{"id":8805,"date":"2019-03-06T10:03:21","date_gmt":"2019-03-06T08:03:21","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=8805"},"modified":"2019-03-06T10:03:21","modified_gmt":"2019-03-06T08:03:21","slug":"zum-feststellungsverfahren-gemaess-%c2%a7-60a-ao","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2019\/03\/06\/zum-feststellungsverfahren-gemaess-%c2%a7-60a-ao\/","title":{"rendered":"Zum Feststellungsverfahren gem\u00e4\u00df \u00a7 60a AO"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_8720\" style=\"width: 122px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-8720\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-8720\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2018\/11\/Buettner_John-112x168.jpg\" alt=\"\" width=\"112\" height=\"168\" srcset=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2018\/11\/Buettner_John-112x168.jpg 112w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2018\/11\/Buettner_John-440x660.jpg 440w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2018\/11\/Buettner_John-768x1152.jpg 768w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2018\/11\/Buettner_John-755x1132.jpg 755w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2018\/11\/Buettner_John-200x300.jpg 200w\" sizes=\"(max-width: 112px) 100vw, 112px\" \/><p id=\"caption-attachment-8720\" class=\"wp-caption-text\">RA\/FAStR John B\u00fcttner ist t\u00e4tig bei FPS Frankfurt\/M.<\/p><\/div>\n<p>F\u00fcr eine (neugegr\u00fcndete) gemeinn\u00fctzige Organisation kann das Finanzamt nach \u00a7 60a AO die Satzung der Organisation auf die Einhaltung der Voraussetzungen f\u00fcr eine Steuerverg\u00fcnstigung gem\u00e4\u00df Gemeinn\u00fctzigkeitsrecht hin \u00fcberpr\u00fcfen und im Rahmen dieses Verfahrens einen entsprechenden Feststellungsbescheid erlassen. Wie weit die Pr\u00fcfungsbefugnis des Finanzamts im Rahmen des Feststellungsverfahrens nach \u00a7 60a AO reicht, hatte k\u00fcrzlich das FG Baden-W\u00fcrttemberg zu entscheiden.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Ausgangslage<\/strong><\/p>\n<p>Im Rahmen des Feststellungsverfahrens nach \u00a7 60a AO pr\u00fcft Finanzamt zun\u00e4chst, ob die Vorgaben der steuerlichen Mustersatzung eingehalten und durch die gemeinn\u00fctzige Organisation steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke verfolgt werden. Wird in der Folge ein entsprechender Feststellungsbescheid erteilt, so kann die jeweilige Organisation u.a. Spendenbescheinigungen ausstellen und auch entsprechend Spenden empfangen.<\/p>\n<p>Mit der Frage, ob das Finanzamt im Rahmen des Feststellungsverfahrens entsprechend \u00a7 60a AO neben der Satzung auch die tats\u00e4chliche Aus\u00fcbung der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung daraufhin \u00fcberpr\u00fcfen darf, ob diese den Zwecken gem\u00e4\u00df der Satzung erfolgt, hatte sich k\u00fcrzlich das FG Baden-W\u00fcrttemberg auseinanderzusetzen (Urteil vom 05.03.2018 \u2013 10 K 3622\/16).<\/p>\n<p><strong>Urteil des FG Baden-W\u00fcrttemberg vom 05.03.2018 <\/strong><\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger war ausweislich der Satzung eine islamische Religionsgemeinschaft, die unmittelbar und mittelbar durch ihre Mitglieder der umfassenden Glaubensverwirklichung diente. Die Gemeinschaft widmete sich der Pflege, Vermittlung und Aus\u00fcbung der islamischen Religion im Rahmen des Grundgesetzes und der Pflege des interkulturellen und interreligi\u00f6sen Dialogs.<\/p>\n<p>Jede Person muslimischen Glaubens konnte Mitglied werden. Auf seiner Internetseite distanzierte sich der Kl\u00e4ger von jeglichen Personen, die zu Gewalt, Extremismus und Fremdfeindlichkeit aufrufen.<\/p>\n<p>Die Vereinsaktivit\u00e4ten bestanden unter anderem in der Abhaltung des w\u00f6chentlichen Freitagsgebets, der Durchf\u00fchrung des Fastenmonats Ramadan mit einem gemeinsamen Abendessen sowie weiterer islamischer Feiertage, der Organisation eines monatlichen Infostands zum Islam in der Fu\u00dfg\u00e4ngerzone, der Unterst\u00fctzung von in Not geratener Gemeindemitgliedern, der Durchf\u00fchrung von Reparaturen in Gebetsr\u00e4umen, der Krankenhaus- und Gef\u00e4ngnisseelsorge sowie Arabischunterricht f\u00fcr M\u00e4nner und Frauen. Zudem wurde an interreligi\u00f6sen Dialogen der Stadt und an entsprechenden Sitzungen teilgenommen.