{"id":7295,"date":"2015-02-17T17:08:09","date_gmt":"2015-02-17T15:08:09","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=7295"},"modified":"2015-02-17T17:11:13","modified_gmt":"2015-02-17T15:11:13","slug":"goldfinger-und-das-nachspiel-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2015\/02\/17\/goldfinger-und-das-nachspiel-2\/","title":{"rendered":"Goldfinger und das Nachspiel"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_6697\" style=\"width: 122px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2014\/05\/Mathias-Birnbaum.jpg\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-6697\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-6697\" alt=\"Dr. Mathias Birnbaum, Rechtsanwalt, Steuerberater, KPMG AG, K\u00f6ln \" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2014\/05\/Mathias-Birnbaum-112x168.jpg\" width=\"112\" height=\"168\" srcset=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2014\/05\/Mathias-Birnbaum-112x168.jpg 112w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2014\/05\/Mathias-Birnbaum.jpg 273w\" sizes=\"(max-width: 112px) 100vw, 112px\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-6697\" class=\"wp-caption-text\">Dr. Mathias Birnbaum, Rechtsanwalt, Steuerberater, KPMG AG, K\u00f6ln<\/p><\/div>\n<p>Entgegen einer verbreiteten Meinung in der \u00d6ffentlichkeit haben \u201eechte\u201c Steuersparmodelle f\u00fcr verm\u00f6gende Privatpersonen in Deutschland durchaus Seltenheitswert. Was etwa in Zeitungsanzeigen unter diesem Stichwort beworben wird, basiert bei n\u00e4herer Betrachtung oft auf dem Konzept \u201eSteuern sparen durch weniger Ertr\u00e4ge\u201c. Beim versierten Steuerfachmann l\u00f6st dies selten Begeisterung aus. Anders war es beim sogenannten \u201eGoldfinger-Modell\u201c. Hier konnte durch eine \u2013 allerdings anspruchsvolle und mit nicht unerheblichem Aufwand verbundene \u2013 Gestaltung ein erheblicher Steuereffekt erzielt werden.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Das \u201eGoldfinger-Modell\u201c<\/strong><\/p>\n<p>Vereinfacht funktionierte das Konzept wie folgt: Ein deutscher Steuerpflichtiger beteiligt sich an einer gewerblichen Personengesellschaft im EU-Ausland. Die Gesellschaft handelt mit Wirtschaftsg\u00fctern des Umlaufverm\u00f6gens. In der Regel ging es um den Kauf und Verkauf von Edelmetallen. Im Prinzip war aber auch jedes andere Wirtschaftsgut geeignet, etwa Holz, Kunstgegenst\u00e4nde oder Melasse.<\/p>\n<p><strong>Beispiel:<\/strong> X erwirbt \u00fcber eine in England ans\u00e4ssige Personengesellschaft im Dezember 2011 Gold im Wert von 20 Mio. Euro. Im Januar 2012 ver\u00e4u\u00dfert er das Gold f\u00fcr 20,2 Mio. Euro.<\/p>\n<p>Das Besteuerungsrecht an den Ertr\u00e4gen der Gesellschaft soll in diesem Fall England zustehen. In Deutschland wurden die Eink\u00fcnfte im Rahmen des Progressionsvorbehalts nach \u00a7 32b Abs. 2 EStG bei der Ermittlung des Steuersatzes einbezogen. Bei der Eink\u00fcnfteermittlung nach Einnahmen-\u00dcberschussrechnung hatte dies einen besonderen Effekt: Die Anschaffungskosten von 20 Mio. Euro waren bereits 2011 als Betriebsausgabe zu ber\u00fccksichtigen, so dass sich die Bemessungsgrundlage f\u00fcr die Ermittlung des Steuersatzes um 20 Mio. Euro verminderte. Damit konnte der Steuersatz <i>f\u00fcr die \u00fcbrigen Eink\u00fcnfte<\/i> des Steuerpflichtigen bis auf Null gesenkt werden. Im Jahr 2012 ergab sich zwar ein gegenteiliger Effekt: Dann waren 20,2 Mio. Euro steuersatzerh\u00f6hend zu ber\u00fccksichtigen. Da sich die Steuerpflichtigen aber regelm\u00e4\u00dfig bereits im Anwendungsbereich des Spitzensteuersatzes befanden, wirkte sich dies faktisch nicht aus.<\/p>\n<p>Erst Ende 2013 beendete der Gesetzgeber das Zusammenspiel von Einnahmen-\u00dcberschussrechnung und Progressionsvorbehalt durch Einf\u00fchrung der \u00a7\u00a7 32b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. c und 15b Abs. 3a EStG.<\/p>\n<p><strong>Schwachstellen der Standardmodelle<\/strong><\/p>\n<p>Die juristische Aufarbeitung der Altf\u00e4lle ist bei weitem noch nicht abgeschlossen. Sehr oft wurden die Goldfinger-Modelle nicht mit der erforderlichen Expertise aufgebaut und derart \u201eauf Kante gen\u00e4ht\u201c, dass Finanzverwaltung und Gerichte ihnen bereits nach altem Recht die Anerkennung versagen konnten.<\/p>\n<p>Kritische Punkte sind insbesondere:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Lag das Besteuerungsrecht tats\u00e4chlich im Ausland?