{"id":7308,"date":"2015-02-20T19:52:44","date_gmt":"2015-02-20T17:52:44","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=7308"},"modified":"2015-02-20T19:52:44","modified_gmt":"2015-02-20T17:52:44","slug":"gewerblichkeit-minimale-infektionsdosis","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2015\/02\/20\/gewerblichkeit-minimale-infektionsdosis\/","title":{"rendered":"Gewerblichkeit \u2013 Minimale Infektionsdosis: 3,1 Prozent oder 24.501 Euro"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_7004\" style=\"width: 125px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2014\/09\/Pupeter_Alexander_NEU.jpg\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-7004\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-7004\" alt=\"RA\/StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei P+P P\u00f6llath + Partners, M\u00fcnchen\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2014\/09\/Pupeter_Alexander_NEU-115x168.jpg\" width=\"115\" height=\"168\" srcset=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2014\/09\/Pupeter_Alexander_NEU-115x168.jpg 115w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2014\/09\/Pupeter_Alexander_NEU-440x639.jpg 440w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2014\/09\/Pupeter_Alexander_NEU-755x1097.jpg 755w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2014\/09\/Pupeter_Alexander_NEU-206x300.jpg 206w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2014\/09\/Pupeter_Alexander_NEU.jpg 1406w\" sizes=\"(max-width: 115px) 100vw, 115px\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-7004\" class=\"wp-caption-text\">RA\/StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei P+P P\u00f6llath + Partners, M\u00fcnchen<\/p><\/div>\n<p>Der grassierenden Grippewelle entsprechend hat sich auch der BFH mit Infektionen zu besch\u00e4ftigen. Allerdings besch\u00e4ftigt ihn nicht nur ein normaler grippaler Infekt, sondern auch das Infektionsleiden \u201eGewerblichkeit\u201c. Hier gelang es dem BFH in drei Urteilen, die minimale Infektionsdosis zu bestimmen (alle Urteile vom 27.08.2014 \u2013 VIII R 6\/12, <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,691380,\">DB 2015 S. 353<\/a>; VIII R 16\/11, <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,691357,\">DB0691357<\/a> und VIII R 41\/11, <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,691358,\">DB0691358<\/a>). Einer der F\u00e4lle betraf eine Karnevalsband und ihren Verkauf von CDs. Die Ver\u00f6ffentlichung am Tag vor Altweiberfasching war hervorragendes Timing des Gerichts.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Gewerbliche Infizierung einer freiberuflichen Personengesellschaft<\/strong><\/p>\n<p>Bekanntlich ist eine freiberufliche Personengesellschaft (z.B. Karnevalsband, Anwaltssoziet\u00e4t) ein empfindliches Gebilde. Wiederfahren ihr auch nur in geringem Ausma\u00dfe gewerbliche Ums\u00e4tze, wird sie insgesamt zu einer gewerblichen Gesellschaft, auch ihre Hauptt\u00e4tigkeit gilt nicht mehr als freiberuflich. Die gewerblichen Ums\u00e4tze infizieren die gesamte Gesellschaft. Symptome dieser Infektion sind insbesondere Gewerbesteuer und Bilanzierungspflicht.<\/p>\n<p><strong>Keine Infektion bei Geringf\u00fcgigkeit \u2013 Absolute und relative Grenze<\/strong><\/p>\n<p>Diese sich aus \u00a7 15 Abs. 3 EStG ergebende Wirkung einer gewerblichen T\u00e4tigkeit gilt jedoch nicht, wenn es sich um eine gewerbliche T\u00e4tigkeit von \u201e\u00e4u\u00dferst geringem Ausma\u00df\u201c handelt. Durch diese restriktive Handhabung soll die Verfassungsm\u00e4\u00dfigkeit der Infektionsregelung insgesamt gegeben sein (BVerfG vom 15.01.2008 \u2013 1 BvL 2\/04, <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,290953,\">DB <b>2008 S. 1243<\/b><\/a>).<\/p>\n<p>Der BFH hat nun entschieden, welchen Umfang die minimale Infektionsdosis hat: Nach seiner Auffassung sind gewerbliche Nettoums\u00e4tze, die 3 Prozent der gesamten Nettoums\u00e4tze nicht \u00fcbersteigen, noch unsch\u00e4dlich. Erst wenn diese relative Grenze \u00fcberschritten wird, werden die gewerblichen Ums\u00e4tze, dann allerdings vollst\u00e4ndig, sch\u00e4dlich.<\/p>\n<p>Um gr\u00f6\u00dferen Personengesellschaften nicht zu erlauben, in (absolut gesehen) gr\u00f6\u00dferem Umfang gewerbliche Aktivit\u00e4ten ohne Gewerbesteuer zu unternehmen, hat der BFH allerdings auch einen absoluten H\u00f6chstbetrag festgesetzt. Dieser liegt bei 24.500 Euro. Damit ist bei einem Gesamtnettoumsatz von \u00fcber 816.666 Euro nicht mehr die 3-Prozent-Grenze, sondern der absolute H\u00f6chstbetrag entscheidend.