{"id":7005,"date":"2014-09-16T18:29:28","date_gmt":"2014-09-16T16:29:28","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=7005"},"modified":"2014-09-16T18:31:17","modified_gmt":"2014-09-16T16:31:17","slug":"mindestbesteuerung-brockelt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2014\/09\/16\/mindestbesteuerung-brockelt\/","title":{"rendered":"Mindestbesteuerung br\u00f6ckelt"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_7004\" style=\"width: 125px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2014\/09\/Pupeter_Alexander_NEU.jpg\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-7004\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-7004\" alt=\"RA\/StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei P+P P\u00f6llath + Partners, M\u00fcnchen\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2014\/09\/Pupeter_Alexander_NEU-115x168.jpg\" width=\"115\" height=\"168\" srcset=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2014\/09\/Pupeter_Alexander_NEU-115x168.jpg 115w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2014\/09\/Pupeter_Alexander_NEU-440x639.jpg 440w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2014\/09\/Pupeter_Alexander_NEU-755x1097.jpg 755w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2014\/09\/Pupeter_Alexander_NEU-206x300.jpg 206w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2014\/09\/Pupeter_Alexander_NEU.jpg 1406w\" sizes=\"(max-width: 115px) 100vw, 115px\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-7004\" class=\"wp-caption-text\">RA\/StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei P+P P\u00f6llath + Partners, M\u00fcnchen<\/p><\/div>\n<p>Jetzt hat es also auch die Mindestbesteuerung erwischt! Geduldig arbeitet der BFH daran, das Unternehmenssteuerrecht wieder in einen rechtsstaatw\u00fcrdigen Zustand zu bringen. Nachdem verschiedene steuerliche R\u00fcckwirkungen vom BVerfG weitgehend \u201ekassiert\u201c worden sind und die Zinsschranke derzeit auf dem Pr\u00fcfstand steht, hat der BFH nunmehr die Mindestbesteuerung zur \u00dcberpr\u00fcfung beim BVerfG angemeldet \u2013 allerdings, dies vorweg, nicht die Mindestbesteuerung insgesamt, sondern nur ihre sch\u00e4rfste Auswirkung.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Worum geht es konkret?<\/strong><\/p>\n<p>In dem Streitfall hatte die steuerpflichtige Gesellschaft eine Teilwertabschreibung in H\u00f6he von ca. 44 Millionen EURO auf eine Forderung vornehmen m\u00fcssen. In Folge einer Wertaufholung musste die Teilwertabschreibung zwei Jahre sp\u00e4ter r\u00fcckg\u00e4ngig gemacht werden. Aufgrund der Mindestbesteuerung konnte der Zuschreibungsgewinn nur zu einem Teil mit Verlustvortr\u00e4gen verrechnet werden. Die Gesellschaft befand sich bereits vorher in einem Insolvenzverfahren, welches einige Jahre sp\u00e4ter durch Schlussverteilung beendet wurde. Sie hatte aufgrund der Mindestbesteuerung keine Gelegenheit, ihre durch die Abschreibung entstandenen Verlustvortr\u00e4ge vollst\u00e4ndig aufzubrauchen. Der Fall erreichte nach erfolgloser Klage den BFH.<\/p>\n<p><strong>Mindestbesteuerung grunds\u00e4tzlich akzeptabel<\/strong><\/p>\n<p>Dieser hat nunmehr mit Beschluss vom 26.02.2014 (I R 59\/12, <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,669781,\">DB0669781<\/a>) dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob die Mindestbesteuerung (\u00a7\u00a08 Abs. 1 KStG i.V.m. \u00a7\u00a010d Abs. 2 Satz 1 EStG sowie \u00a7\u00a010a Satz 2 GewStG) gegen Art. 3 Abs. 1 GG verst\u00f6\u00dft. Zun\u00e4chst ist festzuhalten, dass der BFH die Mindestbesteuerung nicht insgesamt f\u00fcr verfassungswidrig h\u00e4lt. Denn das Leistungsf\u00e4higkeitsprinzip als Auspr\u00e4gung des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) erfordere zwar, dass ein Ausgleich zwischen den erwirtschafteten besteuerbaren Einnahmen und den zur Erzielung dieser Einnahmen aufgewendeten Ausgaben erfolgt (objektives Nettoprinzip). Dies gelte auch, wenn die Einnahmen und Aufwendungen nicht im selben Veranlagungszeitraum anfallen. Allerdings sei es nicht sch\u00e4dlich, wenn ein Verlustausgleich nicht sofort, sondern erst zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt erfolge. Es gen\u00fcge, wenn Verluste \u00fcberhaupt steuerlich ber\u00fccksichtigt werden. Insoweit hat sich der BFH schon mehrfach ge\u00e4u\u00dfert, gegen die \u00fcberwiegende Auffassung der Literatur.