{"id":7625,"date":"2015-08-11T16:20:04","date_gmt":"2015-08-11T14:20:04","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=7625"},"modified":"2015-08-11T16:22:14","modified_gmt":"2015-08-11T14:22:14","slug":"entstrickungsbesteuerung-bei-uberfuhrung-von-wirtschaftsgutern-ins-ausland","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2015\/08\/11\/entstrickungsbesteuerung-bei-uberfuhrung-von-wirtschaftsgutern-ins-ausland\/","title":{"rendered":"Entstrickungsbesteuerung bei \u00dcberf\u00fchrung von Wirtschaftsg\u00fctern ins Ausland: EuGH best\u00e4tigt Vereinbarkeit mit Unionsrecht"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_6662\" style=\"width: 144px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2014\/05\/Hemmen-Katharina-252.jpg\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-6662\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-6662\" alt=\"RA\/StB Dr. Katharina Hemmen, LL.M., P+P P\u00f6llath + Partners, Frankfurt\/M.\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2014\/05\/Hemmen-Katharina-252-134x168.jpg\" width=\"134\" height=\"168\" srcset=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2014\/05\/Hemmen-Katharina-252-134x168.jpg 134w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2014\/05\/Hemmen-Katharina-252-440x548.jpg 440w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2014\/05\/Hemmen-Katharina-252-755x942.jpg 755w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2014\/05\/Hemmen-Katharina-252.jpg 1619w\" sizes=\"(max-width: 134px) 100vw, 134px\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-6662\" class=\"wp-caption-text\">RA\/StB Dr. Katharina Hemmen, LL.M., P+P P\u00f6llath + Partners, Frankfurt\/M.<\/p><\/div>\n<p>Im Zusammenhang mit der deutschen Wegzugs- und Entstrickungsbesteuerung wird aktuell vor allem \u00fcber den Anwendungsbereich von \u00a7 50i EStG diskutiert. W\u00e4hrend insofern weiterhin Unsicherheit besteht, hat der EuGH in Bezug auf die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der deutschen Entstrickungsbesteuerung nach \u00a7 4 Abs. 1 Satz 3 und 4 EStG k\u00fcrzlich Klarheit geschaffen. In seinem Urteil vom 21.05.2015 in der Rechtssache Verder LabTec GmbH &amp; Co. KG .\/. FA Hilden (Rs. C-657\/13, <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,0696766\">DB0696766<\/a>; vgl. hierzu auch <i>M\u00fcller<\/i>, <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,697811,\">DB0697811<\/a>) hat er die Vereinbarkeit der Besteuerung bei der \u00dcberf\u00fchrung von Wirtschaftsg\u00fctern in eine ausl\u00e4ndische Betriebsst\u00e4tte mit Unionsrecht best\u00e4tigt. <!--more--><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Deutsche Entstrickungsbesteuerung<\/strong><\/p>\n<p>Stille Reserven werden grunds\u00e4tzlich als Eink\u00fcnfte besteuert, wenn sie f\u00fcr betriebsfremde Zwecke entnommen und damit aus der Besteuerungsgrundlage des Steuerpflichtigen herausgenommen, d.h. entstrickt, werden. Eine Entstrickung liegt au\u00dfer bei der Entnahme f\u00fcr private Zwecke vor, wenn der Steuerpflichtige aus dem pers\u00f6nlichen oder territorialen Geltungsbereich der Besteuerungsbefugnisse eines Staates wegzieht bzw. der Steuergegenstand aus diesem Geltungsbereich ausscheidet.<\/p>\n<p>Die deutschen Regeln zur Besteuerung stiller Reserven von Wirtschaftsg\u00fctern, die von einer deutschen Gesellschaft in ihre ausl\u00e4ndische Betriebsst\u00e4tte \u00fcberf\u00fchrt werden, beruhten zun\u00e4chst auf der vom BFH begr\u00fcndeten \u201eTheorie der finalen Entnahme\u201c (BFH vom 16.07.1969 \u2013 I 266\/65, BStBl. II 1970 S. 175; aufgegeben mit Urteil vom 17.07.2008 \u2013 I R 77\/06, <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,302717,\">DB 2008 S.