{"id":7146,"date":"2014-11-13T15:07:07","date_gmt":"2014-11-13T13:07:07","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=7146"},"modified":"2014-11-13T15:07:07","modified_gmt":"2014-11-13T13:07:07","slug":"bfh-verscharft-anforderungen-an-grunderwerbsteuerfreien-share-deal-bei-personengesellschaften","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2014\/11\/13\/bfh-verscharft-anforderungen-an-grunderwerbsteuerfreien-share-deal-bei-personengesellschaften\/","title":{"rendered":"BFH versch\u00e4rft Anforderungen an grunderwerbsteuerfreien Share Deal bei Personengesellschaften"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_6699\" style=\"width: 130px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2014\/05\/S\u00f6ren-Reckwardt-066_zugeschnitten.jpg\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-6699\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-6699\" alt=\"RA\/StB Dipl.-Kfm. S\u00f6ren Reckwardt, Counsel bei P+P P\u00f6llath + Partners, Berlin\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2014\/05\/S\u00f6ren-Reckwardt-066_zugeschnitten-120x168.jpg\" width=\"120\" height=\"168\" srcset=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2014\/05\/S\u00f6ren-Reckwardt-066_zugeschnitten-120x168.jpg 120w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2014\/05\/S\u00f6ren-Reckwardt-066_zugeschnitten-440x615.jpg 440w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2014\/05\/S\u00f6ren-Reckwardt-066_zugeschnitten.jpg 591w\" sizes=\"(max-width: 120px) 100vw, 120px\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-6699\" class=\"wp-caption-text\">RA\/StB Dipl.-Kfm. S\u00f6ren Reckwardt, Counsel bei P+P P\u00f6llath + Partners, Berlin<\/p><\/div>\n<p>Vor dem Hintergrund stetig steigender Grunderwerbsteuers\u00e4tze (vgl. die j\u00fcngst beschlossene Erh\u00f6hung von 5% auf 6,5% zum 1. Januar 2015 in NRW) kommt der steuerfreien Anteils\u00fcbertragung an grundst\u00fcckshaltenden Personengesellschaften im Wege von Share Deals gro\u00dfe Bedeutung zu. Nunmehr hat der BFH mit Urteil vom 9. Juli 2014 (II R 49\/12, <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,670007,\">DB0670007<\/a>) die Anforderungen versch\u00e4rft, gibt aber zugleich auch Hinweise, wie zuk\u00fcnftig vorzugehen ist.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Ausgangsfall<\/strong><\/p>\n<p>Bei Share Deals mit grundst\u00fcckshaltenden Personengesellschaften liegt ein grunderwerbsteuerbarer Vorgang im Sinne von \u00a7 1 Abs. 2a GrEStG vor, wenn unmittelbar und\/oder mittelbar innerhalb von f\u00fcnf Jahren mindestens 95% der Anteile am Gesellschaftsverm\u00f6gen auf neue Gesellschafter \u00fcbergehen. In der Praxis werden deshalb h\u00e4ufig zun\u00e4chst 94% der Anteile und nach Ablauf der F\u00fcnfjahresfrist die restlichen 6% ver\u00e4u\u00dfert. Hierbei kommen in Bezug auf die ausstehenden 6% h\u00e4ufig kombinierte Put-\/Call-Optionen zum Einsatz und Stimmrechte sowie Gewinnbeteiligung des 6%-Gesellschafters werden f\u00fcr diese Zeitspanne geregelt.<\/p>\n<p><strong>Urteilsfall<\/strong><\/p>\n<p>Dem BFH lag nun ein Sachverhalt vor, in dem der verbleibende Anteil durch schuldrechtliche Bindungen wirtschaftlich sehr stark \u201eausgeh\u00f6hlt\u201c wurde. Der Neugesellschafter erwarb 94,4% der KG-Anteile und s\u00e4mtliche Gesch\u00e4ftsanteile an der Komplement\u00e4r-GmbH. Die \u00fcbrigen 5,6% der KG-Anteile verblieben beim Altgesellschafter. Hinsichtlich dieser Minderheitsbeteiligung wurde dem Neugesellschafter zus\u00e4tzlich eine nach 5 Jahren aus\u00fcbbare Call-Option zu einem bereits feststehenden Kaufpreis einger\u00e4umt und dem Altgesellschafter eine gleichlaufende Put-Option. Zudem erhielt der Erwerber das Gewinnstammrecht am Anteil des Altgesellschafters sowie eine unwiderrufliche Vollmacht zur Geltendmachung und Wahrnehmung aller Rechte aus diesem Kommanditanteil. Dem Altgesellschafter wurde im Gegenzug ein Darlehen entsprechend dem Wert seines Restanteils zur Verf\u00fcgung gestellt, welches unverz\u00fcglich zur Auszahlung gelangte. Trotzdem entschied die Vorinstanz (FG Baden-W\u00fcrttemberg vom 27. Juli 2011 \u2013 2 K 364\/08), dass kein grunderwerbsteuerbarer Tatbestand vorliege, vor allem weil der Anteil zivilrechtlich weiter dem Altgesellschafter zustand.<\/p>\n<p>Der BFH bejahte dagegen \u00a7 1 Abs. 2a GrEStG mittels Auslegung des Tatbestandsmerkmals der <i>mittelbaren<\/i> Anteils\u00fcbertragung. Anders als bei der unmittelbaren Anteils\u00fcbertragung komme es nicht auf die dingliche Zuordnung sondern auf eine <i>wirtschaftliche Betrachtungsweise<\/i> an. Deshalb k\u00f6nne sich eine <i>mittelbare<\/i> \u00c4nderung des Gesellschafterbestands auch aus <i>schuldrechtlichen Bindungen<\/i> des Altgesellschafters ergeben, so dass dessen Anteil am Gesellschaftsverm\u00f6gen dem Neugesellschafter zuzurechnen sei. F\u00fcr die Zurechnungsentscheidung k\u00f6nne dabei auf die bisher zu \u00a7 39 Abs. 2 Nr. 1 AO aufgestellten ertragsteuerlichen Grunds\u00e4tze zur\u00fcckgegriffen werden.