<\/p>\n<p>Das beklagte Finanzamt erteilte auf Antrag des Kl\u00e4gers eine vorl\u00e4ufige Bescheinigung \u00fcber die Gemeinn\u00fctzigkeit mit Widerrufsvorbehalt f\u00fcr die Dauer von l\u00e4ngstens 18 Monaten. In der Folgezeit hielt ein Theologe, dem die Einreise aufgrund seiner vermeintlichen N\u00e4he zum Salafismus nach Deutschland verboten war, einen Vortrag bei dem Kl\u00e4ger. In der Folge widerrief das Finanzamt die vorl\u00e4ufige Anerkennung der Gemeinn\u00fctzigkeit.<\/p>\n<p>Auf die daraufhin eingereichte Klage wurde das beklagte Finanzamt verpflichtet, die Einhaltung der satzungsm\u00e4\u00dfigen Voraussetzungen gesondert festzustellen.<\/p>\n<p>Grundlage der Feststellung gem\u00e4\u00df \u00a7 60a AO sei die Satzung des Kl\u00e4gers, welche die Vorgaben der Abgabenordnung erf\u00fclle. Der Kl\u00e4ger verfolge hiernach ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke. Er f\u00f6rdere die Allgemeinheit, auch wenn nur Personen muslimischen Glaubens Mitglieder werden k\u00f6nnten. Dies sei bei einer muslimischen Religionsgemeinschaft sachlich gerechtfertigt. Religion sei nicht auf christliche Religionsrichtungen beschr\u00e4nkt. Auf die tats\u00e4chliche Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung komme es bei einer Grundlagenfeststellung nicht an. Die Tatsachenermittlung bleibe dem Veranlagungsverfahren vorbehalten.<\/p>\n<p>Im \u00dcbrigen gebe es keine hinreichenden Anhaltspunkte daf\u00fcr, dass der Kl\u00e4ger gegen die Voraussetzungen der Gemeinn\u00fctzigkeit versto\u00dfen habe. Dieser werde nicht in einem Verfassungsschutzbericht als extremistisch eingestuft. Mehrstufige Verlinkungen von seiner Homepage auf Literatur zum Islam seien nicht geeignet, von verfassungsfeindlichen Aktivit\u00e4ten des Kl\u00e4gers selbst auszugehen. Dies gelte auch f\u00fcr die Rede des Theologen. Ein einmaliger Auftritt eines ggf. salafistischen Predigers reiche nicht aus, an der Verfassungstreue zu zweifeln. Au\u00dferdem engagiere sich der Kl\u00e4ger im interreligi\u00f6sen Dialog.<\/p>\n<p>Der Senat wies den Kl\u00e4ger allerdings darauf hin, dass er k\u00fcnftig bei der Auswahl seiner Gastredner gr\u00f6\u00dfere Sorgfalt walten lassen solle.<\/p>\n<p><strong>Bedeutung f\u00fcr die Praxis<\/strong><\/p>\n<p>Aus dem Urteil ergibt sich, dass im Rahmen des Feststellungsverfahrens gem\u00e4\u00df \u00a7 60a AO lediglich die Satzung gepr\u00fcft werden soll, nicht jedoch die tats\u00e4chliche Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung. Die Pr\u00fcfung der tats\u00e4chlichen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung erfolgt hiernach im Rahmen des steuerlichen Veranlagungsverfahrens. Dies d\u00fcrfte auch f\u00fcr andere Tatsachenermittlungen gelten.<\/p>\n<p>Die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung muss dabei sicherlich eine Verfolgung des angegebenen Satzungszwecks erkennen lassen und darf nicht darauf hindeuten, dass sich die jeweilige Organisation nicht an Recht und Gesetz halten w\u00fcrde. Im Rahmen der vorl\u00e4ufigen Anerkennung in Form des Feststellungsbescheids hat das Finanzamt diese Pr\u00fcfung allerdings nicht vorzunehmen.<\/p>\n<p>Dennoch sollten sich neu gegr\u00fcndete Organisationen den Anforderungen an die tats\u00e4chliche Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung bewusst sein, da dies ansonsten sicherlich dazu f\u00fchren kann, dass die Gemeinn\u00fctzigkeit bei einer Gemeinn\u00fctzigkeitspr\u00fcfung nicht (mehr) anerkannt werden wird.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>F\u00fcr eine (neugegr\u00fcndete) gemeinn\u00fctzige Organisation kann das Finanzamt nach \u00a7 60a AO die Satzung der Organisation auf die Einhaltung der Voraussetzungen f\u00fcr eine Steuerverg\u00fcnstigung gem\u00e4\u00df Gemeinn\u00fctzigkeitsrecht hin \u00fcberpr\u00fcfen und im Rahmen dieses Verfahrens einen entsprechenden Feststellungsbescheid erlassen. Wie weit die &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2019\/03\/06\/zum-feststellungsverfahren-gemaess-%c2%a7-60a-ao\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304378,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[51572,2241],"tags":[2790,51616,2815,51617],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8805"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304378"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=8805"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8805\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8807,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8805\/revisions\/8807"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=8805"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=8805"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=8805"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}