{"id":6995,"date":"2014-09-12T19:17:09","date_gmt":"2014-09-12T17:17:09","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=6995"},"modified":"2014-09-12T19:17:09","modified_gmt":"2014-09-12T17:17:09","slug":"fallstricke-bei-privaten-konten-in-fremder-wahrung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2014\/09\/12\/fallstricke-bei-privaten-konten-in-fremder-wahrung\/","title":{"rendered":"Fallstricke bei privaten Konten in fremder W\u00e4hrung"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_5588\" style=\"width: 147px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2013\/03\/2010_Haag-Hochformat.jpg\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-5588\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-5588\" alt=\"RA\/StB Dr. Maximilian Haag, LL.M., P+P P\u00f6llath und Partners, M\u00fcnchen\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2013\/03\/2010_Haag-Hochformat-137x168.jpg\" width=\"137\" height=\"168\" srcset=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2013\/03\/2010_Haag-Hochformat-137x168.jpg 137w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2013\/03\/2010_Haag-Hochformat-440x539.jpg 440w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2013\/03\/2010_Haag-Hochformat-755x925.jpg 755w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2013\/03\/2010_Haag-Hochformat.jpg 1252w\" sizes=\"(max-width: 137px) 100vw, 137px\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-5588\" class=\"wp-caption-text\">RA\/StB Dr. Maximilian Haag, LL.M., P+P P\u00f6llath und Partners, M\u00fcnchen<\/p><\/div>\n<p>Mit Urteil vom 21. Januar 2014 (IX R 11\/13, <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,650624,\">DB 2014 S. 690 = DB0650624<\/a>) hat der BFH entschieden, dass die Entgegennahme eines Bankguthabens in fremder W\u00e4hrung als Gegenleistung beim Verkauf von Wertpapieren ertragsteuerlich als Tausch zu behandeln ist, bei dem einerseits Wertpapiere ver\u00e4u\u00dfert und andererseits das Wirtschaftsgut \u201eFremdw\u00e4hrungsguthaben\u201c angeschafft wird. Dies gilt nach Ansicht des BFH sogar dann, wenn bereits der Kauf der verkauften Wertpapiere \u00fcber ein in der Fremdw\u00e4hrung gef\u00fchrtes Konto erfolgte. Rechtsfolge hiervon ist, dass sich W\u00e4hrungsgewinne oder -verluste des Steuerpflichtigen nicht nach dem Tag der urspr\u00fcnglichen Anschaffung des Fremdw\u00e4hrungsguthabens richten, sondern nach dem Tag des sp\u00e4teren Verkaufs der in fremder W\u00e4hrung erworbenen Wertpapiere einerseits und dem Umtausch des mit den Wertpapieren realisierten Ver\u00e4u\u00dferungserl\u00f6ses in Euro andererseits. Diese steuerlichen Folgen sind weder neu noch \u00fcberraschend \u2013 sie werden in der Praxis allerdings oft \u00fcbersehen oder in ihren Auswirkungen untersch\u00e4tzt. Das Urteil vom 21. Januar 2014 l\u00e4dt dazu ein, sich Klarheit \u00fcber die ertragsteuerlichen Folgen von privaten Fremdw\u00e4hrungsgesch\u00e4ften zu verschaffen.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Steuerliche Relevanz von Wechselkursgewinnen<\/strong><\/p>\n<p>Nach der schon l\u00e4nger bestehenden Rechtsprechung des BFH sind Bankguthaben in fremder W\u00e4hrung steuerlich nicht wie Geld nationaler W\u00e4hrung zu behandeln, sondern als eigenst\u00e4ndige Wirtschaftsg\u00fcter, deren Wert wie bei anderen Wirtschaftsg\u00fctern in Euro zu ermitteln ist (BFH vom 2. Mai 2000 &#8211; IX R 73\/98, <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,6355,\">DB 2000 S. 2047 = DB0006355<\/a>). Erzielt ein