{"id":8196,"date":"2017-02-08T15:39:47","date_gmt":"2017-02-08T13:39:47","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=8196"},"modified":"2017-02-08T15:39:47","modified_gmt":"2017-02-08T13:39:47","slug":"destination-tax-die-amerikanischen-steuerplaene-und-ihre-folgen-fuer-europa","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2017\/02\/08\/destination-tax-die-amerikanischen-steuerplaene-und-ihre-folgen-fuer-europa\/","title":{"rendered":"Destination Tax \u2013 Die amerikanischen Steuerpl\u00e4ne und ihre Folgen f\u00fcr Europa"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_8195\" style=\"width: 177px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-8195\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-full wp-image-8195\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2017\/02\/Englisch_Becker.png\" alt=\"\" width=\"167\" height=\"109\" \/><p id=\"caption-attachment-8195\" class=\"wp-caption-text\">Prof. Dr. Joachim Englisch, Gesch\u00e4fts-f\u00fchrender Direktor des Instituts f\u00fcr Steuerrecht \/ Prof. Dr. Johannes Becker, Direktor des Instituts f\u00fcr Finanzwissenschaft, beide Universit\u00e4t M\u00fcnster<\/p><\/div>\n<p>Die republikanische Mehrheit im United States House of Representatives strebt eine radikale Reform der amerikanischen Unternehmensbesteuerung an. An die Stelle einer Besteuerung von Bilanzgewinnen, die international anhand der traditionellen Kategorien Quellenstaat und Ans\u00e4ssigkeitsstaat aufgeteilt werden, soll eine Cash-Flow-Steuer treten, die hinsichtlich der internationalen Abgrenzung des Steuerzugriffs dem Vorbild der Mehrwertsteuer folgt. Ein Kernelement des Entwurfs ist daher ein steuerlicher Grenzausgleich (<em>Border Tax Adjustment<\/em>), der Importe auf Bruttobasis besteuert, Exporte hingegen bei unverminderter Gew\u00e4hrung eines Abzugs f\u00fcr lokale Produktionskosten steuerfrei stellt. Mit der Wahl Donald Trumps zum US-Pr\u00e4sidenten hat der Vorschlag nunmehr eine echte Umsetzungschance. W\u00e4hrend die Debatte um die sogenannte Destination-Based Cash-Flow Tax (DBCFT) zurzeit vor allem auf die Konsequenzen f\u00fcr die amerikanische \u00d6konomie fokussiert, stellt sich aus europ\u00e4ischer Sicht die dr\u00e4ngende Frage, welche Folgen die DBCFT-Einf\u00fchrung f\u00fcr europ\u00e4ische Unternehmen, Steuereinnahmen und Produktionsstandorte bzw. Arbeitspl\u00e4tze h\u00e4tte.\u00a0<!--more--><\/p>\n<p><strong>Keine durchg\u00e4ngige Benachteiligung ausl\u00e4ndischer Marktteilnehmer<\/strong><\/p>\n<p>Bei oberfl\u00e4chlicher Betrachtung scheint das neue System eine erhebliche Benachteiligung f\u00fcr ausl\u00e4ndische Anbieter auf dem amerikanischen Markt und eine Bevorzugung amerikanischer Exporte zu implizieren \u2013 und entspricht damit Trumps Bekenntnis zum Abbau des US-Handelsdefizits und zur St\u00e4rkung des heimischen Produktionsstandorts. Importe in die USA werden voll besteuert, ohne dass ein Abzug der Arbeitskosten gew\u00e4hrt wird, wie ihn die amerikanischen Anbieter in Anspruch nehmen k\u00f6nnen; Exporte amerikanischer Unternehmen w\u00fcrden von der Steuer freigestellt. Doch der Anschein tr\u00fcgt: trotz der offensichtlichen statutorischen Ungleichbehandlung im Steuersystem, f\u00fchrt ein DBCFT nicht unbedingt zu Handelsverzerrungen. Das Border Tax Adjustment hat n\u00e4mlich nach allgemeinen handels\u00f6konomischen Erkenntnissen Anpassungen im allgemeinen Preisniveau bzw. im Wechselkurs zur Folge, die ausl\u00e4ndische Anbieter f\u00fcr die Steuer entsch\u00e4digen: der Dollar w\u00fcrde beispielsweise so stark aufgewertet (oder die Preise in den USA w\u00fcrden so stark steigen), dass die Erl\u00f6se nach amerikanischer Besteuerung konstant bleiben w\u00fcrden. Dies gilt auch bei einseitiger Einf\u00fchrung des neuen Steuersystems in den USA.<\/p>\n<p><strong>Zusammenwirken von DBCFT-System und quellenstaatsbasierten Steuersystemen kann zu Problemen f\u00fchren<\/strong><\/p>\n<p>Hingegen entstehen Probleme durch die Koexistenz der DBCFT mit den klassischen quellenstaatsbasierten Steuersystemen in Europa und anderswo auf der Welt. Intuitiv nachvollziehen l\u00e4sst sich dies, wenn man sich vor Augen h\u00e4lt, dass die Reformpl\u00e4ne effektiv auf die Einf\u00fchrung einer Art Mehrwertsteuer bei gleichzeitiger Entlastung des Faktors Arbeit hinauslaufen; die klassische Unternehmensbesteuerung wird abgeschafft, aber aus Sicht des internationalen Steuerrechts wird gleichwohl die Fassade einer K\u00f6rperschaftsteuer aufrechterhalten. Vor allem f\u00fcr Unternehmen, die Standorte in beiden Wirtschaftsr\u00e4umen haben, k\u00f6nnte dies gravierende Wirkungen haben.<\/p>\n<p><strong>In der Tendenz unterschiedliche Auswirkungen bei reinen Exporteuren und Multinationals<\/strong><\/p>\n<p>Europ\u00e4ische Multinationals geh\u00f6ren dabei tendenziell zu den Profiteuren, amerikanische Konzerne \u2013 \u00fcberraschenderweise \u2013 zu den Verlierern der Reform. Der Grund ist, dass ein DBCFT-System ausschlie\u00dflich die \u00fcbernormalen Gewinne einheimischer Investoren besteuert. Europ\u00e4ische Investoren mit Niederlassungen in den USA w\u00fcrden anders als bislang effektiv von der amerikanischen Steuer freigestellt (wohlgemerkt zahlen sie zwar Steuern, werden aber durch Preiserh\u00f6hungen oder W\u00e4hrungsaufwertung effektiv daf\u00fcr kompensiert). Je nach Verrechnungspreisgestaltung bleibt aber ihre europ\u00e4ische Steuerlast evtl. unver\u00e4ndert, womit sich dann ihre Gesamtsteuerlast verringern w\u00fcrde. Umgekehrt m\u00fcssen amerikanische Konzerne, obwohl sie bereits auf ihre weltweiten Gesamtgewinne in den USA Steuern zahlen (erneut vor allem effektiv \u00fcber Preisanpassungen und nicht durch nominale Steuerlasten) zus\u00e4tzlich in Europa Steuern entrichten, die in den USA weder anrechenbar noch abziehbar sind. Die unilaterale Einf\u00fchrung verschafft europ\u00e4ischen Konzernen gegen\u00fcber amerikanischen also auf beiden M\u00e4rkten einen Wettbewerbsvorteil. Ob dies dem amerikanischen Pr\u00e4sidenten bewusst ist, mag man bezweifeln.<\/p>\n<p>Europ\u00e4ische Exporteure hingegen werden potenziell negativ betroffen. Zwar werden auch sie durch die Aufwertung der Erl\u00f6se f\u00fcr die DBCFT entsch\u00e4digt. Da aber durch die Aufwertung auch ihre europ\u00e4ische Steuerlast steigt (vielfach gehen die h\u00f6heren Brutto-Erl\u00f6se in die Bemessungsgrundlage ein) steigt die effektive Steuerlast, ohne dass das Einkommen nach US-Besteuerung gestiegen w\u00e4re.