{"id":9158,"date":"2020-04-09T18:27:02","date_gmt":"2020-04-09T16:27:02","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=9158"},"modified":"2020-07-17T09:22:32","modified_gmt":"2020-07-17T07:22:32","slug":"covid-19-und-internationales-steuerrecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2020\/04\/09\/covid-19-und-internationales-steuerrecht\/","title":{"rendered":"COVID-19 und Internationales Steuerrecht"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_9157\" style=\"width: 214px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-9157\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\" wp-image-9157\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2020\/04\/Lochmann_Ann-Kristin_V1-440x403.jpg\" alt=\"\" width=\"204\" height=\"188\" srcset=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2020\/04\/Lochmann_Ann-Kristin_V1-440x403.jpg 440w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2020\/04\/Lochmann_Ann-Kristin_V1-168x154.jpg 168w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2020\/04\/Lochmann_Ann-Kristin_V1-768x703.jpg 768w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2020\/04\/Lochmann_Ann-Kristin_V1-755x691.jpg 755w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2020\/04\/Lochmann_Ann-Kristin_V1-328x300.jpg 328w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2020\/04\/Lochmann_Ann-Kristin_V1.jpg 1181w\" sizes=\"(max-width: 204px) 100vw, 204px\" \/><p id=\"caption-attachment-9157\" class=\"wp-caption-text\">StB Ann-.Kristin Lochmann, SMP, Hamburg<\/p><\/div>\n<p>Weltweit arbeiten viele Menschen schon\u00a0seit mehreren Wochen nicht mehr an ihrem gewohnten Arbeitsplatz, sondern im Homeoffice oder von Staaten aus, in denen sie gestrandet sind. Betroffen sind also auch grenz\u00fcberschreitende Sachverhalte \u2013 nicht nur bei Grenzpendlern, sondern auch f\u00fcr Arbeitnehmer und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer, die wegen der Ausgangssperre keinen Zugang mehr zu ihrem gew\u00f6hnlichen Arbeitsort haben. Arbeiten in einem anderen Staat als dem Ans\u00e4ssigkeitsstaat bzw. dem Heimatstaat des Arbeitgebers f\u00fchrt bereits in \u201enormalen\u201c Zeiten zu komplexen Steuerfragen. Was aber gilt in Ausnahmezeiten wie diesen?<!--more--><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Leitfaden zu Fragen zur Betriebsst\u00e4ttenbegr\u00fcndung<\/strong><\/p>\n<p>Auf Bitten betroffener L\u00e4nder hat das OECD-Sekretariat am 03.04.2020 mit Blick auf einschl\u00e4gige Regeln der internationalen Doppelbesteuerungsabkommen einen Leitfaden zu diesen Fragen ver\u00f6ffentlicht. Angesprochen werden Fragen zur Betriebsst\u00e4ttenbegr\u00fcndung (OECD-Leitfaden Rn.\u00a04 bis 13), zum Ort der tats\u00e4chlichen Gesch\u00e4ftsleitung (Rn.\u00a014 bis 20) sowie zu grenz\u00fcberschreitenden Arbeitnehmert\u00e4tigkeiten (Rn.\u00a021 bis 27) und zum Wechsel der Steuerans\u00e4ssigkeit nat\u00fcrlicher Personen (Rn.\u00a028 bis 36).<\/p>\n<p><strong>Betriebsst\u00e4tten<\/strong><\/p>\n<p>Unterh\u00e4lt ein Unternehmen in einem anderen Staat als seinem Ans\u00e4ssigkeitsstaat eine Betriebsst\u00e4tte, kann es dort mit dem\u00a0der\u00a0Betriebsst\u00e4tte zuzurechnenden\u00a0Einkommen der Besteuerung unterliegen. Fraglich ist, ob die aktuellen Reisebeschr\u00e4nkungen und\/oder die T\u00e4tigkeit von Arbeitnehmern aus dem Homeoffice zur Begr\u00fcndung neuer Betriebsst\u00e4tten\u00a0ihres Arbeitgebers\u00a0und damit einhergehenden steuerlichen Verpflichtungen in anderen Staaten f\u00fchren\u00a0kann.<\/p>\n<p>Die OECD ist der Auffassung, dass die zeitlich begrenzte, Covid-19 bedingte Arbeit in einem anderen Staat z.B. durch Homeoffice keine (neue) Betriebsst\u00e4tte\u00a0eines Unternehmens\u00a0ausl\u00f6sen sollte. Dies soll\u00a0auch\u00a0dann gelten, wenn in dieser Zeit\u00a0aus dem\u00a0Homeoffice heraus Vertr\u00e4ge mit Wirkung f\u00fcr den Arbeitgeber abgeschlossen werden.