{"id":9442,"date":"2021-01-15T15:25:52","date_gmt":"2021-01-15T13:25:52","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=9442"},"modified":"2021-01-15T16:24:14","modified_gmt":"2021-01-15T14:24:14","slug":"durch-zwangsversteigerung-in-der-insolvenz-ausgeloeste-einkommensteuer-ist-masseverbindlichkeit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2021\/01\/15\/durch-zwangsversteigerung-in-der-insolvenz-ausgeloeste-einkommensteuer-ist-masseverbindlichkeit\/","title":{"rendered":"Durch Zwangsversteigerung in der Insolvenz ausgel\u00f6ste Einkommensteuer ist Masseverbindlichkeit"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_9441\" style=\"width: 178px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-9441\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-9441\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2021\/01\/Schmidt_Arne-168x112.jpg\" alt=\"\" width=\"168\" height=\"112\" srcset=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2021\/01\/Schmidt_Arne-168x112.jpg 168w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2021\/01\/Schmidt_Arne-440x293.jpg 440w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2021\/01\/Schmidt_Arne-768x512.jpg 768w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2021\/01\/Schmidt_Arne-755x503.jpg 755w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2021\/01\/Schmidt_Arne-450x300.jpg 450w\" sizes=\"(max-width: 168px) 100vw, 168px\" \/><p id=\"caption-attachment-9441\" class=\"wp-caption-text\">RA\/FAStR\/StB Dr. Arne Schmidt, Assoziierter Partner bei Flick Gocke Schaumburg, Hamburg<\/p><\/div>\n<p>Mit Urteil vom 07.07.2020 (X R 13\/19, <a href=\"https:\/\/research.owlit.de\/lx-document\/DB1349815\">DB 2021 S.\u00a031<\/a>) hat der BFH seine Rechtsprechung best\u00e4tigt: Werden im Rahmen der Zwangsversteigerung eines massezugeh\u00f6rigen Grundst\u00fccks nach Insolvenzer\u00f6ffnung stille Reserven aufgedeckt, ist die hierauf entfallende Einkommensteuer eine Masseverbindlichkeit i.S.d. \u00a7 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO. Es kommt weder darauf an, ob der Insolvenzverwalter mit der Zwangsversteigerung einverstanden war, noch ob der Versteigerungserl\u00f6s in die Masse oder vollst\u00e4ndig an den Grundpfandgl\u00e4ubiger geflossen ist. Nur eine echte Freigabe kann die Steuerbelastung der Masse verhindern.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Hintergrund<\/strong><\/p>\n<p>Hat ein Gl\u00e4ubiger sich ein Grundpfandrecht an einem Grundst\u00fcck des Schuldners einr\u00e4umen lassen, steht ihm auch im Fall der Insolvenz des Schuldners grunds\u00e4tzlich das Zwangsversteigerungsverfahren offen. Nach \u00a7\u00a7 49, 80 Abs. 2 Satz 2 InsO bleiben die Regelungen des ZVG neben der InsO anwendbar. Wird die Zwangsversteigerung angeordnet, hat der Insolvenzverwalter diese grunds\u00e4tzlich zu dulden. Die Anordnung der Zwangsversteigerung f\u00fchrt zur Beschlagnahme des Grundst\u00fccks und l\u00f6st nach \u00a7 23 Abs. 1 ZVG ein Ver\u00e4u\u00dferungsverbot aus. Eine (freih\u00e4ndige) Ver\u00e4u\u00dferung durch den Insolvenzverwalter scheidet danach grunds\u00e4tzlich aus.