<\/p>\n<p><strong>Verlagerung der realen Wertsch\u00f6pfung in die USA?<\/strong><\/p>\n<p>Vielleicht die gravierendste Folge einer DBCFT-Einf\u00fchrung w\u00e4ren die deutlich gestiegenen Anreize, die (ja nur noch in Europa relevanten) Verrechnungspreise zu manipulieren bzw. reale Wertsch\u00f6pfung in die USA zu verlegen, um der europ\u00e4ischen Besteuerung zu entgehen. Dies ist aus Unternehmenssicht lohnenswert, weil die Besteuerung in den USA nicht vom Standort der Wertsch\u00f6pfung abh\u00e4ngt. Ein verlagerter Euro Wertsch\u00f6pfung spart dem Unternehmen also in Deutschland ca. 30 Cents \u2013 damit herrschen die gleichen Anreize wie zur Zeit vis-a-vis einer Steueroase mit einem Grenzsteuersatz von Null.<\/p>\n<p><strong>Handlungsoptionen der EU und ihrer Mitgliedstaaten<\/strong><\/p>\n<p>Wenn die EU nicht den USA folgen und eine DBCFT einf\u00fchren will \u2013 und daf\u00fcr spricht zurzeit nur wenig \u2013, k\u00f6nnte sie doch Anpassungen ins Auge fassen, um die teilweise schweren Verzerrungen abzumildern. Die Mehrbelastung europ\u00e4ischer Exporteure k\u00f6nnte kurzfristig durch die Anrechnung amerikanischer DBCFT-Zahlungen auf die europ\u00e4ische Steuerschuld neutralisiert werden; dies lie\u00dfe sich ohne weiteres in die bestehenden GK(K)B-Vorschl\u00e4ge integrieren. Ein grundlegenderer Ansatz best\u00fcnde darin, die quellenstaatsbasierte Haig-Simons-Unternehmensbesteuerung schrittweise abzubauen sowie damit korrespondierend die Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer zu verbreitern. Damit w\u00fcrde eine DBCFT gleichsam simuliert, wenn zus\u00e4tzlich der Faktor Arbeit unter Orientierung am Mehrwertsteuersatz eine Entlastung von Steuern (oder Sozialabgaben) erfahren w\u00fcrde.<\/p>\n<p><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n<p>Einstweilen bleibt abzuwarten, ob die USA die DBCFT einf\u00fchren werden oder nicht. Pr\u00e4sident Trump hat sich in j\u00fcngster Zeit widerspr\u00fcchlich ge\u00e4u\u00dfert \u2013 anf\u00e4ngliche Begeisterung ist zunehmenden Zweifeln gewichen, die Reform k\u00f6nnte zu kompliziert sein und die resultierende Dollaraufwertung k\u00f6nnte negative Nebenwirkungen haben. F\u00fchrende Republikaner halten an der Reform aber nach wie vor fest, und man sollte angesichts der Entwicklungen und Rhetorik der letzten Wochen auch nicht darauf vertrauen, dass der Kongress oder gar Pr\u00e4sident Trump sich durch welthandelsrechtliche Bedenken, gegenl\u00e4ufige DBA-Verpflichtungen oder das BEPS-Projekt der OECD von ihrem Vorhaben abhalten lie\u00dfen. Deutschland und Europa sollten daher schon jetzt Vorsorge treffen und Pl\u00e4ne entwickeln, wie auf eine solche Reform zu reagieren w\u00e4re.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die republikanische Mehrheit im United States House of Representatives strebt eine radikale Reform der amerikanischen Unternehmensbesteuerung an. 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