{"id":8000,"date":"2016-06-27T14:00:52","date_gmt":"2016-06-27T12:00:52","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=8000"},"modified":"2016-06-24T11:01:19","modified_gmt":"2016-06-24T09:01:19","slug":"bfh-stellt-regelungen-zum-vorsteuerabzug-bei-holdinggesellschaften-klar","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2016\/06\/27\/bfh-stellt-regelungen-zum-vorsteuerabzug-bei-holdinggesellschaften-klar\/","title":{"rendered":"BFH stellt Regelungen zum Vorsteuerabzug bei Holdinggesellschaften klar"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_7764\" style=\"width: 145px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-7764\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-7764\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2015\/11\/Stephan_Schmidt_NEU-135x168.jpg\" alt=\"RA Stephan H. Schmidt, Dipl.-Fw. 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(FH), P+P P\u00f6llath und Partners, M\u00fcnchen<\/p><\/div>\n<p>Mit Urteil vom 06.04.2016 (V R 6\/14, <a href=\"https:\/\/recherche.der-betrieb.de\/document.aspx?hitnr=0&amp;t=636023612408484336&amp;url=rn%3aroex^^file%3a%2f%2fR|%2f03%2f02%2f01%2fzsa%2fdb%2ff1%2f9%2ff191e11ce95bee8084552fb132c45874.xml&amp;ref=hitlist_hl\">DB 2016 S. 1412<\/a>) hat der BFH klargestellt, inwieweit Holdinggesellschaften, die auch wirtschaftliche Leistungen an Tochtergesellschaften erbringen, einen Vorsteuerabzug aus Leistungen f\u00fcr die Einwerbung von Kapital und \u00e4hnlichen Aufwendungen geltend machen k\u00f6nnen.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Bisherige Entwicklung<\/strong><\/p>\n<p>Mit seinem Urteil vom 19.01.2016 (XI R 38\/12, <a href=\"https:\/\/recherche.der-betrieb.de\/document.aspx?hitnr=0&amp;t=635935637131909856&amp;url=rn%3aroex%5E%5Efile%3a%2f%2fR%7C%2f03%2f02%2f01%2frsv%2frsv_collection%2fe2%2fb%2fe2b1944544632aee820afb0d37346d07.xml&amp;ref=hitlist_hl\">RS1195422<\/a>; vgl. dazu <em>Kaiser<\/em>, <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2016\/03\/14\/vorsteuerabzug-einer-geschaeftsleitenden-holding\/\">Steuerboard vom 14.03.2016<\/a>), das auf dem Vorabentscheidungsersuchen in der Rechtssache Larentia + Minerva des EuGH (EuGH vom 16.07.2015 \u2013 Rs. C-108\/14 und C-109\/14, <a href=\"https:\/\/recherche.der-betrieb.de\/document.aspx?hitnr=2&amp;t=635935637516766934&amp;url=rn%3aroex^^file%3a%2f%2fR|%2f03%2f02%2f01%2fzsa%2fdb%2fe3%2f9%2fe39fdb1ca96f82ff814009ba3529beca.xml&amp;ref=hitlist_hl\">DB 2015 S. 1696<\/a>) basiert, hat der BFH grundlegend festgestellt, dass eine Holdinggesellschaft dann einen Vorsteuerabzug nach \u00a7 15 Abs.\u00a01 Satz 1 Nr. 1 UStG geltend machen kann, wenn sie an ihre Tochtergesellschaften Gesch\u00e4ftsf\u00fchrungsdienstleistungen gegen Entgelt erbringt. Dies kann auch durch Eingriffe in die Verwaltung der Tochtergesellschaften z.B. durch Erbringung von administrativen, finanziellen, kaufm\u00e4nnischen und technischen Dienstleistungen geschehen.<\/p>\n<p>Damit steht Holdinggesellschaften grunds\u00e4tzlich ein Vorsteuerabzug zu, soweit sie entgeltliche Dienstleistungen erbringen. In seiner jetzigen Entscheidung besch\u00e4ftigt sich der BFH mit der Frage, inwieweit Vorsteuerbetr\u00e4ge aus dem Einwerben von Kapital sowie Projektentwicklungsdienstleistungen bei Holdinggesellschaften abzugsf\u00e4hig sind.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>In dem entschiedenen Verfahren war die Kl\u00e4gerin ein geschlossener Fonds in Form einer Kommanditgesellschaft, die in forstwirtschaftliche Fl\u00e4chen investierte. Dies geschah \u00fcber zwei Tochtergesellschaften. Eine Tochtergesellschaft hielt die forstwirtschaftlichen Fl\u00e4chen und eine zweite Gesellschaft mit einem Stammkapital von 10.000\u00a0USD war f\u00fcr die Aufforstung, Pflege und Ernte des Waldes verantwortlich.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus erbrachte die Kl\u00e4gerin Dienstleistungen an ihre Tochtergesellschaften. Dazu geh\u00f6rten sowohl kaufm\u00e4nnische Dienstleistungen als auch Beratungsleistungen. Hierf\u00fcr erhielt sie jeweils ein pauschales Entgelt von 10.000\u00a0EUR pro Jahr.<\/p>\n<p>Im Jahr 2007 nahm die Kl\u00e4gerin Leistungen zur Projektentwicklung mit der Erstellung von Planungsrechnungen, der Realisierung des Anlageprojekts und eines Emissionsprospekts in Anspruch und machte die hierf\u00fcr gezahlten Vorsteuern sowie die Vorsteuern aus Leistungen zur Vermittlung von weiteren Kommanditanteilen in voller H\u00f6he geltend.<\/p>\n<p>Die Kl\u00e4gerin hatte ein Gr\u00fcndungskommanditkapital von 862.500\u00a0EUR und warb bis Ende 2009 weiteres Kapital ein, so dass ein Kommanditkapital von 7.800.000 EUR erreicht wurde. Die Beteiligungen an den Tochtergesellschaften wurden mit ca. 1.100.000\u00a0EUR bilanziert.