\u00a0Die aktuelle Situation sei nicht dauerhaft, sondern zeitlich begrenzt.\u00a0Es fehle auch an einer Verf\u00fcgungsmacht des Unternehmens \u00fcber das Homeoffice.\u00a0Weiterhin sei\u00a0die\u00a0Covid-19 bedingte\u00a0T\u00e4tigkeit au\u00dferhalb der \u00fcblichen Arbeitsst\u00e4tte in der Regel keine freiwillige Entscheidung des Arbeitgebers, sondern basiere\u00a0auf Vorschriften und Empfehlungen der jeweiligen Regierungen.<\/p>\n<p>Die Frage nach der Qualifikation eines Homeoffice als Betriebsst\u00e4tte h\u00e4ngt letztlich aber auch von den innerstaatlichen Regelungen des jeweiligen Staates ab, sodass ggf. Registrierungs- und Erkl\u00e4rungspflichten im Betriebsst\u00e4ttenstaat entstehen k\u00f6nnen. Zudem ist die Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Auslegungssache der Anwenderstaaten, die geringere Anforderungen \u2013 z.B. im Hinblick auf die Frage der Verf\u00fcgungsmacht bei einem Homeoffice \u2013 als die Interpretation der OECD haben k\u00f6nnen. Die OECD regt an, dass die Staaten entsprechende Hinweise geben sollten, wie mit der aktuellen Situation umzugehen ist.<\/p>\n<p><strong>Ort der Gesch\u00e4ftsleitung<\/strong><\/p>\n<p>Der Ort der Gesch\u00e4ftsleitung eines Unternehmens befindet sich regelm\u00e4\u00dfig dort, wo die wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen getroffen werden.\u00a0Er dient als Ankn\u00fcpfungspunkt f\u00fcr die Qualifikation als Ans\u00e4ssigkeitsstaat f\u00fcr DBA-Zwecke und \u2013 abh\u00e4ngig vom jeweils nationalen Recht \u2013 f\u00fcr eine Besteuerung des Einkommens.<\/p>\n<p>Fraglich\u00a0ist, inwieweit sich\u00a0der Ort der Gesch\u00e4ftsleitung eines Unternehmens\u00a0ins Ausland verlagern kann,\u00a0wenn\u00a0f\u00fcr die\u00a0Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer oder andere leitende Angestellte aufgrund der\u00a0Covid-19-Pandemie\u00a0nicht mehr\u00a0die M\u00f6glichkeit besteht, den eigentlichen Ort der Gesch\u00e4ftsleitung\u00a0aufzusuchen\u00a0und\u00a0wichtige unternehmerische Entscheidungen\u00a0daher\u00a0aus dem Homeoffice getroffen werden.<\/p>\n<p>Die OECD h\u00e4lt es f\u00fcr unwahrscheinlich, dass\u00a0aus der\u00a0zeitlich begrenzten\u00a0und\u00a0durch\u00a0au\u00dfergew\u00f6hnliche Umst\u00e4nde\u00a0bedingten\u00a0Aus\u00fcbung der Gesch\u00e4ftsleitungst\u00e4tigkeit in einem anderen Staat\u00a0eine Verlagerung\u00a0des Ortes der Gesch\u00e4ftsleitung\u00a0resultiert. Ferner\u00a0werde\u00a0eine\u00a0eventuelle\u00a0Doppelans\u00e4ssigkeit in der Regel\u00a0bereits\u00a0durch die sog. \u201eTie-Breaker-Rule\u201c vermieden, welche in den\u00a0meisten\u00a0DBA\u00a0enthalten ist.<\/p>\n<p><strong>Besteuerung\u00a0des Einkommens nat\u00fcrlicher Personen und Steuerans\u00e4ssigkeit<\/strong><\/p>\n<p>Das vermehrte Arbeiten aus dem Homeoffice\u00a0wirft\u00a0auch\u00a0Fragen auf\u00a0Ebene\u00a0der Arbeitnehmer\u00a0auf.\u00a0So werden z.B. viele\u00a0Grenzpendler\u00a0aktuell\u00a0\u2013 wenn \u00fcberhaupt \u2013\u00a0nur noch\u00a0per Telearbeit\u00a0von ihrem Wohnsitzstaat aus\u00a0t\u00e4tig.\u00a0Das normalerweise im Ans\u00e4ssigkeitsstaat des Arbeitgebers liegende Besteuerungsrecht f\u00fcr L\u00f6hne und Geh\u00e4lter sowie eventuelle Unterst\u00fctzungszahlungen der Regierung k\u00f6nnte sich daher in den Wohnsitzstaat des Arbeitnehmers verschieben bzw. es k\u00f6nnte diesbez\u00fcglich zu\u00a0einer Doppelbesteuerung kommen.<\/p>\n<p>Nach\u00a0Auffassung\u00a0der OECD ist\u00a0dieses Thema nicht ausschlie\u00dflich auf Basis der geltenden Grunds\u00e4tze zu l\u00f6sen.