{"id":8352,"date":"2017-10-16T10:39:07","date_gmt":"2017-10-16T08:39:07","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=8352"},"modified":"2017-10-16T10:39:07","modified_gmt":"2017-10-16T08:39:07","slug":"eu-kommission-schlaegt-grundlegende-reform-des-mehrwertsteuersystems-vor","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2017\/10\/16\/eu-kommission-schlaegt-grundlegende-reform-des-mehrwertsteuersystems-vor\/","title":{"rendered":"EU-Kommission schl\u00e4gt grundlegende Reform des Mehrwertsteuersystems vor"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_8144\" style=\"width: 130px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-8144\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-8144\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2016\/12\/Helge_Jacobs-120x168.jpg\" alt=\"\" width=\"120\" height=\"168\" srcset=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2016\/12\/Helge_Jacobs-120x168.jpg 120w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2016\/12\/Helge_Jacobs-440x616.jpg 440w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2016\/12\/Helge_Jacobs-214x300.jpg 214w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2016\/12\/Helge_Jacobs.jpg 457w\" sizes=\"(max-width: 120px) 100vw, 120px\" \/><p id=\"caption-attachment-8144\" class=\"wp-caption-text\">RA\/StB Dr. Helge Jacobs, Counsel bei Linklaters LLP, M\u00fcnchen<\/p><\/div>\n<p>Mit einem Aufkommen von fast einer Billion Euro im Jahr 2014 ist die Mehrwertsteuer eine bedeutende und wachsende Einkommensquelle der Mitgliedstaaten. Es ist daher ein dr\u00e4ngendes Anliegen der Mitgliedstaaten, die j\u00e4hrliche Mehrwertsteuerl\u00fccke von sch\u00e4tzungsweise 170 Mrd. Euro zu schlie\u00dfen, die in nicht geringem Umfang auf betr\u00fcgerische Machenschaften (ca. 50 Mrd. Euro) zur\u00fcckgeht (sog. \u201eKarussellbetrug\u201c). Andererseits beklagt die Unternehmenspraxis, dass die mehrwertsteuerlichen Risiken und die Administration des grenz\u00fcberschreitenden Handels in der Union zunehmen und es einfacher und rechtssicherer sei, Lieferungen in das Nicht-EU Ausland abzuwickeln. Im Rahmen des Mehrwertsteuer-Aktionsplans hat die EU-Kommission daher am 04.10.2017 ein neues \u00dcbergangsregime zu grenz\u00fcberschreitenden Lieferungen in der Union vorgestellt und zugleich einen Ausblick auf das endg\u00fcltige System gegeben. Die Kommission gibt das Ideal einer Besteuerung des Unternehmers nach den Regelungen im \u201eUrsprungsland\u201c definitiv auf. Richtlinie sowie Verordnungen (vgl. Link zur Richtlinie <a href=\"http:\/\/linklaters.de\/fileadmin\/redaktion\/Steuerrecht\/Gesetzesmaterialien\/Mwst_VAT-Aktionsplan\/20171004_MwSt_RL_Vorschlag_Harmonisierung_u_Vereinfachung_Handel_zw_Mitgliedstaaten_en.pdf\">en<\/a> \/ <a href=\"http:\/\/linklaters.de\/fileadmin\/redaktion\/Steuerrecht\/Gesetzesmaterialien\/Mwst_VAT-Aktionsplan\/20171004_MwSt_RL_Vorschlag_Harmonisierung_u_Vereinfachung_Handel_zw_Mitgliedstaaten_de.pdf\">de<\/a>) sollen ab dem 01.01.2019 greifen. Erst 2022 soll dann der Wechsel zu einem endg\u00fcltigen System f\u00fcr den Handel kommen.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Betrugsanf\u00e4lligkeit der Innergemeinschaftlichen Lieferung <\/strong><\/p>\n<p>Beim sog. \u201eKarussellbetrug\u201c rechnen Betr\u00fcger \u00fcber vermeintlich grenz\u00fcberschreitende Lieferungen an Unternehmerkunden ohne Umsatzsteuer ab, ohne dass es im Nachgang zu einer definitiven Besteuerung im Bestimmungsland kommt. Die Kommission versucht dieser Praxis bis zum \u00dcbergang zum endg\u00fcltigen System f\u00fcr den Handel mit dem \u201ezertifizierten Mehrwertsteuerpflichtigen\u201c, sowie mit einer ge\u00e4nderten Regelung der \u201einnergemeinschaftlichen Lieferung\u201c entgegenzuwirken.<\/p>\n<p><strong>Der zertifizierte Steuerpflichtige<\/strong><\/p>\n<p>Bei Lieferungen an einen Erwerber, der zertifizierter Mehrwertsteuerpflichtiger ist, soll zuk\u00fcnftig nur eine einzige steuerpflichtige Lieferung im Bestimmungsland ausgef\u00fchrt werden: Die Steuerschuld soll auf den vertrauensw\u00fcrdigen Erwerber (zertifizierten Steuerpflichtigen) \u00fcbergehen.<\/p>\n<p><strong>Innergemeinschaftliche Lieferung \u2013 Neuregelung <\/strong><\/p>\n<p>Anders als bisher, soll die Verwendung von MwSt-IdNr. und der MIAS-Eintrag nicht mehr nur formale, sondern zuk\u00fcnftig auch materielle Voraussetzung f\u00fcr die Steuerbefreiung sein. In der Praxis sorgte der Belegnachweis (Stichwort: \u201eGelangensbest\u00e4tigung\u201c) in Deutschland f\u00fcr Wirbel und soll nun \u201eanwenderfreundlicher\u201c ausgestaltet werden.