Steuerpflichtiger aufgrund von Wechselkursdifferenzen zwischen der Anschaffung eines privaten Bankguthabens in fremder W\u00e4hrung und seinem R\u00fccktausch in Euro einen Gewinn, so unterliegt dieser daher der Einkommensteuer, wenn Kauf und R\u00fccktausch der fremden W\u00e4hrung innerhalb der Spekulationsfristen eines privaten Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4fts (\u00a7 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) stattfinden. Die Finanzverwaltung folgt dieser Sichtweise in ihrem Rundschreiben zur Besteuerung privater Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4fte (BMF vom 25. Oktober 2004, <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,74438,\">DB 2004 S. 2393 = DB0074438<\/a>).<\/p>\n<p><strong>T\u00fcckische Fristverl\u00e4ngerung durch Unternehmenssteuerreform 2008<\/strong><\/p>\n<p>Nach der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Rechtslage waren private Wechselkursgewinne nur steuerpflichtig, wenn Anschaffung und R\u00fccktausch des Fremdw\u00e4hrungsguthabens innerhalb eines Jahres erfolgten. Der Gesetzgeber hat diese einj\u00e4hrige Spekulationsfrist f\u00fcr private Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4fte mit beweglichen Wirtschaftsg\u00fctern nach 2008 grunds\u00e4tzlich beibehalten. Neu ist seitdem allerdings, dass sich die Spekulationsfrist bei Wirtschaftsg\u00fctern, aus deren Nutzung der Steuerpflichtige in zumindest einem Jahr laufende Eink\u00fcnfte erzielt hatte, auf zehn Jahre erh\u00f6ht (\u00a7 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 3 EStG n.F.). Diese vom Gesetzgeber zur Vermeidung von Steuersparmodellen ersonnene Regelung erfasst damit alle in Fremdw\u00e4hrung gef\u00fchrten verzinslichen Konten. Der Kreis steuerpflichtiger privater W\u00e4hrungsgesch\u00e4fte wurde dadurch ab 2009 drastisch erweitert und d\u00fcrfte seither viele Steuerpflichtige betreffen, die sich dessen bislang gar nicht bewusst sind.<\/p>\n<p><strong>Jedes Tauschgesch\u00e4ft in fremder W\u00e4hrung ist Erwerb oder Verkauf eines \u201eFremdw\u00e4hrungsguthabens\u201c<\/strong><\/p>\n<p>Das Urteil des BFH vom 21. Januar 2014 hat in diesem Zusammenhang einiges klargestellt:<\/p>\n<ol>\n<li>Es gibt keinen \u201egeschlossenen Fremdw\u00e4hrungsbereich\u201c bei Fremdw\u00e4hrungsguthaben, die f\u00fcr Wertpapiergesch\u00e4fte in der jeweiligen W\u00e4hrung verwendet werden. Ein Wechselkursgewinn oder -verlust entsteht damit nicht zwingend erst mit dem R\u00fccktausch in Euro. Vielmehr l\u00f6st jeder Kauf oder Verkauf von Wertpapieren \u00fcber ein solches Konto eine Ver\u00e4u\u00dferung oder Anschaffung eines neuen Fremdw\u00e4hrungsguthabens zum jeweiligen Tageskurs aus.<\/li>\n<li>Wenn jeder Verkauf von Wertpapieren \u00fcber ein Fremdw\u00e4hrungskonto eine Anschaffung eines Fremdw\u00e4hrungsguthabens ist, wird der Lauf der Spekulationsfrist nach \u00a7 23 EStG mit jedem solchen Gesch\u00e4ft neu ausgel\u00f6st. Neben den langfristig steuerverhafteten verzinslichen Fremdw\u00e4hrungskonten bleiben daher auch unverzinsliche Fremdw\u00e4hrungsbest\u00e4nde beim regelm\u00e4\u00dfigen Einsatz f\u00fcr Wertpapiergesch\u00e4fte h\u00e4ufig steuerverstrickt.<\/li>\n<li>Zur Ermittlung des Ver\u00e4u\u00dferungsergebnisses nach \u00a7 20 Abs. 2 EStG beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren \u00fcber ein Fremdw\u00e4hrungskonto muss eine Umrechnung in Euro sowohl f\u00fcr den Kauf als auch f\u00fcr den Verkauf stattfinden, um das steuerlich zutreffende Ver\u00e4u\u00dferungsergebnis festzustellen. Eine blo\u00dfe Umrechnung des in fremder W\u00e4hrung erzielten Ver\u00e4u\u00dferungsergebnisses in Euro ist nicht statthaft (zu \u00a7 17 EStG so schon BFH vom 24. Januar 2012 \u2013 IX R 62\/10, <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,470076,\">DB 2012 S. 834 = DB0470076<\/a>).