{"id":8881,"date":"2019-05-13T15:57:35","date_gmt":"2019-05-13T13:57:35","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=8881"},"modified":"2019-05-13T17:27:16","modified_gmt":"2019-05-13T15:27:16","slug":"jstg-2019-regelungen-zur-fiktiven-gewerblichkeit-sollen-geaendert-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2019\/05\/13\/jstg-2019-regelungen-zur-fiktiven-gewerblichkeit-sollen-geaendert-werden\/","title":{"rendered":"JStG 2019: Regelungen zur fiktiven Gewerblichkeit sollen ge\u00e4ndert werden"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_8649\" style=\"width: 178px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-8649\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-8649\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2018\/07\/Weiss_Martin-168x168.jpg\" alt=\"\" width=\"168\" height=\"168\" srcset=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2018\/07\/Weiss_Martin-168x168.jpg 168w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2018\/07\/Weiss_Martin-440x440.jpg 440w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2018\/07\/Weiss_Martin-768x768.jpg 768w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2018\/07\/Weiss_Martin-755x755.jpg 755w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2018\/07\/Weiss_Martin-300x300.jpg 300w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2018\/07\/Weiss_Martin.jpg 800w\" sizes=\"(max-width: 168px) 100vw, 168px\" \/><p id=\"caption-attachment-8649\" class=\"wp-caption-text\">StB Dipl.-Kfm. Prof. Dr. Martin Weiss, ist t\u00e4tig bei Flick Gocke Schaumburg, Berlin<\/p><\/div>\n<p>Die Regelungen zur fiktiven Gewerblichkeit lassen dem Grunde nach z.B. verm\u00f6gensverwaltend t\u00e4tige Personengesellschaften zu gewerblichen Personengesellschaften werden. Das hat steuerliche Folgen, die weder insgesamt positiv noch zwingend negativ sein m\u00fcssen. Eine der wichtigsten Folgen ist jedenfalls die sachliche Gewerbesteuerpflicht dieser Personengesellschaften. Eine weitere ist \u2013 bei Umqualifikation von origin\u00e4r verm\u00f6gensverwaltend t\u00e4tigen Personengesellschaften \u2013 die dauerhafte steuerliche Verstrickung der eingesetzten Wirtschaftsg\u00fcter. \u00a7 15 Abs. 3 EStG enth\u00e4lt insoweit mehrere Alternativen, die u.a. diese Rechtsfolgen ausl\u00f6sen k\u00f6nnen. Die verfassungsrechtliche Zul\u00e4ssigkeit hatte das BVerfG zuletzt mit Beschluss vom 15.01.2008 (1 BvL 2\/04, <a href=\"https:\/\/recherche.der-betrieb.de\/document.aspx?docid=RS0707909\">RS0707909<\/a>) best\u00e4tigt. Im Streit um die Details m\u00f6chte der Gesetzgeber nun im Rahmen des Referentenentwurfs des \u201eJStG 2019\u201c eine \u00c4nderung herbeif\u00fchren.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Alternativen der fiktiven Gewerblichkeit<\/strong><\/p>\n<p>Die prominenteste Alternative des \u00a7 15 Abs. 3 EStG ist sicherlich die gewerbliche Pr\u00e4gung des \u00a7 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG. Gef\u00e4hrlicher und in der Praxis schwerer zu erkennen sind die beiden Varianten der gewerblichen \u201eAbf\u00e4rbung\u201c oder \u201eInfektion\u201c. Diese setzen ein, wenn dem Grunde nach nicht gewerbliche mit gewerblichen Eink\u00fcnften in derselben Personengesellschaft zusammentreffen. In der Variante der \u201eSeitw\u00e4rtsinfektion\u201c des \u00a7 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 1 EStG sind teilweise gewerbliche Eink\u00fcnfte einer Personengesellschaft Anlass f\u00fcr eine vollst\u00e4ndige Infektion aller Eink\u00fcnfte. In der zweiten Variante des \u00a7 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG, der \u201eAufw\u00e4rtsinfektion\u201c, sind die Eink\u00fcnfte, die eine nicht gewerbliche Personengesellschaft aus einer gewerblichen Unterpersonengesellschaft bezieht, der Grund f\u00fcr die Umqualifikation aller Eink\u00fcnfte der Oberpersonengesellschaft in solche aus Gewerbebetrieb (<em>Weiss<\/em>, NWB 2019 S.\u00a01018).