{"id":8680,"date":"2018-09-25T16:18:43","date_gmt":"2018-09-25T14:18:43","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=8680"},"modified":"2018-09-25T16:18:43","modified_gmt":"2018-09-25T14:18:43","slug":"share-deals-aenderung-der-grunderwerbsteuerlichen-behandlung-geplant","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2018\/09\/25\/share-deals-aenderung-der-grunderwerbsteuerlichen-behandlung-geplant\/","title":{"rendered":"Share-Deals: \u00c4nderung der grunderwerbsteuerlichen Behandlung geplant"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_8679\" style=\"width: 178px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-8679\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-8679\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2018\/09\/Buettner_Filt2c-168x116.png\" alt=\"\" width=\"168\" height=\"116\" \/><p id=\"caption-attachment-8679\" class=\"wp-caption-text\">John B\u00fcttner ist RA\/FAStR, Alexander Flit ist wissenschaftlicher Mitarbeiter bei FPS Frankfurt\/M.<\/p><\/div>\n<p>Die Grunderwerbsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Bundesl\u00e4nder. Seit 2007 haben 14 von 16 Bundesl\u00e4ndern den Grunderwerbsteuersatz von urspr\u00fcnglich 3,5% auf bis zu 6,5% erh\u00f6ht. Die Steuereinnahmen der L\u00e4nder liegen demgem\u00e4\u00df angesichts der teilweise starken Erh\u00f6hungen der Steuers\u00e4tze in den vergangenen zehn Jahren auf einem historisch sehr hohen Niveau. Bei einem sogenannten Share-Deal kann der Anfall von Grunderwerbsteuer verhindert werden. Dabei werden zum Beispiel bei einer Grundbesitz haltenden Kapitalgesellschaft die Anteile durch mindestens zwei K\u00e4ufer angeschafft. Wenn weniger als 95% von einem K\u00e4ufer und mehr als 5% von einem weiteren K\u00e4ufer erworben werden, f\u00e4llt auf Basis der derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen grunds\u00e4tzlich keine Grunderwerbsteuer an.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Wo liegt das Problem und was ist geplant?<\/strong><\/p>\n<p>Der hessische Finanzminister <em>Thomas Sch\u00e4fer<\/em> (CDU) sch\u00e4tzt, dass dem Staat durch diese Share-Deals j\u00e4hrlich mindestens eine Milliarde Euro entgehen. Aufgrund dessen berief er schon vor zwei Jahren eine Arbeitsgruppe der L\u00e4nderfinanzminister ein, um diese \u201eL\u00fccke\u201c zu schlie\u00dfen.<\/p>\n<p>Die derzeitige Grundregelung sieht vor, dass<\/p>\n<ul>\n<li>ein Gesellschafterwechsel bei einer Personengesellschaft in H\u00f6he von mindestens 95% innerhalb von f\u00fcnf Jahren,<\/li>\n<li>der Erwerb oder die Vereinigung von mindestens 95% der Gesellschaftsanteile an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft in einer Hand, oder<\/li>\n<li>ein Rechtsvorgang, der zum Innehaben einer mindestens 95%-igen wirtschaftlichen Beteiligung an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft f\u00fchrt,<\/li>\n<\/ul>\n<p>Grunderwerbsteuer ausl\u00f6st. Soweit daher diese 95%-Grenze nicht erreicht wird, wird grunds\u00e4tzlich keine Grunderwerbsteuer ausgel\u00f6st.<\/p>\n<p>Diesem, f\u00fcr den Fiskus offensichtlich unliebsamen Zustand, soll nun gem\u00e4\u00df Beschluss der Finanzministerkonferenz vom 21.06.2018 kurz skizziert wie folgt begegnet werden:<\/p>\n<ol>\n<li>Soweit die Vorschriften des Grunderwerbsteuergesetzes eine F\u00fcnfjahresfrist vorsehen, soll diese auf 10 Jahre verl\u00e4ngert werden.<\/li>\n<li>Die relevante Beteiligungsh\u00f6he soll bei s\u00e4mtlichen Erg\u00e4nzungstatbest\u00e4nden von mindestens 95% auf mindestens 90% der Anteile abgesenkt werden.<\/li>\n<li>Au\u00dferdem soll bei Kapitalgesellschaften mit inl\u00e4ndischen Grundst\u00fccken ein Erg\u00e4nzungstatbestand betreffend eines 90%-igen Gesellschafterwechsels innerhalb von 10 Jahren eingef\u00fchrt werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Unklar ist derzeit noch, wie die zeitlichen \u00dcbergangsregelungen ausgestaltet werden und ab wann die ggf. kommende Neuregelung zu beachten bzw. anzuwenden ist. Vereinzelt wird bef\u00fcrchtet, dass der Vertrauensschutz in die bestehende Rechtslage bereits mit der Pressemitteilung am 21.06.2018 zerst\u00f6rt wurde. Aus verfassungsrechtlicher Sicht erscheint es aber wahrscheinlicher, dass erst das Vorliegen eines konkreten Gesetzentwurfs bzw. dessen Einbringung in den Bundestag oder den Bundesrat als Stichtag f\u00fcr die Anwendung einer Neuregelung in Frage kommt.