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung des BFH<\/strong><\/p>\n<p>Dem Urteil vom 07.07.2020 (X R 13\/19, a.a.O.) lag ein Sachverhalt zugrunde, in dem die Grundpfandgl\u00e4ubigerin nach Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens die Zwangsversteigerung \u00fcber das Betriebsgrundst\u00fcck der Schuldnerin durchf\u00fchren lie\u00df. Das erzielte H\u00f6chstgebot lag zwar unter dem Betrag der besicherten Forderung, aber \u00fcber dem steuerlichen Buchwert des Grundst\u00fccks. Mit dem Zuschlagsbeschluss des Amtsgerichts entstand daher ein steuerlicher Ver\u00e4u\u00dferungsgewinn auf Ebene der Schuldnerin, ohne dass der Insolvenzmasse auch nur 1 \u20ac aus dem Versteigerungserl\u00f6s zufloss. Das Finanzamt setzte auf den Ver\u00e4u\u00dferungsgewinn Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit gegen die Insolvenzmasse fest. Hiergegen wendete sich der Insolvenzverwalter mit Einspruch und Klage. Die Zwangsversteigerung sei allein auf Betreiben der Gl\u00e4ubigerbank, ohne seine Beteiligung und ohne seine Zustimmung erfolgt. Daher liege keine Verwertungshandlung i.S.d. \u00a7 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO vor. Die Qualifizierung als Masseverbindlichkeit w\u00fcrde dazu f\u00fchren, dass Dritte (Steuer-)Verbindlichkeiten zulasten der Masse begr\u00fcnden k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>Der BFH wies die vom Insolvenzverwalter gegen das klageabweisende Urteil des Finanzgerichts (FG Rheinland-Pfalz vom 14.03.2019 \u2013 4 K 1005\/18, EFG 2019 S.\u00a01114) eingelegte Revision als unbegr\u00fcndet zur\u00fcck. Das Grundst\u00fcck geh\u00f6re trotz Absonderungsrecht weiterhin zur Insolvenzmasse i.S.d. \u00a7 35 Abs. 1 InsO. Dies gelte auch f\u00fcr Gegenst\u00e4nde, die z.B. wegen wertaussch\u00f6pfender Belastung oder fehlender Verwertbarkeit f\u00fcr die Insolvenzmasse faktisch wertlos sind (vgl. BFH. vom 21.03.2019 \u2013 III R 30\/18, BFH\/NV 2019 S. 1033 Rn. 14). Der Insolvenzverwalter hatte selbst vorgetragen, dass die Zwangsversteigerung scheitern k\u00f6nnte und danach eine freih\u00e4ndige Verwertung durch ihn in Betracht kommen k\u00f6nnte. Ankn\u00fcpfend an die st\u00e4ndige Rechtsprechung des BFH zur Qualifikation eines Steueranspruchs als Insolvenzforderung (\u00a7 38 InsO) oder Masseverbindlichkeit (\u00a7 55 Abs. 1 InsO) sei die vollst\u00e4ndige Verwirklichung des (unselbstst\u00e4ndigen) Besteuerungstatbestands ma\u00dfgebend. Dieser Besteuerungstatbestand war vorliegend mit der Erteilung des Zuschlags zugunsten des Meistbietenden (\u00a7\u00a7 81, 90 Abs. 1 ZVG) als Realisationsakt, mit dem die stillen Reserven aufgedeckt wurden, nach Insolvenzer\u00f6ffnung verwirklicht. Einschl\u00e4gig f\u00fcr die Qualifikation als Masseverbindlichkeit war vorliegend die Variante der Begr\u00fcndung \u201ein anderer Weise durch die Verwaltung der Insolvenzmasse\u201c i.S.d. \u00a7 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO. Ankn\u00fcpfend an seine Rechtsprechung zu massezugeh\u00f6rigen Beteiligungen an Personengesellschaften (vgl. BFH vom 10.07.2019 \u2013 X R 31\/16, <a href=\"https:\/\/research.owlit.de\/lx-document\/DB1323511\">DB 2020 S.\u00a0703<\/a>; BGH vom 03.08.2016 \u2013 X R 25\/14, NZI 2017 S.\u00a0218 m. Anm. <em>Schmidt<\/em>) best\u00e4tigt der X. Senat des BFH im Ergebnis, dass es f\u00fcr die Entstehung einer Masseverbindlichkeit ausreicht, wenn der steuerausl\u00f6sende Verm\u00f6gensgegenstand bis zur Verwertung mit Willen des Insolvenzverwalters zur Insolvenzmasse geh\u00f6rt.