<\/p>\n<p><strong>Streit um die Details<\/strong><\/p>\n<p>Angesichts dieser Gesetzeslage und der teilweise einschneidenden Rechtsfolgen der Regelung waren bereits zahlreiche Streitfragen rund um die Abf\u00e4rbung von den Finanzgerichten zu entscheiden. Eine der letzten Entscheidungen war das BFH-Urteil vom 12.04.2018 \u2013 IV R 5\/15 (<a href=\"https:\/\/recherche.der-betrieb.de\/document.aspx?docid=DB1274758\">DB 2018 S.\u00a01768<\/a>), in dem der IV. Senat zu einer geradezu klassischen Konstellation der Abf\u00e4rbung Stellung nehmen musste. Eine angebliche Betriebsaufspaltung \u2013 deren Existenz der BFH in seinem Urteil letztendlich nicht beurteilt hat \u2013 mit einer Personengesellschaft als Besitzunternehmen erzeugte teilweise gewerbliche Eink\u00fcnfte. Durch die oben beschriebene Seitw\u00e4rtsinfektion bestand die Gefahr, dass auch die \u00fcbrigen Eink\u00fcnfte der Personengesellschaft gewerblich infiziert w\u00fcrden.<\/p>\n<p><strong>BFH hat zu Spezialfall entschieden<\/strong><\/p>\n<p>Die Besonderheit des Falls lag allerdings in den negativen Eink\u00fcnften, die die Personengesellschaft \u2013 isoliert betrachtet \u2013 aus der Betriebsaufspaltung bezogen hatte. Diese hatten den IV. Senat des BFH veranlasst, die gewerbliche (Seitw\u00e4rts-)Infektion f\u00fcr diesen Fall insgesamt abzulehnen. Die Infektion diene dazu, \u201edie Ermittlung der Eink\u00fcnfte auch gewerblich t\u00e4tiger Personengesellschaften durch Fiktion nur einer Einkunftsart zu vereinfachen und das Gewerbesteueraufkommen zu sch\u00fctzen\u201c. Dieses letztere Ziel sei nur in Gefahr, wenn die zur Umqualifikation f\u00fchrenden Eink\u00fcnfte positiv seien, denn nur dann gerate das Gewerbesteueraufkommen in Gefahr. In verfassungskonformer Auslegung sei die Infektion mithin im Fall negativer gewerblicher Eink\u00fcnfte nicht anzuwenden.<\/p>\n<p><strong>Gesetzgeber will reagieren<\/strong><\/p>\n<p>Ausweislich des am 08.05.2019 bekannt gewordenen Referentenentwurfs des BMF zum \u201eEntwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen F\u00f6rderung der Elektromobilit\u00e4t und zur \u00c4nderung weiterer steuerlicher Vorschriften\u201c (<a href=\"https:\/\/recherche.der-betrieb.de\/document.aspx?docid=XQ1304637\">XQ1304637<\/a>) will der Gesetzgeber diese Rechtsauffassung mit einem Nichtanwendungsgesetz brechen. Auf Seite 7 des Entwurfs (<a href=\"https:\/\/recherche.der-betrieb.de\/document.aspx?docid=XQ1304637\">XQ1304637<\/a>) wird ein entsprechender Vorschlag zur \u00c4nderung des \u00a7 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG gemacht. Danach soll ein Satz 2 angef\u00fcgt werden, der die Infektion \u201eunabh\u00e4ngig davon, ob aus der [gewerblichen] T\u00e4tigkeit &#8230; ein Gewinn oder Verlust erzielt wird und ob die [bezogenen] gewerblichen Eink\u00fcnfte positiv oder negativ sind\u201c eintreten lassen will. Ausweislich der Anwendungsregel auf Seite 10 des Entwurfs soll dies \u201eauch f\u00fcr Veranlagungszeitr\u00e4ume vor 2019\u201c gelten.<\/p>\n<p>Nach der Begr\u00fcndung des Entwurfs (Seite 96) soll damit \u201edie bisherige Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung wiederhergestellt und gesetzlich abgesichert werden\u201c. Die Umqualifikation soll auch eintreten, wenn negative gewerbliche Eink\u00fcnfte urs\u00e4chlich sind. Die oben beschriebene Rechtsprechung des IV. Senats wird dabei als \u201enicht im Einklang mit dem (bisherigen) Gesetzeswortlaut\u201c gebrandmarkt. Die Gesetzes\u00e4nderung soll lediglich klarstellenden Charakter haben. Zudem sei ein Ziel, dass ein Hin und Her zwischen Gewerblichkeit und Verm\u00f6gensverwaltung, das sich bei schwankenden Ergebnissen aus der gewerblichen T\u00e4tigkeit einstellen k\u00f6nnte, vermieden werde.<\/p>\n<p><strong>Bagatellgrenzen ungeregelt<\/strong><\/p>\n<p>Das letztere Ziel k\u00f6nnen Steuerpflichtige nur guthei\u00dfen, die je durch minimale gewerbliche Eink\u00fcnfte mit ihren Personengesellschaften in die Gewerblichkeit gerutscht sind. Die pro Veranlagungszeitraum vorzunehmende Pr\u00fcfung der gewerblichen Infektion kann dazu f\u00fchren, dass die Beurteilung h\u00e4ufiger schwankt und dann jeweils in die eine Richtung Betriebser\u00f6ffnungen und in die andere Richtungen Betriebsaufgaben vorliegen: F\u00fcr alle Beteiligten eine missliche Lage (<em>Weiss<\/em>, Ubg 2017 S.