<\/p>\n<p>Entscheidungserheblich sei demnach eine Gesamtschau der Verh\u00e4ltnisse im Einzelfall. Hierbei nutzt der BFH drei Kriterien, deren <i>kumulatives<\/i> Vorliegen zu einer mittelbaren Anteils\u00fcbertragung f\u00fchren soll:<\/p>\n<ul>\n<li>Der Neugesellschafter hat aufgrund eines Rechtsgesch\u00e4fts bereits eine rechtlich gesch\u00fctzte, auf den Erwerb des Rechts gerichtete Position inne, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann.<\/li>\n<li>Das Risiko der Wertminderung und die Chance der Wertsteigerung des Anteils geht bereits auf den Neugesellschafter \u00fcber.<\/li>\n<li>Die mit dem Anteil verbundenen wesentlichen Rechte gehen auf den Neugesellschafter \u00fcber.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Durch die Call-Option zu einem feststehenden Preis sowie die \u00dcbertragung von Gewinnstammrecht und Stimmrechtsvollmacht seien im Fall diese Voraussetzungen erf\u00fcllt gewesen.<\/p>\n<p><strong>Praxisbedeutung<\/strong><\/p>\n<p>Die Entscheidung des BFH hat gro\u00dfe Praxisrelevanz. Sie erweitert den Anwendungsbereich der mittelbaren \u00dcbertragung und erteilt der Ma\u00dfgeblichkeit der zivilrechtlichen Zuordnung im Rahmen des \u00a7 1 Abs. 2a GrEStG eine klare Absage. Durch den Verweis auf die ertragsteuerlichen Kriterien, wann ein Gesellschaftsanteil aufgrund wirtschaftlichen Eigentums zuzurechnen ist, bleibt die M\u00f6glichkeit f\u00fcr entsprechende Gestaltungen jedoch grunds\u00e4tzlich erhalten. Die genannten Kriterien m\u00fcssen kumulativ erf\u00fcllt sein, was bei markttypischen Gestaltungen regelm\u00e4\u00dfig nicht der Fall ist. In der Praxis ist bei der Ausgestaltung schuldrechtlicher Vereinbarungen, die den beim Altgesellschafter zur\u00fcckbleibenden Gesellschaftsanteil betreffen, somit eine genaue Pr\u00fcfung geboten. Die weitgehende wirtschaftliche \u201eAush\u00f6hlung\u201c mit Hilfe schuldrechtlicher Bindungen ist nicht m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Ob das Urteil auch f\u00fcr (mittelbare) Anteils\u00e4nderungen bei grundst\u00fcckshaltenden Kapitalgesellschaften Bedeutung erlangen wird, ist unklar. Es ist zudem im Kontext mit der letztj\u00e4hrigen Entscheidung des BFH (Urteil vom 24. April 2013 \u2013 II R 17\/10, <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,598009,\">DB0598009<\/a>; vgl. hierzu auch <em>Reckwardt<\/em>, <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2013\/09\/04\/zeitenwende-oder-einzelfall-bei-der-grunderwerbsteuer-fur-personengesellschaften\/\">Blog-Beitrag vom 4. September 2013<\/a>) zu \u00a7 1 Abs. 2a GrEStG zu verstehen, nach der es f\u00fcr die Auslegung des Tatbestandsmerkmals der mittelbaren \u00c4nderung des Gesellschafterbestands auf wirtschaftliche Ma\u00dfst\u00e4be ankomme. Voraussichtlich wird im aktuellen Gesetzgebungsprozess die fr\u00fchere Ansicht der Finanzverwaltung, die durch das letztj\u00e4hrige Urteil obsolet schien, nunmehr gesetzlich festgeschrieben.<\/p>\n<p>Das neue Urteil des BFH k\u00f6nnte zudem Praxisbedeutung f\u00fcr F\u00e4lle der Vereinbarungstreuhand haben, die bei Immobilienfonds in Form einer Publikums-KG h\u00e4ufig vorliegt. Auch hierzu ist bereits ein Verfahren beim BFH anh\u00e4ngig (II R 18\/14).<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vor dem Hintergrund stetig steigender Grunderwerbsteuers\u00e4tze (vgl. die j\u00fcngst beschlossene Erh\u00f6hung von 5% auf 6,5% zum 1. Januar 2015 in NRW) kommt der steuerfreien Anteils\u00fcbertragung an grundst\u00fcckshaltenden Personengesellschaften im Wege von Share Deals gro\u00dfe Bedeutung zu. Nunmehr hat der BFH &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2014\/11\/13\/bfh-verscharft-anforderungen-an-grunderwerbsteuerfreien-share-deal-bei-personengesellschaften\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304378,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2241,21185],"tags":[2624,34472,34471],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7146"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304378"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=7146"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7146\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":7150,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7146\/revisions\/7150"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=7146"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=7146"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=7146"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}