{"id":8377,"date":"2017-11-21T16:34:32","date_gmt":"2017-11-21T14:34:32","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=8377"},"modified":"2017-11-21T16:34:32","modified_gmt":"2017-11-21T14:34:32","slug":"neues-britisches-unternehmenssteuerstrafrecht-auswirkungen-auf-deutsche-unternehmen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2017\/11\/21\/neues-britisches-unternehmenssteuerstrafrecht-auswirkungen-auf-deutsche-unternehmen\/","title":{"rendered":"Neues britisches Unternehmenssteuerstrafrecht: Auswirkungen auf deutsche Unternehmen"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_8382\" style=\"width: 178px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-8382\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-8382\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2017\/11\/Glaeser_Shave2c-168x116.jpg\" alt=\"\" width=\"168\" height=\"116\" \/><p id=\"caption-attachment-8382\" class=\"wp-caption-text\">RA\/StB Dr. Sven Christian Gl\u00e4ser, Partner bei Ebner Stolz, Stuttgart \/ Tom Shave, Partner bei Smith &amp; Williamson, London<\/p><\/div>\n<p>Mit Wirkung vom 30.09.2017 ist im Vereinigten K\u00f6nigreich Gro\u00dfbritannien und Nordirland (UK) mit dem Criminal Finances Act 2017 ein neues Unternehmenssteuerstrafrecht in Kraft getreten, welches erhebliche Auswirkungen auf deutsche Unternehmen mit einem Bezug zu UK haben kann (abrufbar unter <a href=\"http:\/\/www.legislation.gov.uk\/ukpga\/2017\/22\/contents\/enacted\">http:\/\/www.legislation.gov.uk<\/a> unter <em>PART\u00a03 Corporate offences of failure to prevent facilitation of tax evasion)<\/em>. Dabei spielt es keine Rolle, ob das betreffende Unternehmen \u00fcberhaupt in UK t\u00e4tig oder gar ans\u00e4ssig ist, ob es sich bei etwaigen verk\u00fcrzten Steuern um in UK geschuldete Abgaben handelt oder ob die handelnden Personen Mitarbeiter des betroffenen Unternehmens sind. Auf Basis des Corporate offences of failure to prevent facilitation of tax evasion (CCO) k\u00f6nnen gegen betroffene Unternehmen Geldstrafen in grunds\u00e4tzlich unbegrenzter H\u00f6he verh\u00e4ngt und diese von der Vergabe \u00f6ffentlicher Auftr\u00e4ge ausgeschlossen sowie mit besonderen Auflagen beschwert werden.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Anwendungsbereich des CCO<\/strong><\/p>\n<p>Auf Basis des CCO sanktionierbar sind juristische Personen und Personenvereinigungen (Kapital- und Personengesellschaften), nicht jedoch nat\u00fcrliche Personen. Voraussetzung ist zun\u00e4chst eine Steuerverk\u00fcrzung zu Gunsten einer ggf. dritten nat\u00fcrlichen oder juristischen Person, welche durch eine mit dem betreffenden Unternehmen assoziierte nat\u00fcrliche oder juristische Person zumindest bedingt vors\u00e4tzlich begangen oder versucht worden ist. Ausreichend sind auch die Anstiftung hierzu sowie Unterst\u00fctzungs- und F\u00f6rderungshandlungen (Beihilfe). Assoziierte Personen sind nicht nur Mitarbeiter des Unternehmens, seiner Betriebsst\u00e4tten und Tochtergesellschaften, sondern auch externe Personen, soweit diese f\u00fcr das Unternehmen oder in seinem Namen t\u00e4tig werden \u2013 wie etwa Subunternehmer, Lieferanten, Lohnfertiger, Kreditinstitute, selbstst\u00e4ndige Handelsvertreter oder Berater.<\/p>\n<p>Werden britische Steuern (einschlie\u00dflich nationaler Sozialversicherungsabgaben) verk\u00fcrzt, ist unerheblich, ob das betreffende Unternehmen Sitz oder Betriebsst\u00e4tte in UK hat. Ebenso wenig ist relevant, von wo aus die assoziierte Person die Steuerverk\u00fcrzung oder die entsprechende Anstiftungs- oder Beihilfehandlung begangen hat.<\/p>\n<p>Handelt es sich um ausl\u00e4ndische Steuern, ist eine Sanktion nach dem CCO nur m\u00f6glich, wenn das betreffende Unternehmen als rechtliche Einheit einen n\u00e4her definierten Bezug zu UK (<em>UK Nexus<\/em>) aufweist. Ein solcher <em>UK Nexus<\/em> liegt vor, wenn das Unternehmen nach UK-Recht gegr\u00fcndet wurde, wenn es \u2013 nicht notwendigerweise \u00fcber eine Betriebsst\u00e4tte \u2013 gesch\u00e4ftliche Aktivit\u00e4ten in UK entfaltet <em>oder<\/em> wenn ein Tatbeitrag zu der Steuerverk\u00fcrzung in UK erbracht wird. Dar\u00fcber hinaus m\u00fcssen die Steuerverk\u00fcrzung und die konkrete Tathandlung sowohl in dem betreffenden ausl\u00e4ndischen Staat als auch in UK strafbar sein \u2013 w\u00fcrde es sich um eine UK-Steuer handeln.