<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>Beispiel:<\/strong><\/p>\n<p><i>Am 1. Januar 2013 er\u00f6ffnet X ein unverzinsliches US-Dollar-Konto mit Guthaben von 40.000 US-Dollar (Kurs 0,757 Euro\/US-Dollar). Am 1. Juni 2013 kauft X \u00fcber dieses Konto 1.000 Y-Aktien zum St\u00fcckkurs von 40 US-Dollar (Kurs 0,768 Euro\/US-Dollar).<\/i><\/p>\n<ul>\n<li>X realisiert am 1. Juni 2013 einen W\u00e4hrungsgewinn von (0,768 Euro\/US-Dollar \u2013 0,757 Euro\/US-Dollar x 40.000 US-Dollar =) 440 Euro.<\/li>\n<\/ul>\n<p><i>Am 1. Januar 2014 verkauft X alle Y-Aktien zum St\u00fcckkurs von 43 US-Dollar (Kurs 0,725 Euro\/US-Dollar). Der in US-Dollar bezahlte Erl\u00f6s flie\u00dft wieder auf sein US-Dollar-Konto.<\/i><\/p>\n<ul>\n<li>X realisiert am 1. Januar 2014 einen Ver\u00e4u\u00dferungsgewinn von (1.000 x 43 US-Dollar x 0,725 Euro\/US-Dollar \u2013 1.000 x 40 US-Dollar x 0,768 Euro\/US-Dollar =) 455 Euro.<\/li>\n<\/ul>\n<p><i>Am 1. Juni 2014 tauscht X sein komplettes Guthaben auf dem US-Dollar-Konto von 43.000 US-Dollar in Euro ein (Kurs 0,733 Euro\/US-Dollar).<\/i><\/p>\n<ul>\n<li>X realisiert am 1. Juni 2014 einen W\u00e4hrungsgewinn von (0,733 Euro\/US-Dollar \u2013 0,725 Euro\/US-Dollar x 43.000 US-Dollar =) 344 Euro.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n<p>Steuerpflichtige mit Konten in fremder W\u00e4hrung sollten sorgf\u00e4ltig pr\u00fcfen, ob sich daraus neben den erzielten Kapitalertr\u00e4gen auch einkommensteuerlich relevante Wechselkursgewinne ergeben. Von elementarer Bedeutung ist dies bei der nachtr\u00e4glichen steuerlichen Offenlegung von ausl\u00e4ndischen Konten, da die Nacherkl\u00e4rung andernfalls unvollst\u00e4ndig ist. F\u00fcr den Steuerpflichtigen bietet sich mit der steuerlichen Erfassung von privaten W\u00e4hrungsgesch\u00e4ften allerdings auch die Chance, seine Steuerlast durch die Geltendmachung von Verlusten zu reduzieren, da W\u00e4hrungsgesch\u00e4fte bekanntlich nicht immer zu einem Wechselkursgewinn f\u00fchren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit Urteil vom 21. Januar 2014 (IX R 11\/13, DB 2014 S. 690 = DB0650624) hat der BFH entschieden, dass die Entgegennahme eines Bankguthabens in fremder W\u00e4hrung als Gegenleistung beim Verkauf von Wertpapieren ertragsteuerlich als Tausch zu behandeln ist, bei &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2014\/09\/12\/fallstricke-bei-privaten-konten-in-fremder-wahrung\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304378,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1,2241,30612],"tags":[2415,32548,32549,18842],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/6995"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304378"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=6995"}],"version-history":[{"count":7,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/6995\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":7002,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/6995\/revisions\/7002"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=6995"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=6995"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=6995"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}