{"id":682,"date":"2010-07-30T06:00:11","date_gmt":"2010-07-30T05:00:11","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=682"},"modified":"2011-02-24T14:45:05","modified_gmt":"2011-02-24T13:45:05","slug":"verzogerungen-bei-der-e-bilanz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2010\/07\/30\/verzogerungen-bei-der-e-bilanz\/","title":{"rendered":"Verz\u00f6gerungen bei der E-Bilanz"},"content":{"rendered":"<p><strong> <\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.\u00a0 12.\u00a0 2010 beginnen, sind die Inhalte von Bilanz und GuV erweitert um steuerlich relevante Daten nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfern\u00fcbertragung an die Finanzverwaltung zu \u00fcbermitteln (\u00a7 5b EStG). Allerdings wird das Projekt E-Bilanz deutlich \u00fcber die Vorgabe \u201eElektronik statt Papier\u201c hinausgehen und sich nicht in einer reinen Substitution des Transfermediums ersch\u00f6pfen.<!--more-->Aus der Erm\u00e4chtigungsnorm in \u00a7 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG wird von der Finanzverwaltung vielmehr die Berechtigung abgeleitet, dass die Bestimmung von Struktur und Gliederungstiefe der transferierten Daten weitestgehend zu ihrer Disposition steht. Damit wird die Steuer-Taxonomie zum Herzst\u00fcck des gesamten Projekts, das \u00fcber die Praktikabilit\u00e4t und Akzeptanz der E-Bilanz entscheidet. Aber genau an diesem Punkt stockt der Prozess gegenw\u00e4rtig, was auch nicht \u00fcberrascht.<\/p>\n<p>Zwar wird als Ausgangspunkt f\u00fcr die Steuer-Taxonomie das HGB-Gliederungsschema gew\u00e4hlt, dieses soll jedoch in erheblichem Umfang um Pflichtangaben erweitert werden, die insbesondere steuersensible Bereiche betreffen. Es besteht die Gefahr, dass die Bereitstellung der erforderlichen Informationen f\u00fcr die Steuerpflichtigen mit erheblichen Aufwendungen verbunden ist, die weit \u00fcber die Sch\u00e4tzungen im Rahmen des Steuerb\u00fcrokratieabbaugesetzes hinausgehen.<\/p>\n<p>Der bereits erwartete Erlass-Entwurf zur Steuer-Taxonomie soll nun fr\u00fchestens im September dieses Jahres ver\u00f6ffentlicht werden, womit der bisher vorgesehene Zeitplan obsolet sein d\u00fcrfte. Denn eine verpflichtende Einf\u00fchrung der E-Bilanz ab 2011 erscheint undenkbar, wenn der Entwurf einer Verwaltungsanweisung erst im September 2010 das Licht der Welt erblickt. In den meisten F\u00e4llen wird n\u00e4mlich das Buchungssystem der betroffenen Unternehmen einer Anpassung auf die erweiterten Berichtsanforderungen unter Verwendung des obligatorischen Datenformats XBRL zu unterziehen sein. Damit kann f\u00fcr das Jahr 2011 allenfalls eine freiwillige \u00dcbermittlung von E-Bilanzen in Betracht kommen. Denkbar w\u00e4re aber auch, das Projekt in einer ersten Phase auf die HGB-Taxonomie zu beschr\u00e4nken und unter Auswertung der gewonnenen Erfahrungen in einer zweiten Phase eine erweiterte Steuer-Taxonomie einzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>Mit der Verwirklichung des Projektes E-Bilanz wird bei der Finanzverwaltung ein bisher nicht vorhandener Pool an Mikrodaten in elektronischer Form geschaffen, der die Finanzverwaltungen in die Lage versetzt, umfassende Analysen und Auswertungen vorzunehmen, w\u00e4hrend die bisherige Bindung von Ressourcen f\u00fcr die Erfassung von Daten bei der Finanzverwaltung nahezu vollst\u00e4ndig entf\u00e4llt. Ob und in welcher Form diese asymmetrische Verteilung von Kosten und Nutzen zwischen Finanzverwaltung und Steuerpflichtigen in einen fairen Interessenausgleich einm\u00fcndet, wird in der weiteren Diskussion zu kl\u00e4ren sein.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>F\u00fcr Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.\u00a0 12.\u00a0 2010 beginnen, sind die Inhalte von Bilanz und GuV erweitert um steuerlich relevante Daten nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfern\u00fcbertragung an die Finanzverwaltung zu \u00fcbermitteln (\u00a7 5b EStG). 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