{"id":7522,"date":"2015-06-11T17:45:07","date_gmt":"2015-06-11T15:45:07","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=7522"},"modified":"2015-06-11T17:53:33","modified_gmt":"2015-06-11T15:53:33","slug":"neues-doppelbesteuerungsabkommen-niederlande","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2015\/06\/11\/neues-doppelbesteuerungsabkommen-niederlande\/","title":{"rendered":"Neues Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden voraussichtlich ab 1. Januar 2016 anwendbar"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_7521\" style=\"width: 122px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2015\/06\/G\u00e4nsler_Katrin.jpg\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-7521\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-7521\" alt=\"WP\/StB Katrin G\u00e4nsler, Associated Partner, Noerr LLP, Frankfurt\/M.\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2015\/06\/G\u00e4nsler_Katrin-112x168.jpg\" width=\"112\" height=\"168\" srcset=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2015\/06\/G\u00e4nsler_Katrin-112x168.jpg 112w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2015\/06\/G\u00e4nsler_Katrin.jpg 124w\" sizes=\"(max-width: 112px) 100vw, 112px\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-7521\" class=\"wp-caption-text\">WP\/StB Katrin G\u00e4nsler, Associated Partner, Noerr LLP, Frankfurt\/M.<\/p><\/div>\n<p>Am 12. April 2012 wurde das neue Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und den Niederlanden unterzeichnet. Der Bundesrat stimmte dem Ratifizierungsgesetz bereits am 23. November 2012 zu, w\u00e4hrend das niederl\u00e4ndische Parlament seine Zustimmung erst am 19. Mai 2015 erteilte. Das neue Abkommen wird voraussichtlich ab 1. Januar 2016 anwendbar sein. Das neue DBA ersetzt das derzeitige Abkommen vom 16. Juni 1959 und entspricht in weiten Teilen dem OECD-Musterabkommen 2010. Auch fanden Regelungen Eingang, die die Entstehung von unversteuerten \u201ewei\u00dfen\u201c Eink\u00fcnfte verhindern sollen. Aus deutscher Sicht sind f\u00fcr internationale Konzerne und Investoren insbesondere die folgenden wesentlichen \u00c4nderungen relevant.<!--more--><\/p>\n<p><strong><br \/>\nAns\u00e4ssigkeit<\/strong><\/p>\n<p>Die Abkommensberechtigung setzt die Ans\u00e4ssigkeit einer Person in einem der Vertragsstaaten voraus. Bisher galt eine Person als ans\u00e4ssig, wenn sie \u00fcber einen Wohnsitz\/gew\u00f6hnlichen Aufenthalt bzw. bei Gesellschaften, den Ort der Gesch\u00e4ftsleitung\/Sitz in mindestens einem der Vertragsstaaten verf\u00fcgt. Das neue DBA erweitert diese Voraussetzung, da nunmehr die Person aufgrund ihres Ans\u00e4ssigkeitsmerkmals auch in einem oder beiden Vertragsstaaten steuerpflichtig sein muss. Dabei sollen bestehende sachliche Steuerbefreiungen (z.B. bei einer fiscale\/vrijgestelde beleggininstelling oder einer deutschen Investmentgesellschaften) grunds\u00e4tzlich unsch\u00e4dlich f\u00fcr die Abkommensberechtigung sein.<\/p>\n<p><strong>Unternehmensgewinne<\/strong><\/p>\n<p>In Artikel 7 des neuen DBA wurde der von der OECD in 2010 eingef\u00fchrte \u201efunctionally separate entity approach\u201c (<i>Authorized OECD Approach<\/i>) umgesetzt. Danach wird f\u00fcr Zwecke der Betriebsst\u00e4ttengewinnaufteilung eine uneingeschr\u00e4nkte wirtschaftliche Selbstst\u00e4ndigkeit der Betriebsst\u00e4tte fingiert. Daneben enth\u00e4lt Artikel 7 eine f\u00fcr die Praxis unter Umst\u00e4nden problematische Regelung, wonach sich Vertragsstaaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung in den F\u00e4llen abstimmen sollen, in denen ein Vertragsstaat Betriebsst\u00e4ttengewinne einseitig berichtigt. Es bleibt abzuwarten, wie diese Abstimmung in der Praxis umgesetzt wird.<\/p>\n<p align=\"left\"><strong>Quellensteuer<\/strong><\/p>\n<p>Das alte DBA sah eine Reduzierung der nationalen Quellensteuer bei Dividenden von 26,375 Prozent (Deutschland) bzw. 15 Prozent (Niederlande) auf 15 Prozent bzw. 10 Prozent (bei Anteilsbesitz von mindestens 25 Prozent) vor. Nach dem neuen Abkommen ist eine Reduzierung auf 5 Prozent m\u00f6glich, wenn eine unmittelbare Beteiligung von mindestens 10 Prozent am Kapital der aussch\u00fcttenden Gesellschaft besteht. Ansonsten ist wie bisher eine Reduzierung auf 15 Prozent m\u00f6glich. Aufgrund der dem DBA vorrangigen Mutter-Tochter-Richtlinie, die eine Quellensteuerreduzierung auf 0 Prozent vorsieht, ist diese \u00c4nderung nur in den F\u00e4llen praxisrelevant, in denen die Voraussetzungen der Mutter-Tochter-Richtlinie nicht vorliegen.