{"id":8721,"date":"2018-11-05T18:02:02","date_gmt":"2018-11-05T16:02:02","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=8721"},"modified":"2018-11-05T18:02:02","modified_gmt":"2018-11-05T16:02:02","slug":"zur-verdeckten-gewinnausschuettung-unter-beteiligung-von-stiftungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2018\/11\/05\/zur-verdeckten-gewinnausschuettung-unter-beteiligung-von-stiftungen\/","title":{"rendered":"Zur verdeckten Gewinnaussch\u00fcttung unter Beteiligung von Stiftungen"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_8720\" style=\"width: 122px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-8720\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-8720\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2018\/11\/Buettner_John-112x168.jpg\" alt=\"\" width=\"112\" height=\"168\" srcset=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2018\/11\/Buettner_John-112x168.jpg 112w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2018\/11\/Buettner_John-440x660.jpg 440w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2018\/11\/Buettner_John-768x1152.jpg 768w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2018\/11\/Buettner_John-755x1132.jpg 755w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2018\/11\/Buettner_John-200x300.jpg 200w\" sizes=\"(max-width: 112px) 100vw, 112px\" \/><p id=\"caption-attachment-8720\" class=\"wp-caption-text\">RA\/FAStR John B\u00fcttner ist t\u00e4tig bei FPS Frankfurt\/M.<\/p><\/div>\n<p>Mit Urteil vom 21.03.2018 (10 K 2146\/16, <a href=\"https:\/\/recherche.der-betrieb.de\/document.aspx?docid=RS1281596\">RS1281596<\/a>; vgl. hierzu <em>M\u00fcller<\/em>, <a href=\"https:\/\/recherche.der-betrieb.de\/document.aspx?docid=DB1281575\">DB 2018 S.\u00a02466<\/a>) hat das FG K\u00f6ln entschieden, dass Sachspenden an eine Stiftung steuerlich zu einer verdeckten Gewinnaussch\u00fcttung f\u00fchren k\u00f6nnen.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Ein an einer Kapitalgesellschaft beteiligtes Ehepaar gr\u00fcndete eine Stiftung, deren Zweck laut Satzung die F\u00f6rderung von Kunst und Kultur war. Unter anderem wollte das Ehepaar ihre in die Stiftung eingebrachte Kunstsammlung so pflegen und als Dauerleihgabe einer st\u00e4dtischen Galerie und einem Kunstmuseum zur Verf\u00fcgung stellen.<\/p>\n<p>Die Kapitalgesellschaft, an der das Ehepaar beteiligt war, spendete der Stiftung wertvolle Kunstwerke und machte diese dann steuerlich geltend. Der Betriebspr\u00fcfer sah die Spenden als verdeckte Gewinnaussch\u00fcttungen an die Eheleute an.<\/p>\n<p>Entscheidend f\u00fcr die Abgrenzung, ob eine als Spende bezeichnete Zuwendung einer Kapitalgesellschaft als Spende abzugsf\u00e4hig oder als verdeckte Gewinnaussch\u00fcttung zu behandeln sei, sei die Motivation des Spenders. Liege die Spende im Interesse des Anteilseigners, sei von einer gesellschaftlichen Veranlassung und damit von einer verdeckten Gewinnaussch\u00fcttung auszugehen, welche gegen\u00fcber dem Spendenabzug vorrangig sei. Nach Auffassung des Finanzamts sei dies hier der Fall, so dass die Sachspenden als eine verdeckte Gewinnaussch\u00fcttung an die Eheleute anzusehen seien.<\/p>\n<p>Der gegen den Steuerbescheid eingelegte Einspruch sowie die darauf folgende Klage bei dem FG K\u00f6ln blieben erfolglos.<\/p>\n<p><strong>Das Urteil<\/strong><\/p>\n<p>Nach Auffassung des FG K\u00f6ln sind verdeckte Gewinnaussch\u00fcttungen unter anderem alle bei einer Kapitalgesellschaft eintretenden und durch das Gesellschaftsverh\u00e4ltnis veranlassten oder mitveranlassten Verm\u00f6gensminderungen oder verhinderten Verm\u00f6gensmehrungen, die nicht auf einer offenen Aussch\u00fcttung beruhen. Eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverh\u00e4ltnis sei dabei dann anzunehmen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vorteil zuwendet, den sie unter ansonsten vergleichbaren Umst\u00e4nden einem Nichtgesellschafter nicht zugewendet h\u00e4tte. Ausreichend sei es dabei auch, wenn der Vorteil einer dem Gesellschafter nahestehenden Person zugewendet werde, ohne dass der Gesellschafter selbst \u2013 unmittelbar oder mittelbar \u2013 an dem Vorteil teilhat. Im entschiedenen Fall wurde die Stiftung als eine den Eheleuten nahestehende Person angesehen. Der m\u00f6gliche Kreis nahestehender Personen werde weit gefasst und schlie\u00dfe auch Stiftungen nicht aus. Nur im Ausnahmefall sei bei einer Verm\u00f6genszuwendung an eine gemeinn\u00fctzige Organisation von einer durch den Unternehmenszweck der K\u00f6rperschaft veranlassten Betriebsausgabe auszugehen. Daher sei in diesen F\u00e4llen die Abgrenzung einer als (sonstige) Betriebsausgabe abziehbaren Spende von einer verdeckten Gewinnaussch\u00fcttung erforderlich.