<\/p>\n<p><strong>Sachzusammenhang und definitiver Verlust<\/strong><\/p>\n<p>Hier kam der BFH aufgrund zweier Besonderheiten dennoch zu einer Vorlage zum BVerfG. Es bestand ein innerer Sachzusammenhang zwischen dem Verlust und dem Gewinn. Denn nur die Teilwertabschreibung, die den Verlust verursacht hatte, f\u00fchrte durch die Wertzuschreibung zu dem steuerpflichtigen Gewinn, der nicht vollst\u00e4ndig mit den vorhandenen Verlusten saldiert werden konnte. Dar\u00fcber hinaus wurde der Verlust definitiv, weil die Gesellschaft durch Vollbeendigung nicht mehr in der Lage war, ihn mit weiteren Ertr\u00e4gen zu saldieren. Hierin sah auch der BFH aufgrund der damit verbundenen Substanzbesteuerung einen Versto\u00df gegen die Besteuerung nach der Leistungsf\u00e4higkeit. Bemerkenswert ist, dass der BFH in der Begr\u00fcndung seines Beschlusses diese Besonderheiten aufzeigte, in der Vorlagefrage an das BVerG jedoch pauschal auf die gesetzlichen Normen abstellte, ohne die Anfrage einzugrenzen.<\/p>\n<p><strong>Sonderbehandlung definitiver Verluste?<\/strong><\/p>\n<p>Die gesonderte Behandlung definitiver Verluste ist derzeit en vogue, siehe die Behandlung definitiver Auslandsverluste. Auf den ersten Blick erscheint das Konzept, definitive Verluste anders zu behandeln als laufende, ein sinnvoller Ausgleich zwischen den Interessen des Fiskus und den Interessen des Steuerpflichtigen. Allerdings ist zu bef\u00fcrchten, dass dieses Konzept am Ende derart streitanf\u00e4llig ist, dass es in der Praxis nicht befriedigend umzusetzen ist.<\/p>\n<p>Zum einen stellt sich die Frage, wann ein Verlust definitiv ist. Man denke an den Gesellschafter einer Personengesellschaft, die sich mit umfangreichen (echt erwirtschafteten!) Verlustzuweisungen aus dem Gesch\u00e4ftsleben verabschieden musste. Nat\u00fcrlich steht es dem Gesellschafter frei, durch k\u00fcnftige Arbeit steuerpflichtiges Einkommen zu generieren, mit dem er die ihm zugewiesenen Verluste nutzen kann. Sollte der Gesellschafter das 80. Lebensjahr \u00fcberschritten haben und nicht \u00fcber erhebliches Privatverm\u00f6gen verf\u00fcgen, mag das jedoch nicht mehr sehr wahrscheinlich sein. Wer m\u00f6chte hier die Altersgrenze definieren? Und falls es eine Altersgrenze g\u00e4be, \u00e4ndert sich diese im Hinblick auf die Einf\u00fchrung der Rente mit 67?<\/p>\n<p>Zum anderen stellt sich die Frage, ob eine freiwillige Herbeif\u00fchrung der Beendigung der T\u00e4tigkeit wieder sch\u00e4dlich ist. Der BFH selber arbeitet heraus, dass die Gesellschaft ihre Verluste aufgrund einer Insolvenz, also unfreiwillig, nicht nutzen konnte. W\u00e4re eine normale Liquidation \u201efreiwillig\u201c \u2013 auch wenn sie zur Vermeidung einer Insolvenz, also gemessen an den Vorgaben des Insolvenzrechts, rechtzeitig erfolgt?<\/p>\n<p>Eine sinnvolle, verfassungsrechtlich akzeptable und einfache L\u00f6sung dr\u00e4ngt sich, mit Ausnahme der aus fiskalischem Interesse nicht gewollten Abschaffung der Mindestbesteuerung, gegenw\u00e4rtig leider nicht auf.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Jetzt hat es also auch die Mindestbesteuerung erwischt! Geduldig arbeitet der BFH daran, das Unternehmenssteuerrecht wieder in einen rechtsstaatw\u00fcrdigen Zustand zu bringen. Nachdem verschiedene steuerliche R\u00fcckwirkungen vom BVerfG weitgehend \u201ekassiert\u201c worden sind und die Zinsschranke derzeit auf dem Pr\u00fcfstand steht, &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2014\/09\/16\/mindestbesteuerung-brockelt\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304378,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2241,3643],"tags":[32550,2415,3287,2831,3057],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7005"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304378"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=7005"}],"version-history":[{"count":9,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7005\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":7013,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7005\/revisions\/7013"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=7005"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=7005"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=7005"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}