\u00a02281<\/a> m. Anm. <i>Hoffmann<\/i>). Im Rahmen des SEStEG f\u00fchrte der Gesetzgeber \u00a7 4 Abs. 1 Satz 3 EStG neu ein, der den Ausschluss oder die Beschr\u00e4nkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich des Gewinns aus der Ver\u00e4u\u00dferung oder der Nutzung eines Wirtschaftsguts einer Entnahme f\u00fcr betriebsfremde Zwecke gleichstellt. Gleichzeitig erm\u00f6glichte er in \u00a7 4g EStG einen Stundungseffekt durch die Bildung eines Ausgleichspostens, der \u00fcber f\u00fcnf Jahre linear gewinnerh\u00f6hend aufzul\u00f6sen ist.<\/p>\n<p><strong>Die Rechtssache Verder LabTac GmbH &amp; Co. KG .\/. FA Hilden<\/strong><\/p>\n<p>Im dem EuGH-Urteil zugrunde liegenden Fall war die deutsche Verder LabTec GmbH &amp; Co. KG betroffen, die ihre eigenen Patent-, Marken- und Geschmacksmusterrechte verwaltete und diese Rechte auf ihre niederl\u00e4ndische Betriebsst\u00e4tte \u00fcbertrug. Im Rahmen einer Betriebspr\u00fcfung setzte das Finanzamt die \u00fcberf\u00fchrten Rechte unter Aufdeckung der stillen Reserven mit dem Fremdvergleichswert im Zeitpunkt der \u00dcberf\u00fchrung an. Aus Billigkeitsgr\u00fcnden gew\u00e4hrte es jedoch eine Stundung durch die Bildung eines Merkpostens, der \u00fcber einen Zeitraum von zehn Jahren gewinnerh\u00f6hend aufzul\u00f6sen war.<\/p>\n<p>Das FG D\u00fcsseldorf legte dem EuGH zur Vorabentscheidung die Frage vor, ob es mit der Niederlassungsfreiheit des Art. 49 AEUV vereinbar sei, <i>\u201ewenn f\u00fcr den Fall der \u00dcbertragung eines Wirtschaftsguts von einer inl\u00e4ndischen auf eine ausl\u00e4ndische Betriebsst\u00e4tte desselben Unternehmens eine nationale Regelung bestimmt, dass eine Entnahme f\u00fcr betriebsfremde Zwecke vorliegt mit der Folge, dass es durch Aufdeckung stiller Reserven zu einem Entnahmegewinn kommt, und eine weitere nationale Regelung die M\u00f6glichkeit er\u00f6ffnet, den Entnahmegewinn gleichm\u00e4\u00dfig auf f\u00fcnf oder zehn Wirtschaftsjahre zu verteilen\u201c.<\/i><\/p>\n<p>Wenn auch der Sachverhalt dieses Falles dem EuGH in genau dieser Konstellation noch nicht vorgelegen hatte, folgte er in seinem Urteil streng seiner bisherigen Linie, insbesondere den Urteilen in den Rechtssachen <i>Kommission\/D\u00e4nemark<\/i> (EuGH vom 18.07.2013 \u2013 Rs. C-261\/11) <i>National Grid Indus<\/i> (EuGH vom 29.11.2011 \u2013 Rs. C-371\/10, <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,462535,\">DB0462535<\/a>; vgl. dazu <i>Linn<\/i>, <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,463773,\">DB0463773<\/a>) und <i>DMC<\/i> (EuGH vom 23.01.2014 \u2013 Rs. C-164\/12,<a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,647665,\"> DB0647665<\/a>; vgl. dazu <i>M\u00fcller<\/i>, <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,648557,\">DB0648557<\/a>).<\/p>\n<p>Der EuGH sah zun\u00e4chst eine Beschr\u00e4nkung der Niederlassungsfreiheit in der Ungleichbehandlung von grenz\u00fcberschreitender \u00dcberf\u00fchrung von Wirtschaftsg\u00fctern und \u00dcberf\u00fchrung innerhalb des nationalen Hoheitsgebiets. Da die stillen Reserven bei reinen Inlandsf\u00e4llen nur bei tats\u00e4chlicher Realisierung besteuert w\u00fcrden, k\u00f6nne die Entstrickungsbesteuerung bei Grenz\u00fcberschreitung zu einem Liquidit\u00e4tsnachteil f\u00fchren. Diese Beschr\u00e4nkung der Niederlassungsfreiheit hielt der EuGH jedoch insgesamt f\u00fcr gerechtfertigt. Die Beschr\u00e4nkung sei erforderlich angesichts der Notwendigkeit aller Mitgliedstaaten, so auch Deutschlands, ihre Besteuerungsbefugnisse nach dem Grundsatz der steuerlichen Territorialit\u00e4t aufzuteilen. Die Feststellung der bis zur Entstrickung im Inland entstandenen, aber nicht realisierten Wertzuw\u00e4chse sei hierzu auch geeignet. Bereits in der Rechtssache DMC hatte der EuGH den Mitgliedstaaten ausdr\u00fccklich die Befugnis zugestanden, f\u00fcr die Besteuerung der in ihrem Hoheitsgebiet entstandenen stillen Reserven bei \u00dcberf\u00fchrung ins EU-Ausland einen anderen Ankn\u00fcpfungstatbestand als die tats\u00e4chliche Realisierung vorzusehen. Gleichzeitig best\u00e4tigte der EuGH seine Rechtsprechung, dass eine sofortige Erhebung jedoch nicht erforderlich und daher unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig sei. Vielmehr m\u00fcsse dem Steuerpflichtigen die Wahl zwischen sofortiger Zahlung und Stundung bleiben. Nachdem er in der Rechtssache DMC die Zahlungsstreckung \u00fcber f\u00fcnf Jahre anerkannt hatte, hielt er die hier gegenst\u00e4ndliche gewinnerh\u00f6hende Aufl\u00f6sung \u00fcber zehn Jahre erst recht f\u00fcr verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig.<\/p>\n<p><strong>Bewertung aus Sicht des Steuerpflichtigen <\/strong><\/p>\n<p>Nach den genannten letzten EuGH-Urteilen zur Entstrickungs- und Wegzugsbesteuerung ist es wenig \u00fcberraschend, dass der EuGH die Beschr\u00e4nkung der Niederlassungsfreiheit durch die deutsche Entstrickungsbesteuerung des \u00a7 4 Abs. 1 Satz 3 EStG im Ergebnis f\u00fcr unionsrechtskonform h\u00e4lt. F\u00fcr den Steuerpflichtigen d\u00fcrfte die Hoffnung, dass die deutschen Regelungen zur Entstrickungsbesteuerung noch durch den EuGH gekippt werden k\u00f6nnten damit endg\u00fcltig entt\u00e4uscht worden sein. Zu kritisieren ist die Entscheidung vor allem, weil sich der EuGH so stark auf Einzelaspekte seiner bisherigen Urteile zur Entstrickungsbesteuerung fokussiert, dass er die vom FG D\u00fcsseldorf formulierten Zweifel an der Rechtfertigung der Grundfreiheiten-Beschr\u00e4nkung regelrecht \u00fcbergeht. W\u00fcnschenswert w\u00e4re insbesondere gewesen, dass sich die Richter mit der alternativen Zahlungsstundung nach Ma\u00dfgabe der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer oder bis zur Realisierung des Wertzuwachses n\u00e4her auseinandergesetzt h\u00e4tten. Zu Recht f\u00fchrt das FG D\u00fcsseldorf an, dass der damit verbundene Verwaltungsaufwand allein keine Beschr\u00e4nkung der Grundfreiheiten rechtfertigen k\u00f6nne.<\/p>\n<p>Nachdem das FG D\u00fcsseldorf in seinem Vorlagebeschluss auch die echte R\u00fcckwirkung des \u00a7\u00a04 Abs. 1 Satz 3 EStG aufgrund der vorher gefestigten, h\u00f6chstrichterlichen Rechtsprechung zur Entstrickungsbesteuerung f\u00fcr ausnahmsweise zul\u00e4ssig gehalten hat, bleibt aus Sicht des Steuerpflichtigen positiv allenfalls festzuhalten, dass mit dem Urteil nunmehr Rechtssicherheit in Bezug auf die deutsche Entstrickungsbesteuerung besteht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Zusammenhang mit der deutschen Wegzugs- und Entstrickungsbesteuerung wird aktuell vor allem \u00fcber den Anwendungsbereich von \u00a7 50i EStG diskutiert. W\u00e4hrend insofern weiterhin Unsicherheit besteht, hat der EuGH in Bezug auf die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der deutschen Entstrickungsbesteuerung nach \u00a7 4 Abs. &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2015\/08\/11\/entstrickungsbesteuerung-bei-uberfuhrung-von-wirtschaftsgutern-ins-ausland\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304378,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2241,32519],"tags":[21141,3548,7649,32561,3752],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7625"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304378"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=7625"}],"version-history":[{"count":10,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7625\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":7634,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7625\/revisions\/7634"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=7625"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=7625"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=7625"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}