{"id":677,"date":"2010-07-29T09:36:17","date_gmt":"2010-07-29T08:36:17","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=677"},"modified":"2011-02-24T14:47:18","modified_gmt":"2011-02-24T13:47:18","slug":"die-teilwertabschreibung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2010\/07\/29\/die-teilwertabschreibung\/","title":{"rendered":"Die Teilwertabschreibung \u2013 \u00c4nderungen durch das BilMoG und das geplante JStG 2010"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_517\" style=\"width: 121px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a rel=\"attachment wp-att-517\" href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2010\/06\/18\/jahressteuergesetz-2010-teilabzugsverbot-auch-bei-fehlenden-beteili-gungseinkunften\/dr-martin-lenz\/\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-517\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-517\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/06\/Dr.-Martin-Lenz-111x168.jpg\" alt=\"\" width=\"111\" height=\"168\" srcset=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/06\/Dr.-Martin-Lenz-111x168.jpg 111w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/06\/Dr.-Martin-Lenz-440x660.jpg 440w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/06\/Dr.-Martin-Lenz-754x1132.jpg 754w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/06\/Dr.-Martin-Lenz.jpg 1181w\" sizes=\"(max-width: 111px) 100vw, 111px\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-517\" class=\"wp-caption-text\">WP StB Dr. Martin Lenz ist Partner und Leiter National Tax bei KPMG AG, Frankfurt\/M. <\/p><\/div>\n<p>Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25. 5. 2009 wurde die Anwendung des Ma\u00dfgeblichkeitsprinzips f\u00fcr die steuerliche Gewinnermittlung ge\u00e4ndert. Danach ist steuerlich das Betriebsverm\u00f6gen anzusetzen, das nach den handelsrechtlichen Grunds\u00e4tzen ordnungsm\u00e4\u00dfiger Buchf\u00fchrung auszuweisen ist, es sei denn, im Rahmen der Aus\u00fcbung eines steuerlichen Wahlrechts wird oder wurde ein anderer Ansatz gew\u00e4hlt. Damit gilt das Ma\u00dfgeblichkeitsprinzip nur noch vorbehaltlich der abweichenden Aus\u00fcbung steuerlicher Wahlrechte. Voraussetzung f\u00fcr die Aus\u00fcbung steuerlicher Wahlrechte ist, dass bestimmte Aufzeichnungspflichten (F\u00fchren von Verzeichnissen) erf\u00fcllt werden. Das Prinzip der umgekehrten Ma\u00dfgeblichkeit, nach dem steuerliche Wahlrechte in \u00dcbereinstimmung mit der handelsrechtlichen Jahresbilanz auszu\u00fcben sind, wurde durch das BilMoG abgeschafft. <!--more--><\/p>\n<p>Unter Geltung des BilMoG stellt sich die Frage, ob es sich bei der Teilwertabschreibung (\u00a7 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, Nr. 2 Satz 2 EStG) um ein eigenst\u00e4ndiges steuerliches Wahlrecht handelt, das unabh\u00e4ngig von der handelsrechtlichen Bilanzierung ausge\u00fcbt werden darf. Das BMF hat mit Schreiben vom 12. 3. 2010 zu der ge\u00e4nderten Anwendung des Ma\u00dfgeblichkeitsprinzips Stellung genommen. Danach muss eine au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Abschreibung in der Handelsbilanz nicht zwingend in der Steuerbilanz durch eine Teilwertabschreibung nachvollzogen werden. Das BMF erkennt somit die Teilwertabschreibung als eigenst\u00e4ndiges steuerliches Wahlrecht an, welches unabh\u00e4ngig von der Handelsbilanz ausge\u00fcbt werden kann.<\/p>\n<p>Somit wird dem Steuerpflichtigen die M\u00f6glichkeit er\u00f6ffnet, eine Teilwertabschreibung zu unterlassen oder diese wieder aufzuholen, wenn zwar die handelsrechtlichen Voraussetzungen einer au\u00dferplanm\u00e4\u00dfigen Abschreibung gegeben sind, aber der steuerlich zwingend erforderliche Nachweis eines niedrigeren Teilwerts nicht erbracht wird. Steuerlich kann der Verzicht der Teilwertabschreibung vorteilhaft sein, wenn durch die Teilwertabschreibung ein Verlust entst\u00fcnde oder sich erh\u00f6hte, der in den Folgejahren nur unter Ber\u00fccksichtigung der Mindestbesteuerung genutzt werden k\u00f6nnte oder in F\u00e4llen des \u00a7 8c KStG anteilig bzw. vollst\u00e4ndig unterzugehen drohte. Die Wertaufholung einer fr\u00fcheren Teilwertabschreibung kann insbesondere zur Nutzung von Verlustabz\u00fcgen zweckm\u00e4\u00dfig sein.