{"id":644,"date":"2010-07-21T09:08:38","date_gmt":"2010-07-21T08:08:38","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=644"},"modified":"2011-02-24T14:55:43","modified_gmt":"2011-02-24T13:55:43","slug":"kommt-die-kernbrennstoffsteuer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2010\/07\/21\/kommt-die-kernbrennstoffsteuer\/","title":{"rendered":"Kommt die Kernbrennstoffsteuer? \u2013 Die verfassungs- und europarechtlichen Einw\u00e4nde sind gravierend"},"content":{"rendered":"<p>In einem Interview am 21. 6. 2010 sprach sich Finanzminister Wolfgang Sch\u00e4uble f\u00fcr eine st\u00e4rkere Besteuerung der Energie \u201eim Sinne einer \u00f6kologischen Nachhaltigkeit\u201c aus und nannte als Beispiel die Einf\u00fchrung einer Brennelementesteuer, die auf die Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von elektrischem Strom erhoben werden soll. Rund 2,3 Mrd. \u20ac soll die Steuer f\u00fcr den Bundeshaushalt bringen. In der politischen Diskussion wird darin auch eine \u201eangemessene Beteiligung\u201c der Kernkraftwerkbetreiber an den zuk\u00fcnftigen, die \u00f6ffentlichen Haushalte belastenden Sanierungskosten gesehen. Ein Gesetzentwurf existiert noch nicht. Auch die SPD-Fraktion begr\u00fc\u00dft eine solche Steuer und forderte die Bundesregierung in einem parlamentarischen Antrag (BT.-Drucks. 17\/2410) \u00a0auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Aber die rechtlichen Bedenken sind erheblich.<!--more--><\/p>\n<p>So vielf\u00e4ltig, ja fast unbegrenzt, die M\u00f6glichkeiten sein m\u00f6gen, Steuern zu erheben, der Staat kann sie nur ergreifen, wenn er sich dabei im Rahmen des Grundgesetzes und des Europ\u00e4ischen Rechts bewegt. Verfassungsrechtlich muss eine neue Steuer zun\u00e4chst den Vorgaben der Finanzverfassung entsprechen, d. h. sie muss sich in den Katalog der in Art. 106 GG genannten Steuerarten einordnen lassen. Europarechtlich darf die Steuer nicht mit den Grundfreiheiten und mit dem sog. Europ\u00e4ischen Sekund\u00e4rrecht (Verordnungen, Richtlinien) kollidieren.<\/p>\n<p>Finanzverfassungsrechtlich entscheidend ist, ob die Kernbrennstoffsteuer als Verbrauchsteuer i.S.d. Artikel 106 Abs. 1 Nr. 2 Grundgesetz angesehen werden kann. Verbrauchsteuern belasten den Verbrauch oder Verzehr von verbrauchsf\u00e4higen Wirtschaftg\u00fctern (Waren), verlagern aber den Zeitpunkt der Besteuerung vor, n\u00e4mlich in der Regel auf bestimmte Verkehrsakte, die den Verbrauch erm\u00f6glichen. \u00a0Das BVerfG formuliert das so: \u201eDie Verbrauchsteuer kn\u00fcpft an das Verbringen des Verbrauchsgutes in den allgemeinen Wirtschaftsverkehr an, ohne aber \u2013 wie die Verkehrsteuern \u2013 im Tatbestand beide Seiten, insbesondere beide Vertragspartner zu erfassen\u201c (Urteil vom 7. 5. 1998 &#8211; 2 BvR 1991\/95, BVerfGE 98 S. 106 [124]). Da an den Einsatz von Kernbrennstoffen, insbesondere Brennelementen angekn\u00fcpft wird, m\u00fcsste es sich bei diesen um ein \u201everbrauchsf\u00e4higes Gut\u201c handeln. Zwar geht das BVerfG davon aus, dass verbrauchsf\u00e4hige G\u00fcter auch Produktionsmittel sein k\u00f6nnen, aber das Produktionsmittel muss \u2013 wie etwa die bei der Produktion verbrauchten Kraftstoffe &#8211; Eingang in das vom Endverbraucher konsumierte Gut finden. Dies ist bei nuklearen Brennst\u00e4ben nicht der Fall, da sie bei ihrem Einsatz nicht aufgebraucht werden und sich in keiner Weise in ver\u00e4nderter Form im verbrauchsf\u00e4higen Endprodukt wiederfinden. Die Steuer wird also nicht beim Einsatz eines Gutes erhoben, das sich in der Herstellung der endverbrauchsf\u00e4higen Ware wiederfindet, was aber nach der gegenw\u00e4rtigen Rechtsprechung des BVerfG erforderlich ist (siehe etwa Urteil vom 20. 