{"id":7098,"date":"2014-10-23T16:17:34","date_gmt":"2014-10-23T14:17:34","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=7098"},"modified":"2014-10-23T16:17:34","modified_gmt":"2014-10-23T14:17:34","slug":"deutschland-steht-still-steuern-im-streik","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2014\/10\/23\/deutschland-steht-still-steuern-im-streik\/","title":{"rendered":"Deutschland steht still \u2013 Steuern im Streik"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_6700\" style=\"width: 140px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2014\/05\/Fischer-Hardy-125-300dpi_zugeschnitten.jpg\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-6700\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-6700\" alt=\"RA\/StB Dr. Hardy Fischer, Partner bei P+P P\u00f6llath + Partners, Berlin\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2014\/05\/Fischer-Hardy-125-300dpi_zugeschnitten-130x168.jpg\" width=\"130\" height=\"168\" srcset=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2014\/05\/Fischer-Hardy-125-300dpi_zugeschnitten-130x168.jpg 130w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2014\/05\/Fischer-Hardy-125-300dpi_zugeschnitten-440x566.jpg 440w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2014\/05\/Fischer-Hardy-125-300dpi_zugeschnitten.jpg 614w\" sizes=\"(max-width: 130px) 100vw, 130px\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-6700\" class=\"wp-caption-text\">RA\/StB Dr. Hardy Fischer, Partner bei P+P P\u00f6llath + Partners, Berlin<\/p><\/div>\n<p>Reisende haben es in diesen Tagen schwer in Deutschland. Bahn- und Fluggesellschaften werden abwechselnd bestreikt. Frustration stellt sich ein bei Berufspendlern, Gesch\u00e4ftsreisenden sowie Touristen und in der Presse wird von volkswirtschaftlichen Sch\u00e4den in zweistelliger Millionenh\u00f6he pro Streiktag berichtet. Dies bietet Anlass genug, um sich dem Thema Streik einmal aus der steuerlichen Perspektive zu n\u00e4hern.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Streik &amp; Steuern<\/strong><\/p>\n<p>Eine schlichte Suche mit den Stichworten \u201eStreik\u201c und \u201eSteuern\u201c in bekannten Datenbanken liefert diverse steuerliche und bilanzielle Themen: Inwieweit sind beispielsweise streikbedingte Betriebsunterbrechungen zu ber\u00fccksichtigen bei der Frage, ob eine Betriebsst\u00e4tte vorliegt? Wie wirken sich Streiktage f\u00fcr die 183-Tage-Regelung aus? Kann einem wegen eines Poststreiks eingetretenen Fristvers\u00e4umnisses mittels Wiedereinsetzung in den vorigen Stand begegnet werden? Sind handelsbilanzielle Drohverlustr\u00fcckstellungen wegen eines Streikrisikos zul\u00e4ssig?<\/p>\n<p>Auf ein Thema ist jedoch nachfolgend besonderes Augenmerk zu richten: Was sind die steuerlichen Folgen von sogenannten Streikunterst\u00fctzungszahlungen? Streikunterst\u00fctzungen kommen in zweierlei Form vor: Die streikenden Arbeitnehmer erhalten als Ausgleich f\u00fcr einen Lohnfortfall w\u00e4hrend des Streiks durch die den Streik betreibende Gewerkschaft Unterst\u00fctzungszahlungen. Andererseits gibt es auch auf Arbeitgeberseite ggf. Unterst\u00fctzungsleistungen, die ein Arbeitgeberverband seinen Mitgliedsunternehmen f\u00fcr die w\u00e4hrend eines Streiks erlittenen Produktions-\/Einnahmeausf\u00e4lle zahlt.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend erstere Unterst\u00fctzungszahlungen in der Hand der Arbeitnehmer regelm\u00e4\u00dfig nicht steuerbar sind, sind letztgenannte Leistungen steuerpflichtige Betriebseinnahmen beim Arbeitgeber. Ein Widerspruch \u2013 so mag man meinen \u2013 mit dem die \u201eKampfparit\u00e4t\u201c der Streikparteien steuerlich untergraben wird. So einfach kann man es sich aber wohl nicht machen.