<\/p>\n<p><strong>Finanzamt und Finanzgericht versagen Vorsteuerabzug<\/strong><\/p>\n<p>Das Finanzamt versagte den Vorsteuerabzug vollst\u00e4ndig. Das Finanzgericht gab der Klage nur teilweise statt und lie\u00df anstelle der geltend gemachten 90.798,57\u00a0EUR nur 11.664\u00a0EUR zum Abzug zu. Es lie\u00df Vorsteuern insoweit zu, als diese direkt zu den Dienstleistungen an die Tochtergesellschaften zuordenbar waren. Die Vorsteuerbetr\u00e4ge aus den Leistungen zur Projektentwicklung und dem Einwerben von weiterem Kommanditkapital versagte das Finanzgericht ebenfalls und lie\u00df von den sonstigen Vorsteuern 15% zum Abzug zu.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung des BFH<\/strong><\/p>\n<p>Der BFH hat einen weitergehenden Vorsteuerabzug versagt und die Entscheidung des Finanzgerichts aufrechterhalten. Er st\u00fctzt dieses darauf, dass die Leistungen f\u00fcr die Einwerbung von weiterem Kommanditkapital nicht im Zusammenhang mit dem Erwerb von Beteiligungen, an deren Verwaltung die Kl\u00e4gerin teilnimmt, stehen.<\/p>\n<p>Hierbei beruft sich der BFH vor allem darauf, dass die Beteiligungen schon vor dem Einwerben des weiteren Kommanditkapitals bestanden haben und die H\u00f6he des weiteren Kommanditkapitals im Vergleich zu dem Stammkapital der Tochtergesellschaften und den bilanzierten Anschaffungskosten nicht erforderlich war.<\/p>\n<p>Ebenso standen die Projektentwicklungskosten nach Ansicht des BFH auch im Zusammenhang mit der Ausgabe der neuen Kommanditanteile, so dass die auf diese Leistungen entfallende Vorsteuer ebenfalls nicht abzugsf\u00e4hig war.<\/p>\n<p>Die \u00fcbrigen Vorsteuerbetr\u00e4ge waren nach \u00a7 15 Abs. 4 UStG aufzuteilen. Das Finanzgericht hatte 15% dieser Vorsteuerbetr\u00e4ge im Wege einer sachgerechten Sch\u00e4tzung zum Abzug zugelassen und der BFH hat dies nicht beanstandet.<\/p>\n<p>Die Frage, ob ein Vorsteuerabzug nur in H\u00f6he der abzuf\u00fchrenden Umsatzsteuer m\u00f6glich ist, sofern keine Investitions- oder Fehlma\u00dfnahme vorliegt, hat der BFH wiederum offen gelassen.<\/p>\n<p><strong>Auswirkungen f\u00fcr die Praxis<\/strong><\/p>\n<p>Nach dem Urteil des EuGH in der Rechtssache Larentia + Minerva und dem darauf folgenden Urteil des BFH glaubte man die Rechtslage als gekl\u00e4rt ansehen zu k\u00f6nnen. Es ist jedoch erstaunlich, dass der BFH nun bei gesch\u00e4ftsleitenden Holdinggesellschaften eine so genaue Untersuchung der Zuordnung der Eingangsleistungen vornimmt und damit faktisch die Rechtsprechung des EuGH aushebelt.<\/p>\n<p>Mit diesem Urteil hat der BFH die M\u00f6glichkeit eines vollst\u00e4ndigen Vorsteuerabzugs f\u00fcr Holdinggesellschaften beschr\u00e4nkt. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Situation etwas spezifisch war, da das eingeworbene Kapital unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hoch im Vergleich zu den get\u00e4tigten Investitionen war und die Holdinggesellschaft Dienstleistungen nur in einem sehr geringen Umfang erbracht hat.<\/p>\n<p>Damit eine Holddinggesellschaft den vollen Vorsteuerabzug geltend machen kann, sollte darauf geachtet werden, dass diese Dienstleistungen in einem ausreichenden Umfang an alle Tochtergesellschaften erbringt und bei einem Leistungsbezug f\u00fcr das Einwerben von Eigenkapital noch zumindest beabsichtigt, dieses zuk\u00fcnftig in neue Tochtergesellschaften, an deren Verwaltung sie teilnimmt, zu investieren.<\/p>\n<p>Es bleibt abzuwarten, ob der BFH auf dieser restriktiven Linie bleibt oder bei einem anders gelagerten Fall einen weitergehenden Vorsteuerabzug gestattet.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit Urteil vom 06.04.2016 (V R 6\/14, DB 2016 S. 1412) hat der BFH klargestellt, inwieweit Holdinggesellschaften, die auch wirtschaftliche Leistungen an Tochtergesellschaften erbringen, einen Vorsteuerabzug aus Leistungen f\u00fcr die Einwerbung von Kapital und \u00e4hnlichen Aufwendungen geltend machen k\u00f6nnen.<\/p>\n","protected":false},"author":304378,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2241,44823],"tags":[45039,2609,2485,2409,18847],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8000"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304378"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=8000"}],"version-history":[{"count":6,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8000\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8006,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8000\/revisions\/8006"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=8000"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=8000"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=8000"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}