4. 2004 &#8211; 1 BvR 1748\/99, 905\/00, BVerfGE 110 S. 274 [297 f.]).<\/p>\n<p>Auch aus europarechtlicher Sicht unterliegt das Gesetzesvorhaben Bedenken. Nach Artikel 14 Abs. 1 Buchstabe a der Energiesteuerrichtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, \u201ebei der Stromerzeugung verwendete Energieerzeugnisse\u201c\u00a0 von der Besteuerung zu befreien (sog. Verbot der Inputbesteuerung). Der Grund liegt darin, dass aus EU-rechtlicher Sicht elektrischer Strom nicht durch Erfassung der eingesetzten Energietr\u00e4ger, sondern durch die Erfassung des elektrischen Stroms selbst besteuert werden soll. Damit wird sichergestellt, dass das im EG-rechtlichen Verbrauchsteuersystem vorherrschende Bestimmungslandprinzip (Steuer soll dort anfallen und vereinnahmt werden, wo der bestimmungsgem\u00e4\u00dfe Verbrauch, hier also der Stromverbrauch stattfindet) verwirklicht wird. Die geplante Kernbrennstoffsteuer l\u00e4uft aber genau diesem verbrauchsteuerpolitischen Konzept der EU zuwider, da sie zu einer Besteuerung im Herkunftsland (Land der Stromerzeugung) f\u00fchrt. Ihre Europarechtswidrigkeit ist liegt auf der Hand.<\/p>\n<p>Der Gesetzgeber w\u00e4re gut beraten, die Pl\u00e4ne f\u00fcr die Einf\u00fchrung einer Kernbrennstoffsteuer wieder fallen zu lassen. Rechtsstreitigkeiten sind vorprogrammiert. Stromkonzerne haben nach Presseberichten jetzt schon mit Klagen gedroht, \u00a0und es ist anzunehmen, dass der Gesetzgeber recht schnell von zwei Seiten in Bedr\u00e4ngnis geraten wird: zum einen von Seiten des BVerfG, das seine Rechtsprechung zum Verbrauchsteuerbegriff \u00e4ndern m\u00fcsste, um das Gesetz passieren zu lassen, zum anderen von Seiten des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs, der auf die Einhaltung der Energiesteuerrichtlinie pochen wird und sich von fiskalischen und lenkungspolitischen \u00dcberlegungen der Bundesrepublik nicht wird beeindrucken lassen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In einem Interview am 21. 6. 2010 sprach sich Finanzminister Wolfgang Sch\u00e4uble f\u00fcr eine st\u00e4rkere Besteuerung der Energie \u201eim Sinne einer \u00f6kologischen Nachhaltigkeit\u201c aus und nannte als Beispiel die Einf\u00fchrung einer Brennelementesteuer, die auf die Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2010\/07\/21\/kommt-die-kernbrennstoffsteuer\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304376,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[3119,3117,3118,2867,3116],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/644"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304376"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=644"}],"version-history":[{"count":10,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/644\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1922,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/644\/revisions\/1922"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=644"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=644"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=644"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}