<\/p>\n<p><strong>Nicht steuerbare Streikunterst\u00fctzung an Arbeitnehmer<\/strong><\/p>\n<p>Streikunterst\u00fctzungen an Arbeitnehmer unterliegen nach Auffassung der Rechtsprechung nicht der Einkommensteuer (BFH vom 24.10.1990 \u2013 X R 161\/88, <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,89701,\">DB0089701<\/a>). Die Zahlungen seien gerade nicht Gegenleistung f\u00fcr das Zurverf\u00fcgungstellen der individuellen Arbeitskraft des streikenden Arbeitnehmers und damit keine Eink\u00fcnfte aus nichtselbstst\u00e4ndiger Arbeit. Weiterhin seien solche Zahlungen auch keine Entsch\u00e4digungen f\u00fcr entgangene Einnahmen (\u00a7 24 Nr. 1 Buchst. a EStG). Steuerpflichtige Entsch\u00e4digungen setzen eine Zwangslage des Steuerpflichtigen voraus, die er nicht aus eigenem Antrieb herbeigef\u00fchrt haben darf. Mit Beitritt zur Gewerkschaft wird jedoch gerade die generelle Bereitschaft bekundet, satzungsgem\u00e4\u00df beschlossene Kampfma\u00dfnahmen der Gewerkschaft mitzutragen und zu befolgen. Schlie\u00dflich sei die Streikunterst\u00fctzung auch nicht Gegenleistung f\u00fcr eine durchgef\u00fchrte Leistung nach \u00a7 22 Nr. 3 EStG, denn das einzelne Mitglied nimmt nicht am Streik teil, um die Streikunterst\u00fctzung zu erhalten. Mangels steuerbarer Einnahmen k\u00f6nnen die durch die Teilnahme am Streik entstandenen Aufwendungen durch die Arbeitnehmer nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden.<\/p>\n<p><strong>Steuerpflichtige Unterst\u00fctzungszahlungen an Arbeitgeber<\/strong><\/p>\n<p>Steuerlich wesentlich unfreundlicher hingegen ist die Situation beim Arbeitgeber. Unterst\u00fctzungsleistungen, die ein Arbeitgeberverband seinen Mitgliedern f\u00fcr im Arbeitskampf erlittene Produktionsausf\u00e4lle zahlt, sind steuerbar und erh\u00f6hen als Betriebseinnahmen das Einkommen (FG K\u00f6ln vom 1.3.2001 &#8211; 5 K 3372\/96). Die Streikunterst\u00fctzungsleistungen werden durch den Streik der Arbeitnehmer und damit unmittelbar durch den Betrieb veranlasst und sind grunds\u00e4tzlich als Betriebseinnahme zu erfassen.<\/p>\n<p>Dem stehen auch nicht verfassungsrechtliche Grunds\u00e4tze der Koalitionsfreiheit (Kampfparit\u00e4t) und der Gleichheitsgrundsatz entgegen. Die abstrakte M\u00f6glichkeit einer Beeintr\u00e4chtigung der Kampfparit\u00e4t sei nicht ausreichend, um die Verfassungswidrigkeit der Besteuerung zu bejahen. Es sei nach Auffassung des FG K\u00f6ln nicht erkennbar, dass sich die steuerliche Situation ungleich auf die beiden Gegenspieler auswirke, so dass die Verhandlungsf\u00e4higkeit der Arbeitgebervertreter, einschlie\u00dflich deren F\u00e4higkeit, einen wirksamen Arbeitskampf zu f\u00fchren, nicht gewahrt bleibe. Auch seien Streikunterst\u00fctzungen an die Arbeitnehmer und an die Arbeitgeber in ihrer Struktur sowie in ihren Auswirkungen vollkommen unterschiedlich. Der Arbeitgeber muss w\u00e4hrend des Streiks die L\u00f6hne nicht zahlen und kann zudem den in dieser Zeit erwirtschafteten Verlust steuerlich ber\u00fccksichtigen. Im Gegensatz zum Arbeitnehmer, bei dem der Arbeitslohn und damit seine Existenzgrundlage im Streikfall ersatzlos wegfalle, lasse sich beim Arbeitgeber nicht ohne Weiteres sagen, in welcher H\u00f6he die durch den Streik erlittenen Verm\u00f6genseinbu\u00dfen endg\u00fcltig sind. Auch ein Versto\u00df gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz sei nicht gegeben. Die unterschiedliche Besteuerung dieser beiden Gruppen entspreche dem im Steuerrecht verankerten Dualismus von Gewinneink\u00fcnften auf der einen und \u00dcberschusseink\u00fcnften auf der anderen Seite.<\/p>\n<p><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n<p>Ein Streik und damit zusammenh\u00e4ngende Unterst\u00fctzungszahlungen f\u00fchren aus steuerlicher Sicht nicht zwangsl\u00e4ufig zu vergleichbaren Auswirkungen f\u00fcr Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der grunds\u00e4tzlichen Steuerpflicht von erhaltenen Streikunterst\u00fctzungszahlungen auf Unternehmerseite steht jedenfalls \u2013 im Vergleich zu Arbeitnehmern \u2013 der Vorteil gegen\u00fcber, streikbedingte Mehrkosten steuerlich geltend machen zu k\u00f6nnen. Man denke an streikbedingte Charterkosten f\u00fcr einen Hubschrauber, die steuerlich anzuerkennen sind, wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Unternehmer angesichts der zu erwartenden Vorteile und Kosten ebenfalls einen Hubschrauber eingesetzt h\u00e4tte (vgl. BFH vom 27.2.1985 \u2013 I R 20\/82). Das wird in der Regel aber nur ein schwacher Trost sein.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Reisende haben es in diesen Tagen schwer in Deutschland. Bahn- und Fluggesellschaften werden abwechselnd bestreikt. Frustration stellt sich ein bei Berufspendlern, Gesch\u00e4ftsreisenden sowie Touristen und in der Presse wird von volkswirtschaftlichen Sch\u00e4den in zweistelliger Millionenh\u00f6he pro Streiktag berichtet. 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