<\/p>\n<p>Nach \u00a7 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG sind in den dort bestimmten Grenzen Aufwendungen einer Kapitalgesellschaft zur F\u00f6rderung mildt\u00e4tiger oder kirchlicher Zwecke einkommensmindernd abziehbar. Diese Regelung gilt jedoch nur \u201evorbehaltlich des \u00a7 8 Abs. 3\u201c KStG, woraus folgt, dass von \u00a7 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG erfasste Aufwendungen auch zugleich verdeckte Gewinnaussch\u00fcttungen i.S.d. \u00a7 8 Abs. 3 Satz 2 KStG sein k\u00f6nnen und in diesem Fall das Einkommen der Kapitalgesellschaft nicht mindern d\u00fcrfen. Insoweit bestimmt \u00a7 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG einen Anwendungsvorrang der Regelungen \u00fcber die verdeckte Gewinnaussch\u00fcttung.<\/p>\n<p>Das FG ging davon aus, dass die Stiftung als nahestehende Person der Eheleute mit dem Eigentum an den Kunstwerken einen tats\u00e4chlichen Vorteil erhalten habe. Auch wenn die Stiftung in ihrer Verf\u00fcgungsm\u00f6glichkeit \u00fcber die Spende nicht frei war, so habe sie trotzdem auch nicht das wirtschaftliche Eigentum an die Museen verloren, da sie ihr Eigentumsrecht gerade dann geltend machen konnte, wenn eine Gemeinde versucht haben w\u00fcrde, die geliehenen Bilder zu verwerten. Insoweit konnte von einem wirtschaftlichen Eigentum seitens der Museen nicht ausgegangen werden, auch wenn die Kunstwerke als \u201eDauerleihgabe Stiftung\u201c gekennzeichnet war.<\/p>\n<p>Das FG folgte schlie\u00dflich auch nicht der Auffassung der Kl\u00e4gerin, dass der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ein Gebot zur restriktiven Auslegung des \u00a7 8 Abs. 3 KStG zu entnehmen sei und sich andernfalls ein Versto\u00df gegen das aus Art. 20 Abs. 3 GG abzuleitende Rechtsstaatsprinzip ergebe. Dem st\u00fcnde auch nicht entgegen, dass \u00a7 8 Abs. 3 Satz 2 KStG selbst keine n\u00e4here Bestimmung des Begriffs der verdeckten Gewinnaussch\u00fcttung enth\u00e4lt. Der Gesetzgeber habe an der Formulierung vor dem Hintergrund einer langj\u00e4hrigen einheitlichen Rechtsprechung zur Begriffsdefinition der verdeckten Gewinnaussch\u00fcttung festgehalten und so die von der Rechtsprechung vorgenommene Inhaltsbestimmung gebilligt; daher sei \u00a0die Verwendung des unbestimmten Begriffs der verdeckten Gewinnaussch\u00fcttung verfassungsrechtlich unbedenklich. Solange die Rechtsprechung ihrer Entscheidung diese Definition zugrunde lege, ergebe sich keine Verletzung rechtsstaatlicher Grunds\u00e4tze.<\/p>\n<p><strong>Wie geht es weiter?<\/strong><\/p>\n<p>Das FG K\u00f6ln lie\u00df die Revision wegen grunds\u00e4tzlicher Bedeutung der Frage zu, ob sich eine andere Bewertung daraus ergeben k\u00f6nnte, dass es sich bei einer Stiftung um eine verselbstst\u00e4ndigte Verm\u00f6gensmasse zur Erreichung des Stiftungszwecks handelt, an der die Gesellschafter der Kapitalgesellschaft \u2013 trotz ihrer Organstellung als Stiftungsvorst\u00e4nde \u2013 nicht mitgliedschaftlich berechtigt waren. Das Revisionsverfahren ist unter dem Aktenzeichen I R 16\/18 anh\u00e4ngig.<\/p>\n<p>Es bleibt zu hoffen, dass die Entscheidung nicht zu einer Umkehrung des Regel-\/Ausnahmeverh\u00e4ltnisses f\u00fchrt; der Grundsatz ist immer noch die Abziehbarkeit von Spenden gem. \u00a7 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG, die verdeckte Gewinnaussch\u00fcttung stellt eine Ausnahme dar. Letztlich w\u00e4re in diesem Zusammenhang aber auch zu beachten, dass gemeinn\u00fctzige Stiftungen unter staatlicher Aufsicht stehen und in ihrer Verf\u00fcgungsm\u00f6glichkeit an die gesetzlichen Vorgaben zur Gemeinn\u00fctzigkeit gebunden sind. Zudem fehlt in solchen F\u00e4llen auch der Gesellschafter und damit einhergehend grunds\u00e4tzlich auch der Einfluss von au\u00dfen, so dass diese eher ideelle N\u00e4he nicht immer ausreichend sein sollte, eine verdeckte Gewinnaussch\u00fcttung zu begr\u00fcnden (vgl. hierzu auch <em>Wagner<\/em>, DStR 2011 S. 1594 ff.).<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit Urteil vom 21.03.2018 (10 K 2146\/16, RS1281596; vgl. hierzu M\u00fcller, DB 2018 S.\u00a02466) hat das FG K\u00f6ln entschieden, dass Sachspenden an eine Stiftung steuerlich zu einer verdeckten Gewinnaussch\u00fcttung f\u00fchren k\u00f6nnen.<\/p>\n","protected":false},"author":304378,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1,51572,2241],"tags":[51589,2613,51590,45656,51588,51591,21146,7813],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8721"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304378"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=8721"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8721\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8723,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8721\/revisions\/8723"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=8721"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=8721"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=8721"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}