<\/strong> Das w\u00e4re nicht der Fall gewesen, wenn die ausl\u00e4ndische Gesellschaft keine (origin\u00e4r) gewerbliche T\u00e4tigkeit ausge\u00fcbt, sondern nur Verm\u00f6gensverwaltung betrieben hat. An der etwa f\u00fcr einen gewerblichen Goldh\u00e4ndler erforderlichen Marktteilnahme, dem Auftritt nach Au\u00dfen und dem unternehmerischen Risiko fehlte es im \u201eStandardfall\u201c oftmals (vgl. FG M\u00fcnchen vom 17.3.2014 \u2013 7 K 1792\/12).<\/li>\n<li><strong>Durfte die Gewinnermittlung durch Einnahmen-\u00dcberschuss-Rechnung erfolgen?<\/strong> Dies setzt nach \u00a7 4 Abs. 3 Satz 1 EStG voraus, dass der Steuerpflichtige nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist, B\u00fccher zu f\u00fchren und auch nicht freiwillig B\u00fccher f\u00fchrt. Hieran scheiterte ein Steuerpflichtiger, der sich \u00fcber eine atypisch stille Gesellschaft an einer \u00f6sterreichischen GmbH beteiligte (BFH vom 25.6.2014 \u2013 I R 24\/13, <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,682349,\">DB 2014 S. 2569<\/a>; vgl. dazu auch <i>B\u00f6ing<\/i>, EStB 2015 S. 7). Bei der atypisch stillen Gesellschaft leitet sich die Gewerblichkeit von der ausl\u00e4ndischen K\u00f6rperschaft ab. Gleiches gilt laut BFH allerdings auch f\u00fcr die Buchf\u00fchrungspflicht, die aufgrund \u00f6sterreichischen Handelsrechts f\u00fcr die GmbH besteht. Die Grundsatzfrage, ob in jedem Fall bei Beteiligungen an nach ausl\u00e4ndischem Recht buchf\u00fchrungspflichtigen Personengesellschaften das Wahlrecht zur Einnahmen-\u00dcberschussrechnung ausscheidet, hat der BFH aber ausdr\u00fccklich offengelassen.<\/li>\n<li>Strittig \u2013 wenn auch m.E. weniger problematisch \u2013 sind zudem noch Einzelfragen zu <strong>\u00a7 4 Abs. 3 Satz 4 EStG, \u00a7 15b EStG<\/strong> und <strong>\u00a7 42 AO<\/strong>.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n<p>Nach der bisherigen Rechtsprechung der Finanzgerichte und der nunmehr vorliegenden BFH-Entscheidung zeichnet sich ab, dass ein gro\u00dfer Teil der Goldfinger-Gestaltungen der gerichtlichen \u00dcberpr\u00fcfung nicht standhalten wird. Dies liegt insbesondere daran, dass die im Ausland gegr\u00fcndeten Gesellschaften die H\u00fcrde zu einer origin\u00e4r gewerblichen Handelst\u00e4tigkeit vielfach nicht \u00fcberschritten haben d\u00fcrften. Eine gewerbliche Pr\u00e4gung gen\u00fcgt angesichts der auf eine abkommensautonome Betrachtung abstellenden BFH-Rechtsprechung nicht. Umgekehrt spricht viel daf\u00fcr, dass die mit tats\u00e4chlichem wirtschaftlichem Hintergrund individuell ausgestalteten Investments wohl Anerkennung finden m\u00fcssen (vgl. etwa FG Hessen vom 15.11.2012 \u2013 11 K 3175\/09, <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,0589241\">DB0589241<\/a>; vgl. dazu <i>Amann<\/i>, StR kompakt, <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,590315,\">DB0590315<\/a>; FG M\u00fcnster vom 11.12.2013 \u2013 6 K 3045\/11 F, EFG 2014 S. 753). Endg\u00fcltige Klarheit d\u00fcrfte sich aber erst nach Entscheidung der beim BFH anh\u00e4ngigen Verfahren I R 3\/13, I R 14\/14 und I R 34\/14 ergeben.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Entgegen einer verbreiteten Meinung in der \u00d6ffentlichkeit haben \u201eechte\u201c Steuersparmodelle f\u00fcr verm\u00f6gende Privatpersonen in Deutschland durchaus Seltenheitswert. Was etwa in Zeitungsanzeigen unter diesem Stichwort beworben wird, basiert bei n\u00e4herer Betrachtung oft auf dem Konzept \u201eSteuern sparen durch weniger Ertr\u00e4ge\u201c. Beim &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2015\/02\/17\/goldfinger-und-das-nachspiel-2\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304378,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[32524,2241],"tags":[2415,44831,44829,44830],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7295"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304378"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=7295"}],"version-history":[{"count":11,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7295\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":7306,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7295\/revisions\/7306"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=7295"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=7295"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=7295"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}