\u00a095).<\/p>\n<p>Zur Vermeidung dieser Mechanismen w\u00e4re eine kodifizierte Bagatellgrenze w\u00fcnschenswert. Der VIII. Senat hatte mit seinen Urteilen vom 27.08.2014 (VIII R 16\/11, <a href=\"https:\/\/recherche.der-betrieb.de\/document.aspx?docid=DB0691370\">DB 2015 S.\u00a0469<\/a>; VIII R 41\/11, <a href=\"https:\/\/recherche.der-betrieb.de\/document.aspx?docid=DB0691373\">DB 2015 S.\u00a0471<\/a>; VIII R 6\/12, <a href=\"https:\/\/recherche.der-betrieb.de\/document.aspx?docid=DB0691380\">DB 2015 S.\u00a0353<\/a>) die Abgrenzung freiberuflicher von gewerblichen Eink\u00fcnften in Bagatellf\u00e4llen zu beurteilen. Ob die dort gefundene L\u00f6sung (max. 24.500 \u20ac und max. 3% der Nettoumsatzerl\u00f6se der Personengesellschaft zul\u00e4ssig) universell gilt, steht jedoch in den Sternen. Im genannten Urteil vom 12.04.2018 (a.a.O.) hatte sich der IV. Senat n\u00e4mlich, ohne dass dies entscheidungserheblich geworden w\u00e4re, ausdr\u00fccklich von der vom VIII. Senat ausgeurteilten Bagatellgrenze bei der fiktiven Gewerblichkeit abgegrenzt. F\u00fcr die Aufw\u00e4rtsinfektion des \u00a7 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt.\u00a02 EStG ist die Anerkennung einer Bagatellgrenze gar vollst\u00e4ndig in Frage gestellt worden (FG Baden-Wu\u0308rttemberg vom 22.04.2016 \u2013 13 K 3651\/13, <a href=\"https:\/\/recherche.der-betrieb.de\/document.aspx?docid=RS1212562\">RS1212562<\/a>; anh\u00e4ngig beim BFH: IV R 30\/16; <em>Weiss<\/em>, <a href=\"https:\/\/recherche.der-betrieb.de\/document.aspx?docid=DB1211122\">DB 2016 S.\u00a02133<\/a>).<strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Einordnung und Ausblick<\/strong><\/p>\n<p>Die weitere Entwicklung des Gesetzentwurfs bleibt abzuwarten. So mancher Gesetzesvorschlag schafft es nie in die Gesetzb\u00fccher. Eine Rechtslage, bei der je nach erzielten Eink\u00fcnften unterschiedliche Bagatellgrenzen greifen, ist sicherlich wenig sinnvoll. Diese Frage sollte auch nicht dem Gesch\u00e4ftsverteilungsplan des BFH \u00fcberlassen bleiben! F\u00fcr Steuerpflichtige muss derzeit die Vermeidung der Infektion im Vordergrund stehen. Gerade die m\u00f6gliche Separierung von Aktivit\u00e4ten in mehreren Personengesellschaften zur Vermeidung der Abf\u00e4rbung hatte das BVerfG von der verfassungsrechtlichen Zul\u00e4ssigkeit der Regelung \u00fcberzeugt. Diese Chance sollten Steuerpflichtige beherzt ergreifen und die volatile Gesetzes- und Rechtsprechungsentwicklung lieber von den Zuschauerr\u00e4ngen beobachten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Regelungen zur fiktiven Gewerblichkeit lassen dem Grunde nach z.B. verm\u00f6gensverwaltend t\u00e4tige Personengesellschaften zu gewerblichen Personengesellschaften werden. Das hat steuerliche Folgen, die weder insgesamt positiv noch zwingend negativ sein m\u00fcssen. Eine der wichtigsten Folgen ist jedenfalls die sachliche Gewerbesteuerpflicht dieser &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2019\/05\/13\/jstg-2019-regelungen-zur-fiktiven-gewerblichkeit-sollen-geaendert-werden\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304378,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[50877],"tags":[51664,51665,2415,51663,2627,51666,44832,2754],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8881"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304378"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=8881"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8881\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8886,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8881\/revisions\/8886"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=8881"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=8881"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=8881"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}