<\/p>\n<p><strong>Lieferungen aus einem Konsignationslager im Inland <\/strong><\/p>\n<p>Lieferungen ausl\u00e4ndischer Unternehmer aus einem Konsignationslager im Inland sind aktuell mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden und stellen sich nicht selten als Umsatzsteuerfalle heraus: Der ausl\u00e4ndische Unternehmer muss sich f\u00fcr umsatzsteuerliche Zwecke im jeweiligen Bestimmungsland erfassen lassen und dort Erkl\u00e4rungspflichten erf\u00fcllen \u2013 wenn das Bestimmungsland nicht (wohl nicht vollends unionsrechtskonforme) Vereinfachungsregelungen vorsieht. Zuk\u00fcnftig sollen ausl\u00e4ndische Unternehmer nur noch steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferungen im Abgangsmitgliedstaat und Unternehmerkunden steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe im Bestimmungsland anmelden \u2013 vorausgesetzt sie kommen ihren Nachweispflichten nach, f\u00fchren Aufzeichnungen \u00fcber den Warenbestand und der Lieferer f\u00fchrt die Lieferungen in seiner Zusammenfassenden Meldung auf.<\/p>\n<p><strong>Neuregelung f\u00fcr Reihengesch\u00e4fte zwischen Unternehmern innerhalb der Union <\/strong><\/p>\n<p>Welchem der Ums\u00e4tze bei einem (innergemeinschaftlichen) Reihengesch\u00e4ft die innergemeinschaftliche Bef\u00f6rderung zuzurechnen ist, welche Lieferung demnach als steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferung zu behandeln ist, ist gegenw\u00e4rtig nach Ma\u00dfgabe einer Einzelfallpr\u00fcfung festzustellen. Bei innergemeinschaftlichen Reihengesch\u00e4ften zwischen ausschlie\u00dflich zertifizierten Steuerpflichtigen gilt zuk\u00fcnftig bei Bef\u00f6rderung durch oder auf Rechnung eines Zwischenlieferers, dass die Bef\u00f6rderung der Lieferung an diesen Zwischenlieferer zuzuschreiben ist, sofern er f\u00fcr Mehrwertsteuerzwecke in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat der Lieferung registriert ist und den Namen des Eingangsmitgliedstaates an seinen Lieferer \u00fcbermittelt hat. Sind die vorgenannten Voraussetzungen nicht erf\u00fcllt, ist die Bef\u00f6rderung der Lieferung des Zwischenlieferers an den n\u00e4chsten Wirtschaftsbeteiligten zuzurechnen. Der Vorschlag orientiert sich damit an den bisherigen deutschen Regelungen.<\/p>\n<p><strong>Endg\u00fcltiges System f\u00fcr den Handel in der Union<\/strong><\/p>\n<p>In Zukunft soll der nicht im Bestimmungsland ans\u00e4ssige leistende Unternehmer die Steuer nach dem Steuersatz des Bestimmungslands \u00fcber eine einzige Anlaufstelle anmelden und entrichten, es sei denn der Erwerber ist selbst zertifizierter Steuerpflichtiger; in diesem Fall soll die Steuerschuld auf den Erwerber \u00fcbergehen und damit insoweit das bereits f\u00fcr innergemeinschaftliche Dienstleistungen gegenw\u00e4rtig bestehende Besteuerungskonzept f\u00fcr Lieferungen in der Union nachvollzogen werden. Diese Anlaufstelle muss in einem Mitgliedstaat belegen sein und leitet das Steueraufkommen an das Bestimmungsland weiter. Mit diesem System w\u00fcrde das Besteuerungskonzept bestehend aus steuerbefreiter innergemeinschaftlicher Lieferung und steuerpflichtigem innergemeinschaftlichen Erwerb vollends entfallen.<\/p>\n<p><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n<p>Seit Einf\u00fchrung des mehrwertsteuerlichen Binnenmarkts \u00fcbernehmen Unternehmer Aufgaben der Zollbeh\u00f6rden. Damit wurde auch der Grundstein f\u00fcr den internationalen Karussellbetrug gelegt. Zu begr\u00fc\u00dfen ist, dass steuerehrliche Unternehmer Instrumente (zertifizierter Steuerpflichtiger; vereinfachter Belegnachweis) erhalten, die es ihnen erlauben sollten, ihren Lieferverkehr mit Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten rechtssicherer als bislang abzuwickeln. Das aber hat seinen Preis: Unternehmer m\u00fcssen sich zertifizieren lassen, bestehende (IT-)Pr\u00fcfroutinen gegebenenfalls modifizieren und ihr Kontrollsystem anpassen. Ob das neue System betrugsresistenter sein wird, muss sich allerdings erst in der Praxis zeigen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit einem Aufkommen von fast einer Billion Euro im Jahr 2014 ist die Mehrwertsteuer eine bedeutende und wachsende Einkommensquelle der Mitgliedstaaten. Es ist daher ein dr\u00e4ngendes Anliegen der Mitgliedstaaten, die j\u00e4hrliche Mehrwertsteuerl\u00fccke von sch\u00e4tzungsweise 170 Mrd. 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