<\/p>\n<p>Insbesondere bei Anteilen an Kapitalgesellschaften kann das Unterlassen einer Teilwertabschreibung zielf\u00fchrend sein, da diese bei der Ermittlung des Einkommens unber\u00fccksichtigt (\u00a7\u00a08b Abs. 3 Satz 3 KStG) bleibt, w\u00e4hrend eine sp\u00e4tere Wertaufholung dem pauschalen Betriebsausgabenabzugsverbot in H\u00f6he von 5% unterliegen w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Das BMF versucht in seinem Schreiben diese Gestaltungsfreiheiten in gewisser Hinsicht einzugrenzen. Es sei zu pr\u00fcfen, ob eine willk\u00fcrliche Gestaltung vorliege, wenn der Steuerpflichtige eine Teilwertabschreibung vorgenommen habe und in einem darauf folgenden Jahr auf den Nachweis der dauernden Wertminderung mit dem Ziel einer Wertaufholung verzichte. Damit soll in erster Linie eine vom Steuerpflichtigen beabsichtigte Gewinnsteuerung durch sich wiederholende Abschreibungen und Wertaufholungen verhindert werden.<\/p>\n<p><strong>Geplante gesetzliche Regelung im Jahressteuergesetz 2010<\/strong><\/p>\n<p>In seiner Stellungnahme zum Entwurf des Jahressteuergesetztes 2010 (JStG 2010) hat der Bundesrat das Wahlrecht zur Teilwertabschreibung aufgegriffen. Der Bundesrat sieht insbesondere in der Pr\u00fcfung der Frage, ob die Nichterbringung des Nachweises willk\u00fcrlich erfolgte, einen gro\u00dfen Unsicherheitsfaktor. Da diese Pr\u00fcfung nur auf Basis von Indizien erfolgen k\u00f6nne, kann dies sowohl f\u00fcr die Finanzverwaltung als auch f\u00fcr den Steuerpflichtigen zu Rechtsunsicherheiten f\u00fchren.<\/p>\n<p>Aus diesen Gr\u00fcnden soll nach der Stellungnahme des Bundesrates \u00a7 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 EStG durch das JStG 2010 dahingehend ge\u00e4ndert werden, dass der Steuerpflichtige an ein einmal ausge\u00fcbtes Wahlrecht zur Teilwertabschreibung auch in den folgenden Wirtschaftsjahren gebunden ist, wenn die Gr\u00fcnde f\u00fcr die Wertminderung nicht entfallen sind. Die Fortf\u00fchrung einer vorgenommen Teilwertabschreibung wird somit nicht mehr an einen fakultativ zu erbringenden Nachweis gekn\u00fcpft, sondern an das tats\u00e4chliche Weiterbestehen der Wertminderung.<\/p>\n<p>Es bleibt jedoch abzuwarten, inwieweit die mit der \u00c4nderung verbundenen Ziele der Rechtssicherheit, der administrativen Vereinfachung und der Verfestigung des Steueraufkommens erreicht werden k\u00f6nnen. Strebt der Steuerpflichtigen eine Wertaufholung an, bleibt es ihm unbenommen, den Wegfall der f\u00fcr die urspr\u00fcngliche Wertminderung ma\u00dfgeblichen Gr\u00fcnde anzuf\u00fchren. In diesen F\u00e4llen kommt es lediglich zu einer ver\u00e4nderten Pr\u00fcfung seitens des Finanzamtes. Anstelle des Vorliegens einer willk\u00fcrlichen Gestaltung muss das Finanzamt zuk\u00fcnftig pr\u00fcfen, ob die Gr\u00fcnde f\u00fcr die Wertminderung auch tats\u00e4chlich entfallen sind. Die Frage, wer in solchen F\u00e4llen die Beweislast tr\u00e4gt, wird von hoher praktischer Relevanz sein. Auseinandersetzungen im Zuge einer Betriebspr\u00fcfung und der damit verbundene administrative Aufwand d\u00fcrften sich insbesondere bei objektiv nur schwer nachweisbaren Werten nicht vermeiden lassen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25. 5. 2009 wurde die Anwendung des Ma\u00dfgeblichkeitsprinzips f\u00fcr die steuerliche Gewinnermittlung ge\u00e4ndert. Danach ist steuerlich das Betriebsverm\u00f6gen anzusetzen, das nach den handelsrechtlichen Grunds\u00e4tzen ordnungsm\u00e4\u00dfiger Buchf\u00fchrung auszuweisen ist, es sei denn, im Rahmen der Aus\u00fcbung &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2010\/07\/29\/die-teilwertabschreibung\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304378,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2241,2963],"tags":[2416,2797,3186,2473,3187],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/677"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304378"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=677"}],"version-history":[{"count":8,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/677\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1919,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/677\/revisions\/1919"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=677"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=677"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=677"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}