{"id":854,"date":"2010-09-10T10:05:21","date_gmt":"2010-09-10T09:05:21","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=854"},"modified":"2011-02-24T17:11:31","modified_gmt":"2011-02-24T16:11:31","slug":"e-bilanz-einbeziehung-von-grosunternehmen-notig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2010\/09\/10\/e-bilanz-einbeziehung-von-grosunternehmen-notig\/","title":{"rendered":"E-Bilanz: Einbeziehung von Gro\u00dfunternehmen n\u00f6tig?"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_855\" style=\"width: 121px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a rel=\"attachment wp-att-855\" href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2010\/09\/10\/e-bilanz-einbeziehung-von-grosunternehmen-notig\/bernd-jonas\/\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-855\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-855\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/09\/Bernd-Jonas-111x168.jpg\" alt=\"\" width=\"111\" height=\"168\" srcset=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/09\/Bernd-Jonas-111x168.jpg 111w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/09\/Bernd-Jonas-440x660.jpg 440w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/09\/Bernd-Jonas.jpg 666w\" sizes=\"(max-width: 111px) 100vw, 111px\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-855\" class=\"wp-caption-text\">Bernd Jonas, Generalbevollm\u00e4chtigter bei ThyssenKrupp AG, Essen<\/p><\/div>\n<p>Trotz der vollmundigen Ansage eines f\u00fcr alle Beteiligten wirksamen B\u00fcrokratieabbaus im Koalitionsvertrag droht mit der Umsetzung des \u201eSteuerb\u00fcrokratieabbaugesetzes\u201c vom 20. 12. 2008 erneut eine erhebliche b\u00fcrokratische Zusatzbelastung f\u00fcr die Unternehmen. Bereits mit Wirkung f\u00fcr 2011 sollen sie ihre Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung in elektronischer Form an das Finanzamt \u00fcbermitteln. Das hierzu in Arbeit befindliche BMF-Schreiben sieht in dem gerade den Verb\u00e4nden zur Kenntnis gebrachten Entwurf eine Gliederungstiefe vor, deren Anforderungen von den bisherigen Buchhaltungssystemen nicht erf\u00fcllt werden k\u00f6nnen und die deshalb zu durchgreifenden Anpassungen in den ERP-Systemen der Unternehmen f\u00fchren. <!--more--><\/p>\n<p>Wenn hier vermieden werden soll, dass sp\u00e4ter m\u00fchsam Nach\u00adbuchungen erfolgen, m\u00fcsste diese Umstellung vor dem 1. 1. 2011 erfolgen. Dies ist nicht einmal theoretisch denkbar, zumal das endg\u00fcltige BMF-Schreiben vermutlich fr\u00fchestens im Dezember 2010 erscheinen wird. Deshalb ist unbedingt eine Verschiebung des An\u00adwendungsbeginns um zwei Jahre erforderlich. Eine gesetzliche Grundlage hierf\u00fcr ist in \u00a7 51 Abs. 4 Nummer 1c EStG gegeben.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus ist die Einbeziehung von solchen Unternehmen, die nach den Vorschriften der Betriebspr\u00fcfungsordnung Steuer als Gro\u00dfbetriebe einsortiert sind und deshalb st\u00e4ndig und ohne Pause der Betriebspr\u00fcfung unterliegen, \u00fcberschie\u00dfend. Erkl\u00e4rterma\u00dfen wird mit den Regelungen \u00fcber die E-Bilanz das Ziel verfolgt, die Pr\u00fcfung der Kontrollw\u00fcrdigkeit von Unternehmen durch Au\u00dfenpr\u00fcfungen an Amtsstelle zu erleichtern. Dieser Gesetzeszweck kann bei Unternehmen, deren Kontrollbed\u00fcrftigkeit schon auf Grund ihrer Gr\u00f6\u00dfenklasse unterstellt wird, nicht erreicht werden. Angesichts der Belastung der Innendienste der Finanz\u00e4mter kann davon aus\u00adgegangen werden, dass den von diesen Unternehmen aufgestellten Bilanzen keine Aufmerksamkeit gewidmet wird, weil sie wegen der Anschlusspr\u00fcfung einer sorgf\u00e4ltigen, eingehenden und mit der Berechtigung zum EDV-Zugriff agierenden Au\u00dfenpr\u00fcfung vor Ort unterliegen. Es ist \u00fcberhaupt kein Grund ersichtlich, diesen Unternehmen, denen die Dauerlast der Anschlusspr\u00fcfung auferlegt ist, weitere Lasten in Form der elektronischen \u00dcbermittlung der Steuerbilanz in der dargestellten ausufernden Form zuzumuten, wenn klar ist, dass diese Arbeit letztlich nur f\u00fcr den elektronischen Papierkorb gemacht ist.<\/p>\n<p>Die Finanzver\u00adwaltung sollte hier souver\u00e4n genug sein, und sich nicht dem bereits vorgebrachten Argument beugen, dass eine Besserstellung der Gro\u00dfunternehmen aus politischen Gr\u00fcnden vermieden werden m\u00fcsse. Diese liegt n\u00e4mlich schon deshalb nicht vor, weil sie \u2013 anders als Klein- und Mittelbetriebe \u2013 der Dauerlast der Anschlusspr\u00fcfung unterliegen.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich ist festzuhalten, dass die \u00d6ffentlichkeit bisher nur ein unzureichendes Bild von dem entstehenden Umstellungsaufwand hat. Im Gesetzgebungsverfahren wurde von der Finanzverwaltung noch ein Aufwand f\u00fcr die Wirtschaft in H\u00f6he von 500.000 \u20ac angenommen. Fachleute sch\u00e4tzen den Umstellungsaufwand bei Realisierung der Entwurfsvorstellungen auf durchschnittlich mindestens 5.000 \u20ac je Unternehmen. Daraus errechnen sich leicht Gesamtaufwendungen im h\u00f6heren einstelligen Milliardenbereich f\u00fcr die insgesamt bei Einbeziehung der Gro\u00dfunternehmen betroffenen 1,35 Mio Gewinnermittler.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Trotz der vollmundigen Ansage eines f\u00fcr alle Beteiligten wirksamen B\u00fcrokratieabbaus im Koalitionsvertrag droht mit der Umsetzung des \u201eSteuerb\u00fcrokratieabbaugesetzes\u201c vom 20. 12. 2008 erneut eine erhebliche b\u00fcrokratische Zusatzbelastung f\u00fcr die Unternehmen. 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