\u00a0Die OECD sieht\u00a0vielmehr\u00a0die Notwendigkeit,\u00a0eine geeignete Koordination zwischen den L\u00e4ndern zu finden, um\u00a0finanzielle Nachteile bzw. den Verwaltungsaufwand f\u00fcr die Betroffenen gering zu halten. Man\u00a0arbeite\u00a0bereits mit den\u00a0einzelnen\u00a0L\u00e4ndern an einer angemessenen L\u00f6sung. Das BMF hat hierzu ebenfalls am 03.04.2020 eine kurze Stellungnahme ver\u00f6ffentlicht, wonach bereits daran gearbeitet wird, mit den Nachbarstaaten bilaterale Sonderregelungen zu treffen, um nachteilige Effekte zu vermeiden. Es wird angestrebt, zeitlich befristete Vereinbarungen zu treffen, nach denen die Arbeitstage im Homeoffice so behandelt werden, als seien sie im anderen Staat (Ans\u00e4ssigkeitsstaat des Arbeitgebers) get\u00e4tigt worden. Im Hinblick auf Luxemburg und die Niederlande hat das BMF solche Vereinbarungen am 06.04.2020 abgeschlossen: F\u00fcr den Zeitraum ab dem 11.03. bis mindestens 30.04.2020 gelten Arbeitstage im Homeoffice als in dem Land erbracht, in dem sie ohne die Ma\u00dfnahmen zur Bek\u00e4mpfung der Covid-19- Pandemie erbracht worden w\u00e4ren. Die Vereinbarung verl\u00e4ngert sich automatisch um jeweils einen Monat, sofern sie nicht von einem der Vertragsstaaten gek\u00fcndigt wurde.<\/p>\n<p>Die OECD sieht auch keinen Ankn\u00fcpfungspunkt f\u00fcr die Annahme einer Verschiebung der Steuerans\u00e4ssigkeit nat\u00fcrlicher Personen f\u00fcr DBA-Zwecke, da es sich um einen zeitlich begrenzten und durch au\u00dfergew\u00f6hnliche Umst\u00e4nde bedingten Aufenthalt in einem anderen Staat handele.\u00a0Auch hier solle die \u201eTie-Breaker-Rule\u201c der DBA\u00a0letztlich dazu f\u00fchren, dass nachteilige Konsequenzen vermieden werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>Begr\u00fc\u00dfenswerter Denkansto\u00df des OECD Sekretariats<\/strong><\/p>\n<p>Die fr\u00fchzeitige Befassung der OECD mit den\u00a0Covid-19-bedingten Auswirkungen auf Fragen des internationalen Steuerrechts ist\u00a0zu begr\u00fc\u00dfen.\u00a0Die pr\u00e4sentierten L\u00f6sungsans\u00e4tze liefern eine erste Orientierung f\u00fcr Unternehmen, beschr\u00e4nken sich allerdings auf die abkommensrechtliche Ebene. Gleichwohl ist stets eine einzelfallabh\u00e4ngige Pr\u00fcfung der jeweiligen Situation unter Ber\u00fccksichtigung der Regelungen des jeweiligen innerstaatlichen Rechts notwendig. Die Analyse der OECD kann solche unterschiedlichen Auffassungen nicht \u00fcberlagern. Sie soll und wird insoweit aber als Denkansto\u00df f\u00fcr die einzelnen Regierungen dienen und diese dazu ermutigen, auch auf nationaler Ebene klarstellende und vereinfachende Hinweise und Richtlinien f\u00fcr die Steuerverwaltungen und die betroffenen B\u00fcrger zu formulieren. Weiterhin sollte die Behandlung im Hinblick auf Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge im Blick behalten werden. Hierzu \u00e4u\u00dfert sich die OECD bisher nicht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Weltweit arbeiten viele Menschen schon\u00a0seit mehreren Wochen nicht mehr an ihrem gewohnten Arbeitsplatz, sondern im Homeoffice oder von Staaten aus, in denen sie gestrandet sind. Betroffen sind also auch grenz\u00fcberschreitende Sachverhalte \u2013 nicht nur bei Grenzpendlern, sondern auch f\u00fcr Arbeitnehmer &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2020\/04\/09\/covid-19-und-internationales-steuerrecht\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304378,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2241,59840],"tags":[51791,59245,51793,3548],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/9158"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304378"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=9158"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/9158\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9234,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/9158\/revisions\/9234"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=9158"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=9158"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=9158"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}