<\/p>\n<p><strong>Welche Folgen k\u00f6nnen diese Reformbestrebungen haben?<\/strong><\/p>\n<p>Die Reformbestrebungen zielen offensichtlich auf eine (weitere) Erh\u00f6hung von Steuereinnahmen ab. Dass im Gegenzug eine Absenkung der Grunderwerbsteuers\u00e4tze vorgenommen wird, ist derzeit nicht absehbar und im \u00dcbrigen auch Sache der Bundesl\u00e4nder. Denn diese legen die jeweiligen Grunderwerbsteuers\u00e4tze seit September 2006 selbstst\u00e4ndig fest.<\/p>\n<p>Es ist jedoch zu vermuten, dass \u2013 wovon offensichtlich auch der hessische Finanzminister <em>Dr. Thomas Sch\u00e4fer <\/em>ausgeht \u2013 die Zahl der Share-Deals durch die Reform zur\u00fcckgehen und die Steuereinnahmen steigen werden.<\/p>\n<p>Ungeachtet der verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die geplanten Neuregelungen bleibt auch abzuwarten, ob \u2013 wie offensichtlich angedacht \u2013 <strong>private Immobilienk\u00e4ufer<\/strong> in Form einer Steuerentlastung profitieren. Sollte aber tats\u00e4chlich eine Entlastung erfolgen, ist zu vermuten, dass die Steuermehreinnahmen nicht vollst\u00e4ndig als Steuerentlastung weitergegeben werden. Anderenfalls k\u00f6nnte doch \u2013 zumindest aus fiskalischer Sicht \u2013 der Status quo auch beibehalten werden.<\/p>\n<p>Da eine blo\u00dfe Umverteilung eher unwahrscheinlich ist, steht daher zu bef\u00fcrchten, dass h\u00f6here Kosten von z.B. Projektentwicklern an die Endabnehmer und Mieter weitergegeben werden und diese am Ende einer wirtschaftlichen Mehrbelastung gegen\u00fcberstehen.<\/p>\n<p>F\u00fcr<strong> institutionelle Investoren<\/strong> sind die Folgen eher absehbar. Eine Absenkung der Beteiligungsgrenzen wird sicherlich einige der mittelgro\u00dfen K\u00e4ufer treffen und Transaktionen der Besteuerung unterwerfen. Insoweit wird auch der sog. Asset Deal sicherlich an Bedeutung gewinnen. Gleichwohl k\u00f6nnten professionelle bzw. institutionelle Investoren auch weiterhin die Grunderwerbsteuer vermeiden, wenn sie einen Partner h\u00e4tten, der k\u00fcnftig mehr als zehn Prozent der entsprechenden Anteile halten w\u00fcrde.<\/p>\n<p>F\u00fcr den<strong> deutschen Immobilienmarkt<\/strong> d\u00fcrften die Neuregelungen in der Gesamtschau eher nachteilig sein, da zum einen ein Share-Deal auch im internationalen Wettbewerb zum Standard geh\u00f6rt und zum anderen ein g\u00e4ngiges Instrument der Immobilienbranche ist. Auch im Hinblick auf die Grunderwerbsteuers\u00e4tze geh\u00f6rt Deutschland mit durchschnittlich ca. 5,4% in Europa bereits zu den Spitzensteuerl\u00e4ndern. Hingegen erhebt \u00d6sterreich beispielsweise eine Grunderwerbsteuer in H\u00f6he von 3,5%. Bei Durchf\u00fchrung einer Share-Deal-Transaktion betr\u00e4gt die Grunderwerbsteuerbelastung in \u00d6sterreich sogar nur 0,5%.<\/p>\n<p><strong>Offene Immobilienfonds<\/strong> k\u00f6nnten unter Umst\u00e4nden die Profiteure sein. Mit ihren fungiblen Anteilerwerbs- und R\u00fcckgabem\u00f6glichkeiten k\u00f6nnen Investoren in die Assetklasse Immobilien investieren, ohne direkt von der Grunderwerbsteuer betroffen zu sein. F\u00fcr diejenigen, die den Erwerb eines Eigenheims planen oder B\u00fcroraum ben\u00f6tigen, w\u00e4re dies jedoch sicherlich die ung\u00fcnstigste Alternative, einer wirtschaftlichen Mehrbelastung zu entkommen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Grunderwerbsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Bundesl\u00e4nder. Seit 2007 haben 14 von 16 Bundesl\u00e4ndern den Grunderwerbsteuersatz von urspr\u00fcnglich 3,5% auf bis zu 6,5% erh\u00f6ht. 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