<\/p>\n<p>Die Herleitung des Betrags von 24.500 Euro \u00fcberrascht. Der BFH geht von der \u00dcberlegung aus, dass die gewerbliche Infektion (auch) den Normzweck habe, Gewerbesteueraufkommen zu sichern. Liegt bei einer Personengesellschaft der Gewerbeertrag unter dem Freibetrag von 24.500 Euro, so f\u00e4llt bereits keine Gewerbesteuer an (\u00a7 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG). Wenn also bereits der origin\u00e4r gewerbliche Umsatz unter dieser Schwelle bleibe, k\u00f6nne auch keine Gewerbesteuer verloren gehen, wenn auf die gewerbliche Infektion verzichtet wird. Dem BFH ist dabei der Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn nat\u00fcrlich pr\u00e4sent. Er verweist zutreffend darauf, dass es dem Gesetzeszweck der Vereinfachung nicht gerecht w\u00fcrde, wenn hier eine Mindestgrenze f\u00fcr den gewerblichen Gewinn konstituiert w\u00fcrde. Denn dann sei wieder eine separate Teilgewinnermittlung f\u00fcr die gewerblichen T\u00e4tigkeiten erforderlich; der Gesetzgeber habe jedoch genau diese vermeiden wollen. Indem hier stattdessen auf eine Umsatzgrenze abgestellt wird, ist die Ermittlung tats\u00e4chlich wesentlich einfacher.<\/p>\n<p><strong>\u00dcberf\u00fchrung Gewinngrenze zu Umsatzgrenze<\/strong><\/p>\n<p>Allerdings h\u00e4tte es nahegelegen, die \u00dcberf\u00fchrung der eigentlich dem Gesetzeszweck entsprechenden, aber nicht handhabbaren Gewinngrenze auf eine Umsatzgrenze nicht im Verh\u00e4ltnis 1:1, sondern mit einem typisierend angesetzten Faktor vorzunehmen. Denkbar w\u00e4re gewesen, typisierend von einer Umsatzrendite in H\u00f6he von z.B. 40 Prozent auszugehen (40 Prozent mag \u00fcberraschen, bei freiberuflicher T\u00e4tigkeit kann die Umsatzrendite jedoch relativ hoch liegen, da die eigenpers\u00f6nliche T\u00e4tigkeit typischerweise weitgehend die Kosten ersetzt, die bei gewerblicher T\u00e4tigkeit f\u00fcr die Leistungen der Arbeitnehmer anfallen). Dann h\u00e4tte die Umsatzgrenze bei 61.250 Euro gelegen Das w\u00e4re nat\u00fcrlich eine typisierende Regel gewesen. Da der BFH bei der relativen Grenze von 3 Prozent vor einer Typisierung nicht zur\u00fcckgeschreckt hat, w\u00e4re dies wohl auch bei der absoluten Obergrenze vertretbar gewesen.<\/p>\n<p><strong>Klare Vorgaben: Erleichterung f\u00fcr die Praxis<\/strong><\/p>\n<p>Jedenfalls ist es sehr zu begr\u00fc\u00dfen, dass der BFH hier mutig entschieden und klare Grenzen gezogen hat. Diese sind in der Praxis wesentlich handhabbarer als Formeln wie \u201e\u00e4u\u00dferst geringem Ausma\u00df\u201c. Dass der Bereich einer Regelung bedurfte, zeigen die entschiedenen F\u00e4lle: Neben der bereits zitierten Karnevalsband mit ihrem Verkauf von T-Shirts und CDs war eine Werbeagentur, die nebenher Druckauftr\u00e4ge gegen Provision vermittelte, auff\u00e4llig geworden sowie eine Rechtsanwaltssoziet\u00e4t, bei der ein angestellter Anwalt eigenst\u00e4ndig als vom Gericht bestellter Insolvenzverwalter t\u00e4tig war. Im wirklichen Leben wird es wohl bei vielen freiberuflichen Personengesellschaften derartige Randt\u00e4tigkeiten geben, die isoliert gesehen gewerblich sind.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der grassierenden Grippewelle entsprechend hat sich auch der BFH mit Infektionen zu besch\u00e4ftigen. Allerdings besch\u00e4ftigt ihn nicht nur ein normaler grippaler Infekt, sondern auch das Infektionsleiden \u201eGewerblichkeit\u201c. Hier gelang es dem BFH in drei Urteilen, die minimale Infektionsdosis zu bestimmen &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2015\/02\/20\/gewerblichkeit-minimale-infektionsdosis\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304378,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2241,3643],"tags":[44833,30722,44832,21160,2754],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7308"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304378"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=7308"}],"version-history":[{"count":11,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7308\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":7319,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7308\/revisions\/7319"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=7308"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=7308"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=7308"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}