{"id":8555,"date":"2018-05-03T15:07:42","date_gmt":"2018-05-03T13:07:42","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=8555"},"modified":"2018-05-03T15:07:42","modified_gmt":"2018-05-03T13:07:42","slug":"unternehmenskauf-steuerhaftungsrisiken-bei-nachtraeglicher-insolvenz-des-verkaeufers","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2018\/05\/03\/unternehmenskauf-steuerhaftungsrisiken-bei-nachtraeglicher-insolvenz-des-verkaeufers\/","title":{"rendered":"Unternehmenskauf: Steuerhaftungsrisiken bei nachtr\u00e4glicher Insolvenz des Verk\u00e4ufers"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_8554\" style=\"width: 178px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-8554\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-8554\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2018\/05\/Weppner_Simon-168x95.jpg\" alt=\"\" width=\"168\" height=\"95\" srcset=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2018\/05\/Weppner_Simon-168x95.jpg 168w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2018\/05\/Weppner_Simon-440x248.jpg 440w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2018\/05\/Weppner_Simon-768x432.jpg 768w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2018\/05\/Weppner_Simon-755x425.jpg 755w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2018\/05\/Weppner_Simon-500x281.jpg 500w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2018\/05\/Weppner_Simon.jpg 1372w\" sizes=\"(max-width: 168px) 100vw, 168px\" \/><p id=\"caption-attachment-8554\" class=\"wp-caption-text\">RA\/StB Dr. Simon Weppner, M.C.L., Partner bei Taylor Wessing, D\u00fcsseldorf. Er ber\u00e4t bei der steuerlichen Gestaltung von Unternehmensk\u00e4ufen und der steuerlichen Strukturierung von Investmentfonds und Kapitalanlagen.<\/p><\/div>\n<p>Beim Erwerb eines Unternehmens in der Form eines Asset Deals (Erwerb s\u00e4mtlicher Aktiva und Passiva eines Unternehmens) haftet der Erwerber f\u00fcr die vor dem Erwerb entstandenen betrieblichen Steuern (insbesondere Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Lohnsteuer) des Unternehmens, sofern die betreffende Steuer seit Beginn des letzten Jahres vor der \u00dcbereignung des Betriebs entstanden ist und vor Ablauf eines Jahres nach Anmeldung des Betriebs\u00fcbergangs festgesetzt wird (vgl. \u00a7\u00a075 AO). Dieses Haftungsrisiko wird typischerweise durch eine vertragliche Steuerfreistellung abgesichert. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die vertraglichen Schutzmechanismen zugunsten des Erwerbers nicht immer greifen, da der Verk\u00e4ufer im Falle einer Inanspruchnahme des Erwerbers mitunter nicht mehr in der Lage ist, die Freistellungsverpflichtung zu erf\u00fcllen. Einen wichtigen Hinweis auf (weitere) m\u00f6gliche Haftungsrisiken und eine effektive Haftungsabschirmung gibt nun die Entscheidung des FG Sachsen \u00a0vom 21.06.2017 \u2013 1 K 892\/14 (anh\u00e4ngig beim BFH: VII R 29\/17).<!--more--><\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>In dem vom FG entschiedenen Fall, wurde ein Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer f\u00fcr Steuerschulden der Gesellschaft als Haftungsschuldner in Anspruch genommen. Gegen den Haftungsbescheid legte der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer Einspruch ein und machte geltend, dass die gegen die zwischenzeitlich insolvente Gesellschaft festgesetzte Steuer unzutreffend bzw. zu hoch sei. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer mit materiellen Einwendungen gegen den Steuerbescheid ausgeschlossen sei und zurecht als Haftungsschuldner in Anspruch genommen werden k\u00f6nne, weil er als Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der Insolvenzschuldnerin im Insolvenzverfahren die M\u00f6glichkeit gehabt habe, der Steuerforderung des Finanzamts zu widersprechen, was er jedoch nicht getan habe (ebenso der BFH in einem vergleichbaren Fall; vgl. BFH vom 16.05.2017 \u2013 VII R 25\/16, <a href=\"https:\/\/recherche.der-betrieb.de\/document.aspx?docid=DB1244571\">DB 2017 S.\u00a01821<\/a>).