<\/p>\n<p>Wie bisher sieht auch das neue DBA bei Zinsen und Lizenzen kein Quellensteuerrecht des Ans\u00e4ssigkeitsstaats des Schuldners vor.<\/p>\n<p><strong>Ver\u00e4u\u00dferungsgewinne<\/strong><\/p>\n<p>Das Besteuerungsrecht f\u00fcr Ver\u00e4u\u00dferungsgewinne aus unbeweglichem Verm\u00f6gen steht weiterhin dem Staat zu, in dem das Verm\u00f6gen belegen ist. Neu ist allerdings die Besteuerung von Ver\u00e4u\u00dferungsgewinnen aus Anteilen an Immobiliengesellschaften. Diese Gewinne werden in dem Belegenheitsstaat der Immobilie besteuert, wenn das Verm\u00f6gen der Gesellschaft zu mehr als 75 Prozent aus unbeweglichen Verm\u00f6gen besteht (es sei denn, der Ver\u00e4u\u00dferer h\u00e4lt weniger als 50 Prozent der Gesellschaftsanteile oder der Gewinn resultiert aus einem Umwandlungsvorgang). Unber\u00fchrt davon bleiben Ver\u00e4u\u00dferungen der Anteile an niederl\u00e4ndischen PropCos, die deutschen Grundbesitz halten. Nach nationalem Recht hat Deutschland das Besteuerungsrecht nur f\u00fcr diese Ver\u00e4u\u00dferungsgewinne, wenn die Gesellschaft ihren Sitz oder ihre Gesch\u00e4ftsleitung im Inland hat. Eine niederl\u00e4ndische PropCo hat regelm\u00e4\u00dfig weder Sitz, noch Gesch\u00e4ftsleitung im Inland (letzteres aus gewerbesteuerlichen Erw\u00e4gungen). Da das DBA kein Besteuerungsrecht begr\u00fcnden kann, bleibt es bei der Besteuerung dieser Ver\u00e4u\u00dferungsgewinne in den Niederlanden.<\/p>\n<p><strong>Vermeidung der Doppelbesteuerung<\/strong><\/p>\n<p>Nach dem neuen DBA erfolgt eine Freistellung der niederl\u00e4ndischen Eink\u00fcnfte in Deutschland nur, wenn diese Eink\u00fcnfte in den Niederlanden tats\u00e4chlich besteuert werden (sogenannte \u201esubject to tax-Klausel\u201c; eine abstrakte Steuerpflicht ist nicht ausreichend). Die subject to tax-Klausel gilt f\u00fcr alle Einkunftsarten. F\u00fcr Dividendeneink\u00fcnfte ist die Freistellung dar\u00fcber hinaus nur zul\u00e4ssig, wenn, der Empf\u00e4nger an der aussch\u00fcttenden Gesellschaft zu mindestens 10 Prozent unmittelbar beteiligt ist. Zus\u00e4tzlich d\u00fcrfen die Dividenden in den Niederlanden steuerlich nicht abgezogen worden sein (Umsetzung des sogenannten \u201eKorrespondenzprinzips\u201c). Zus\u00e4tzlich unterliegen Unternehmensgewinne und Dividendeneink\u00fcnfte besonderen Regelungen zur Freistellung, da der Empf\u00e4nger nachweisen muss, dass die Ertr\u00e4ge des Betriebs\/der aussch\u00fcttenden Gesellschaft zu mindestens 90 Prozent aus aktiver T\u00e4tigkeit i.S.d. \u00a7 8 Abs. 1 AStG stammen (sogenannter \u201eactive-business-Test\u201c). Liegen die Voraussetzungen f\u00fcr die Freistellung nicht vor, k\u00f6nnen die Eink\u00fcnfte nur der Anrechnungsmethode unterworfen werden. In den Niederlanden erfolgt die Vermeidung der Doppelbesteuerung grunds\u00e4tzlich als eine Kombination aus Freistellungs- und Anrechnungsmethode.<\/p>\n<p><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n<p>Das neue DBA f\u00fchrt zu einer Modernisierung der Zuweisung der Besteuerungsrechte zwischen Deutschland und den Niederlanden. Neben einer Vielzahl von formalen \u00c4nderungen, sind aus deutscher Sicht inhaltlich insbesondere die Regelungen zur Vermeidung wei\u00dfer Eink\u00fcnfte und die \u00c4nderungen zur Ans\u00e4ssigkeit bzw. des Methodenartikels relevant.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 12. April 2012 wurde das neue Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und den Niederlanden unterzeichnet. Der Bundesrat stimmte dem Ratifizierungsgesetz bereits am 23. November 2012 zu, w\u00e4hrend das niederl\u00e4ndische Parlament seine Zustimmung erst am 19. Mai 2015 erteilte. Das neue &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2015\/06\/11\/neues-doppelbesteuerungsabkommen-niederlande\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304378,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[30654,2241],"tags":[7816,2819,44887,7861,2682,3297],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7522"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304378"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=7522"}],"version-history":[{"count":11,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7522\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":7529,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7522\/revisions\/7529"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=7522"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=7522"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=7522"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}