsempf\u00e4nger die Umsatzsteuer an das Finanzamt abf\u00fchren, soweit sie die an sie abgetretenen Forderungen vereinnahmt und der Sicherungsgeber die darauf entfallende Umsatzsteuer nicht abgef\u00fchrt hat (BFH v. 20.3.2013 &#8211; XI R 11\/12, DB0599189).<\/p>\n<p><b>Globalzession als Kreditsicherheit<\/b><\/p>\n<p>Im entschiedenen Fall hatte eine GmbH u.a. zur Sicherung eines Bankkredits im Wege der Globalzession gegenw\u00e4rtige und zuk\u00fcnftige Anspr\u00fcche aus Lieferungen und Leistungen an die Bank abgetreten, konnte die Forderungen aber weiter im eigenen Namen einziehen. Als die GmbH Insolvenzantrag stellte, zog der vorl\u00e4ufige Insolvenzverwalter auch die an die Bank abgetretenen Forderungen in H\u00f6he von rund 102.550 Euro einschlie\u00dflich 19% Umsatzsteuer (16.373 Euro) ein. Der Insolvenzverwalter und die Bank einigten sich schlie\u00dflich auf einen Betrag von netto 250.000 Euro, mit dem s\u00e4mtliche Absonderungsrechte abgegolten sein sollten. Der Insolvenzverwalter zahlte die 250.000 Euro an die Bank aus. Umsatzsteuer f\u00fchrte er nicht ab. Das Finanzamt forderte daraufhin von der Bank 16.373 Euro Umsatzsteuer aus den an die Bank abgetretenen und von ihr vereinnahmten Forderungen.<\/p>\n<p><b>BFH best\u00e4tigt Finanzverwaltung<\/b><\/p>\n<p>Zu Recht, wie der Bundesfinanzhof best\u00e4tigt hat. Der BFH stellte zun\u00e4chst fest, dass die Haftung des Abtretungsempf\u00e4ngers nach \u00a7 13c UStG alle Formen der Abtretung von Forderungen des Abtretenden aus Ums\u00e4tzen erfasse, auch eine Globalzession. \u00dcberdies erstrecke sich die Haftung des Abtretungsempf\u00e4ngers auf die als unselbstst\u00e4ndiger Bestandteil der Forderung stets enthaltene Umsatzsteuer. Diese Haftung, so der BFH, k\u00f6nne nicht durch eine zivilrechtliche Vereinbarung ausgeschlossen werden. Entscheidend sei allein, dass der Abtretungsempf\u00e4nger die abgetretene Forderung vereinnahme. Weder die Abtretung noch die Vereinnahmung k\u00f6nnten auf den Nettobetrag der Forderung beschr\u00e4nkt werden.<\/p>\n<p><b>Folgen f\u00fcr Unternehmen und Kreditinstitute<\/b><\/p>\n<p>Will der Abtretungsempf\u00e4nger eigene Anspr\u00fcche gegen seinen Schuldner zu 100% besichern, so sollte er gleichzeitig daf\u00fcr vorsorgen, dass sich sein Verwertungserl\u00f6s im Sicherungsfall als Folge seiner Umsatzsteuerhaftung nach \u00a7 13c UStG nicht um die Umsatzsteuer vermindert. Ein solches Ergebnis lie\u00dfe sich im Ende nur dadurch vermeiden, dass die H\u00f6he der zur Sicherheit abgetretenen Forderungen 119% des zu besichernden Anspruchs umfassen. Eine \u00dcbersicherung ist im Kreditgesch\u00e4ft schon heute teilweise \u00fcblich. Die aktuelle Entscheidung des BFH verdeutlicht aber das Spannungsfeld zwischen zivilrechtlicher und steuerrechtlicher Rechtsprechung: Das Zivilrecht setzt zum Schutz des Sicherungsgebers Sicherungsgrenzen, die im Lichte der BFH-Entscheidung vom 20.3.2013 f\u00fcr den Abtretungsempf\u00e4nger zu Deckungsl\u00fccken f\u00fchren k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Kritisch ist das Urteil des BFH deshalb insbesondere dann f\u00fcr Banken und Sparkassen, wenn diese sich mit der dort \u00fcblichen Globalzession s\u00e4mtliche Forderungen ihres gewerblichen Kreditnehmers abtreten lassen. Nach g\u00e4ngiger zivilrechtlicher Praxis d\u00fcrfen Banken und Sparkassen Kredite mit maximal 110% der Forderung besichern und m\u00fcssen weitergehende Sicherungsrechte wieder freigeben. Ein Kreditinstitut, welches sich nur mittels Globalzession absichert, l\u00e4uft also Gefahr, mit seiner Forderung in H\u00f6he von rechnerisch 7,5% auszufallen, wenn sein Kreditnehmer die auf die abgetretenen Forderungen entfallende Umsatzsteuer nicht abf\u00fchrt.<\/p>\n<p>Dieses Beispiel zeigt, dass die bisherige, in den AGB der Banken und Sparkassen verankerte Sicherungsgrenze von 110% unter dem Gesichtspunkt der potenziellen Deckungsl\u00fccke seitens der Kreditinstitute einer kritischen Pr\u00fcfung unterzogen werden wird. Dies d\u00fcrfte insbesondere f\u00fcr die bis Ende 2010 vereinbarten Sicherungsvertr\u00e4ge gelten, da der BFH in einem Nebensatz anklingen l\u00e4sst, dass durch die ab 2011 g\u00fcltige Regelung des \u00a7 55 Abs. 4 Insolvenzordnung (InsO) Verbindlichkeiten des (Kredit-)Schuldners aus Steuerschuldverh\u00e4ltnissen stets dann Masseverbindlichkeiten seien, wenn solche Steuerschuldverh\u00e4ltnisse unter Einbindung des vorl\u00e4ufigen Insolvenzverwalters begr\u00fcndet wurden. Ob diese Regelung &#8211; abweichend vom Wortlaut des \u00a7 55 Abs. 4 InsO &#8211; auch f\u00fcr die von einer Globalzession erfassten Forderungen vor Insolvenz greifen, l\u00e4sst der BFH leider offen.<\/p>\n<p>Eine Bank oder Sparkasse d\u00fcrfte deshalb immer weniger bereit sein, sich nur mit einer Globalzession abzusichern, sondern weitere belastbare Sicherungsrechte fordern, bevor sie einen Kredit herauslegt. F\u00fcr bestehende Sicherungsvertr\u00e4ge sollten sich Kreditnehmer vorsorglich auf den Wunsch ihres Kreditinstitutes um Nachbesicherung, das hei\u00dft die Stellung zus\u00e4tzlicher Sicherheiten, einstellen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kredite werden in der Praxis h\u00e4ufig durch die Abtretung von Forderungen des Kreditnehmers mittels Globalzession besichert. 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