<\/p>\n<p><strong>Analoge Anwendung von \u00a7\u00a0166 AO auf das Widerspruchsrecht im Insolvenzverfahren<\/strong><\/p>\n<p>Grundlage der Entscheidung ist die entsprechende Anwendung des \u00a7\u00a0166 AO auf das Widerspruchsrecht im Insolvenzverfahren, das der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer f\u00fcr die Insolvenzschuldnerin h\u00e4tte aus\u00fcben k\u00f6nnen. Nach \u00a7\u00a0166 AO muss auch ein Dritter eine gegen\u00fcber einem anderen Steuerpflichtigen unanfechtbar festgesetzte Steuer gegen sich gelten lassen, wenn er dazu in der Lage gewesen w\u00e4re, den gegen den Steuerpflichtigen erlassenen Bescheid als dessen Vertreter, Bevollm\u00e4chtigten oder kraft eigenen Rechts anzufechten. Das Widerspruchsrecht des Insolvenzschuldners, vertreten durch den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer, steht nach Auffassung des FG einer Anfechtbarkeit der Steuerfestsetzung i.S.d. \u00a7\u00a0166 AO gleich, so dass bei der Inanspruchnahme des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers als Haftungsschuldner eine materielle \u00dcberpr\u00fcfung der Steuerschuld nicht mehr erfolge. Der Haftungsschuldner ist an den Steuerbescheid gebunden.<\/p>\n<p><strong>Haftungsinanspruchnahme des Erwerbers nach \u00a7\u00a075 AO<\/strong><\/p>\n<p>Eine mit dem Fall des FG vergleichbare Situation kann auch bei der Haftungsinanspruchnahme des Erwerbers nach \u00a7\u00a075 AO entstehen, wenn der Erwerber \u2013 etwa aufgrund von Schadensersatzanspr\u00fcchen \u2013 als Insolvenzgl\u00e4ubiger an dem Insolvenzverfahren beteiligt ist. Denn nicht nur der Insolvenzschuldner, sondern auch ein Insolvenzgl\u00e4ubiger kann der Feststellung einer Forderung eines anderen Insolvenzgl\u00e4ubigers \u2013 mithin also auch einer vom Finanzamt angemeldeten Forderung \u2013 widersprechen (vgl. \u00a7\u00a0178 Abs.\u00a01 AO). Somit besteht auch f\u00fcr den Insolvenzgl\u00e4ubiger grunds\u00e4tzlich die M\u00f6glichkeit durch Erhebung eines Widerspruchs die Feststellung der Steuerforderung im Insolvenzverfahren zu verhindern. Sollte die Finanzverwaltung oder die Rechtsprechung auch hier \u00a7\u00a0166 AO anwenden und den Haftungsschuldner mit materiellen Einwendungen gegen die Steuerfestsetzung ausschlie\u00dfen, m\u00fcsste der nach \u00a7\u00a075 AO haftende Erwerber bereits im Insolvenzverfahren darauf hinwirken, dass der Insolvenzschuldner der Feststellung der Steuerforderung widerspricht bzw. selbst der Feststellung der Steuerforderung widersprechen. Die Haftungsfolgen des \u00a7\u00a075 AO sollten deshalb stets und insbesondere vor dem Hintergrund einer m\u00f6glichen Insolvenz des Verk\u00e4ufers gew\u00fcrdigt und eine angemessene Risikoabschirmung betrieben werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Beim Erwerb eines Unternehmens in der Form eines Asset Deals (Erwerb s\u00e4mtlicher Aktiva und Passiva eines Unternehmens) haftet der Erwerber f\u00fcr die vor dem Erwerb entstandenen betrieblichen Steuern (insbesondere Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Lohnsteuer) des Unternehmens, sofern die betreffende Steuer seit &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2018\/05\/03\/unternehmenskauf-steuerhaftungsrisiken-bei-nachtraeglicher-insolvenz-des-verkaeufers\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304378,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2241,50880],"tags":[2790,30626,262,50882,50883,21764,50881],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8555"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304378"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=8555"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8555\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8558,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8555\/revisions\/8558"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=8555"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=8555"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=8555"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}