<\/p>\n<p><strong>Fazit und Praxishinweise<\/strong><\/p>\n<p>Die Entscheidung des X. Senats liegt auf der Linie der bisherigen Rechtsprechung des BFH. Bereits der IV. Senat hatte im Jahr 2013 (BFH vom 16.05.2013 \u2013 IV R 23\/11, BStBl. II 2013 S.\u00a0759) darauf hingewiesen, dass der Insolvenzverwalter \u2013 will er eine Steuerbelastung der Masse vermeiden \u2013 im Zweifel den Verm\u00f6gensgegenstand im Wege der echten Freigabe (vgl. \u00a7 32 Abs. 3 Satz 1 InsO) vom Insolvenzbeschlag freigeben muss. Den Forderungen im Schrifttum, bei der Qualifizierung einer Ertragsteuerforderung als Insolvenzforderung oder Masseverbindlichkeit nicht auf den Realisationszeitpunkt, sondern auf den Zeitpunkt der Entstehung der stillen Reserven abzustellen, hat der X. Senat des BFH erneut eine Absage erteilt. Dieser Vorschlag wurde j\u00fcngst auch von einer \u00fcbergreifenden Arbeitsgruppe zur praxisgerechten Verzahnung von Steuer- und Insolvenzrecht gemacht (vgl. <em>Kahlert\/Kayser\/Bornemann u.a.<\/em>, Perspektiven f\u00fcr eine koh\u00e4rente und praxisgerechte Verzahnung von Steuerrecht und Insolvenzrecht, Otto Schmidt, K\u00f6ln 2020, Rn. 585). Da eine entsprechende \u00c4nderung der BFH-Rechtsprechung nicht zu erwarten ist, muss der Gesetzgeber t\u00e4tig werden.<\/p>\n<p>Bis dahin hat der Insolvenzverwalter sorgf\u00e4ltig zu pr\u00fcfen, ob aus der eingeleiteten Zwangsversteigerung ein \u00dcbererl\u00f6s zugunsten der Masse zu erwarten ist, der auch eine etwaige durch die Verwertung ausgel\u00f6ste Ertragsteuer \u2013 nach Nutzung eines Verlustvortrags und unter Beachtung der Mindestbesteuerung \u2013 decken w\u00fcrde. Ggf. ist der Grundpfandgl\u00e4ubiger bereit, den Antrag zur\u00fcck zu nehmen, wenn eine freih\u00e4ndige Verwertung durch den Insolvenzverwalter einen h\u00f6heren Verwertungserl\u00f6s verspricht. Nach \u00a7 30d ZVG kann der Insolvenzverwalter zudem das Zwangsversteigerungsverfahren einstweilig einstellen lassen. Besteht nach alledem keine Aussicht auf einen positiven, die Steuerlast \u00fcbersteigenden Massezufluss, d\u00fcrfte die Freigabe des Grundst\u00fccks zur Masseschonung geboten sein.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit Urteil vom 07.07.2020 (X R 13\/19, DB 2021 S.\u00a031) hat der BFH seine Rechtsprechung best\u00e4tigt: Werden im Rahmen der Zwangsversteigerung eines massezugeh\u00f6rigen Grundst\u00fccks nach Insolvenzer\u00f6ffnung stille Reserven aufgedeckt, ist die hierauf entfallende Einkommensteuer eine Masseverbindlichkeit i.S.d. \u00a7 55 Abs. &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2021\/01\/15\/durch-zwangsversteigerung-in-der-insolvenz-ausgeloeste-einkommensteuer-ist-masseverbindlichkeit\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304378,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2241,59990],"tags":[2415,22001,3347,59992],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/9442"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304378"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=9442"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/9442\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9445,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/9442\/revisions\/9445"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=9442"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=9442"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=9442"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}