<\/p>\n<p><strong>Exkulpation<\/strong><\/p>\n<p>Gegenstand des Vorwurfs nach dem CCO ist das Vers\u00e4umnis, die Erm\u00f6glichung oder Erleichterung der Steuerhinterziehung nicht verhindert zu haben. Sind demgem\u00e4\u00df die vorgenannten Voraussetzungen erf\u00fcllt, kann sich das betroffene Unternehmen nur exkulpieren, wenn es angemessene Pr\u00e4ventionsma\u00dfnahmen nachweist, die dazu geeignet sind, die F\u00f6rderung oder Unterst\u00fctzung einer Steuerverk\u00fcrzung durch eine assoziierte Person zu verhindern. Was angemessen ist, hat die britische Finanzverwaltung HMRC in der <a href=\"http:\/\/www.gov.uk\/government\/uploads\/system\/uploads\/attachment_data\/file\/642714\/Tackling-tax-evasion-corporate-offences.pdf\"><em>Government guidance for the corporate offences of failure to prevent the criminal facilitation of tax evasion<\/em><\/a> n\u00e4her konkretisiert. F\u00fcr die Erarbeitung der Ma\u00dfnahmen hat der HMRC sechs Leitprinzipien definiert:<\/p>\n<ul>\n<li>Risikoanalyse,<\/li>\n<li>angemessene risikobasierte Pr\u00e4ventionsma\u00dfnahmen,<\/li>\n<li>Einbindung der Unternehmensf\u00fchrung,<\/li>\n<li>sorgf\u00e4ltige Kontrolle,<\/li>\n<li>Kommunikation und Schulung,<\/li>\n<li>\u00dcberwachung und Fortentwicklung.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Diese Prinzipien sind mit den sieben Grundelementen eines Compliance Management Systems nach IDW PS 980 vergleichbar. Entscheidender Unterschied zu den Pr\u00e4ventionsma\u00dfnahmen im Rahmen des CCO ist jedoch, dass die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Umsetzung der letzteren eine Enthaftung bewirkt, w\u00e4hrend deren Nichtbeachtung tatbestandsbegr\u00fcndend wirkt. Demgegen\u00fcber kommt der Existenz eines Tax Compliance Management Systems nach deutschem Recht bei der Pr\u00fcfung eines Steuerhinterziehungsvorwurfs lediglich indizielle Bedeutung zu (vgl. AEAO Nr. 2.6. Satz 6 zu \u00a7 153).<\/p>\n<p>Hat das betreffende Unternehmen keine Pr\u00e4ventionsma\u00dfnahmen implementiert, kommt eine Enthaftung ausnahmsweise dann in Betracht, wenn entsprechende Ma\u00dfnahmen als unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig anzusehen w\u00e4ren, was insbesondere bei Kleinunternehmen der Fall sein d\u00fcrfte.<\/p>\n<p><strong>Risikobereiche<\/strong><\/p>\n<p>Risikobehaftet sind insbesondere die F\u00e4lle, in denen der f\u00fcr einen m\u00f6glichen Vorwurf nach dem CCO erforderliche <em>UK Nexus<\/em> nicht ohne weiteres erkennbar ist. Ein <em>UK Nexus<\/em> ist n\u00e4mlich bereits dann gegeben, wenn das betreffende Unternehmen \u00fcber eine Betriebsst\u00e4tte in UK verf\u00fcgt oder dort in sonstiger Weise als rechtliche Einheit selbst gesch\u00e4ftliche Aktivit\u00e4ten entfaltet, die Handlungen der assoziierten Person ebenso wie die eigentliche Steuerverk\u00fcrzung aber im Ausland stattfinden.<\/p>\n<p><strong>Beispiel 1:\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong><\/p>\n<p>Die G-Bank AG mit Sitz in der Schweiz unterh\u00e4lt rechtlich unselbstst\u00e4ndige Zweigniederlassungen u.a. in UK und Deutschland. Pr\u00e4ventionsma\u00dfnahmen i.S.d. CCO hat die G-Bank nur in ihrer Betriebsst\u00e4tte in UK implementiert, nicht dagegen an ihrem Hauptsitz in der Schweiz und in ihrer Betriebsst\u00e4tte in Deutschland.<\/p>\n<p>Leisten Mitarbeiter der deutschen Betriebsst\u00e4tte einem deutschen Kunden vors\u00e4tzlich Beihilfe zur Hinterziehung in Deutschland geschuldeter Steuern, so ist angesichts der Existenz der Betriebsst\u00e4tte in UK der erforderliche <em>UK Nexus<\/em> gegeben und der Tatbestand des CCO erf\u00fcllt. Dabei kommt es nicht darauf an, dass keinerlei Tathandlungen in UK begangen wurden. Eine Exkulpation w\u00fcrde nur gelingen, wenn Pr\u00e4ventionsma\u00dfnahmen in der gesamten rechtlichen Einheit der G-Bank AG implementiert worden w\u00e4ren.<\/p>\n<p>Etwas anderes w\u00fcrde gelten, wenn die G-Bank AG in UK und Deutschland ausschlie\u00dflich rechtlich selbstst\u00e4ndige Tochtergesellschaften unterhalten w\u00fcrde. In diesem Fall fehlt es an dem erforderlichen <em>UK Nexus<\/em> der rechtlichen Einheit G-Bank.<\/p>\n<p>Kritisch sind desweiteren F\u00e4lle, in denen Unternehmen Leistungen durch einen Subunternehmer erbringen oder bei der Erbringung ihrer Leistung in sonstiger Weise Dritte in Anspruch nehmen.<\/p>\n<p><strong>Beispiel 2:<\/strong><\/p>\n<p>Die B-GmbH mit Sitz in Deutschland unterh\u00e4lt weltweit rechtlich selbstst\u00e4ndige Vertriebsb\u00fcros, darunter auch eine Vertretung in UK. Diese haben die Aufgabe, die Lieferung von Maschinen und Serviceleistungen an die Kunden zu vermitteln, wof\u00fcr sie eine Vertriebsprovision erhalten. F\u00fcr einen in S\u00fcdafrika ans\u00e4ssigen Kunden der B-GmbH generiert der in UK ans\u00e4ssige Vertreter V Rechnungen der B-GmbH \u00fcber tats\u00e4chlich nicht erbrachte Serviceleistungen, die der Kunde in S\u00fcdafrika im Rahmen des Betriebsausgabenabzugs unrechtm\u00e4\u00dfig steuerlich geltend macht. Pr\u00e4ventionsma\u00dfnahmen i.S.d. CCO hat die B-GmbH nicht implementiert.<\/p>\n<p>V ist als Handelsvertreter assoziierte Person der B-GmbH und wird als solche bei der unrichtigen Rechnungsstellung f\u00fcr diese t\u00e4tig. Zwar fehlt der <em>UK Nexus<\/em> der B-GmbH insoweit, als sie in UK nicht selbst, sondern \u00fcber rechtlich selbstst\u00e4ndige Personen gesch\u00e4ftliche Aktivit\u00e4ten entfaltet. Allerdings hat V in UK einen Tatbeitrag zu der in S\u00fcdafrika eingetretenen Steuerverk\u00fcrzung erbracht, so dass der <em>UK Nexus<\/em> zu bejahen und der Tatbestand des CCO erf\u00fcllt ist. Mangels implementierter Pr\u00e4ventionsma\u00dfnahmen scheidet eine Exkulpation der B-GmbH aus (vgl. auch die <a href=\"http:\/\/www.gov.uk\/government\/uploads\/system\/uploads\/attachment_data\/file\/642714\/Tackling-tax-evasion-corporate-offences.pdf\">Beispiele des HMRC<\/a>, Seiten 30 ff.).<\/p>\n<p><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n<p>Angesichts der weltweiten Wirkung des CCO und der drohenden drastischen Sanktionen ist Unternehmen mit <em>UK Nexus<\/em> dringend zu raten, im Rahmen eines den gesamten Konzern umfassenden Tax Compliance Management Systems den Vorgaben des HMRC entsprechende Pr\u00e4ventionsma\u00dfnahmen zu ergreifen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass f\u00fcr die Verh\u00e4ngung von Sanktionen nach dem CCO im Unterschied zum deutschen Recht ein konkretes Verschulden nicht erforderlich und eine Enthaftung nur bei Implementierung angemessener Pr\u00e4ventionsma\u00dfnahmen m\u00f6glich ist.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit Wirkung vom 30.09.2017 ist im Vereinigten K\u00f6nigreich Gro\u00dfbritannien und Nordirland (UK) mit dem Criminal Finances Act 2017 ein neues Unternehmenssteuerstrafrecht in Kraft getreten, welches erhebliche Auswirkungen auf deutsche Unternehmen mit einem Bezug zu UK haben kann (abrufbar unter http:\/\/www.legislation.gov.uk &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2017\/11\/21\/neues-britisches-unternehmenssteuerstrafrecht-auswirkungen-auf-deutsche-unternehmen\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304378,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2241,45599],"tags":[45603,45602,3548,3542,45481,45600,45604,45601],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8377"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304378"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=8377"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8377\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8380,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8377\/revisions\/8380"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=8377"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=8377"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=8377"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}