{"id":946,"date":"2010-10-06T11:25:34","date_gmt":"2010-10-06T10:25:34","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=946"},"modified":"2011-02-24T18:40:53","modified_gmt":"2011-02-24T17:40:53","slug":"steuerliche-behandlung-gemischt-veranlasster-reisekosten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2010\/10\/06\/steuerliche-behandlung-gemischt-veranlasster-reisekosten\/","title":{"rendered":"Steuerliche Behandlung gemischt veranlasster Reisekosten"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_320\" style=\"width: 140px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a rel=\"attachment wp-att-320\" href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2010\/05\/19\/kippt-die-eu-die-sanierungsklausel-im\/best_michael\/\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-320\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-full wp-image-320\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/05\/Best_Michael.jpg\" alt=\"\" width=\"130\" height=\"155\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-320\" class=\"wp-caption-text\">StB Dr. Michael Best, Partner bei P\u00f6llath &amp; Partners, M\u00fcnchen<\/p><\/div>\n<p>Es ist eine Situation wie sie vermutlich viele Steuerpflichtige selbst schon erfahren haben, die tagt\u00e4glich und k\u00fcnftig von Bedeutung ist: Aufgrund beruflicher Notwendigkeiten ist eine (weite) Reise erforderlich, wenn man aber dann schon die M\u00fchen auf sich nimmt, nutzt man die Gelegenheit vor Ort Freunde\/Verwandte zu besuchen oder die Stadt zu besichtigen und verl\u00e4ngert den Aufenthalt deshalb. K\u00f6nnen die Aufwendungen f\u00fcr die Reise steuerlich geltend gemacht werden?<!--more--><\/p>\n<p>In der Vergangenheit war diese Frage nicht nur von der Finanzverwaltung, sondern auch von den Finanzgerichten verneint worden. Begr\u00fcndet wurde dies mit der Vorschrift des \u00a7 12 Nr. 1 Satz 2 EStG, der die Nichtabzugsf\u00e4higkeit von Aufwendungen der Lebensf\u00fchrung beinhaltet. Die Rechtsprechung des BFH folgerte daraus in der Vergangenheit, dass gemischt veranlasste Aufwendungen in der Regel insgesamt nicht steuerlich abzugsf\u00e4hig seien (allgemeines Aufteilungs- und Abzugsverbot f\u00fcr sogenannte gemischt veranlasste Aufwendungen). Allerdings hatte die Rechtsprechung in der Vergangenheit hiervon bereits Ausnahmen gemacht (zum Beispiel bei Kfz-Kosten und Telefonkosten). Nicht so jedoch bei gemischt veranlassten Reisekosten. Hier lehnte der BFH weiterhin eine Aufteilung ab, weil es sich bei diesen Kosten nicht um eindeutig abgrenzbare, beruflich bzw. betrieblich veranlasste Aufwendungen handele.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung des Gro\u00dfen Senats des BFH vom 21. 9. 2009<\/strong><\/p>\n<p>Mit dieser Rechtsauffassung hat der Gro\u00dfe Senat gr\u00fcndlich aufger\u00e4umt. Dogmatisch bezieht er sich auf das objektive Nettoprinzip als ma\u00dfgebliche Auslegungsrichtlinie. Nach Auffassung des Gro\u00dfen Senats ist ein allgemeines Aufteilungs- und Abzugsverbot f\u00fcr sogenannte gemischt veranlasste Aufwendungen dem Gesetz nicht zu entnehmen. Erfreulich klare Worte!<\/p>\n<p>Hieraus folgerte der Gro\u00dfe Senat, dass Aufwendungen f\u00fcr Reisen, die abgrenzbare berufliche und private Anteile enthalten, grunds\u00e4tzlich aufzuteilen sind, sofern die berufliche oder private Veranlassung nicht von v\u00f6llig untergeordneter Bedeutung ist. Als sachgerechter Aufteilungsma\u00dfstab kommt das Verh\u00e4ltnis der beruflichen und privaten Zeitanteile der Reise in Betracht.<\/p>\n<p>Das unterschiedliche Gewicht der verschiedenen Veranlassungsbeitr\u00e4ge kann es jedoch im Einzelfall erfordern, einen anderen Aufteilungsma\u00dfstab heranzuziehen oder von einer Aufteilung ganz abzusehen. Dies ist sowohl im negativen als auch im positiven Sinne zu verstehen. So f\u00fchrt der Gro\u00dfe Senat (zugunsten des Steuerpflichtigen) ausdr\u00fccklich aus:<\/p>\n<p>\u201eNimmt der Steuerpflichtige zum Beispiel aufgrund einer Weisung seines Arbeitgebers einen beruflichen Termin wahr, so k\u00f6nnen die Kosten der Hin- und R\u00fcckreise auch dann in vollem Umfang beruflich veranlasst sein, wenn der Steuerpflichtige den beruflichen Pflichttermin mit einem vorangehenden oder nachfolgenden Privataufenthalt verbindet\u2026 Dabei kommt es nicht notwendig darauf an, ob der private Teil der Reise k\u00fcrzer oder l\u00e4nger ist als der berufliche Teil\u201c.<\/p>\n<p>Entscheidend f\u00fcr den Gro\u00dfen Senat ist somit die berufliche Veranlassung. Wird die Reise aufgrund einer \u201eWeisung\u201c unternommen bzw. handelt es sich um einen \u201ePflichttermin\u201c sind die Kosten der Hin- und R\u00fcckreise in voller H\u00f6he steuerlich abzugsf\u00e4hig. Angestellten k\u00f6nnen somit diese Reisekosten im Rahmen des \u00a7 3 Nr. 16 EStG lohnsteuerfrei ersetzt werden. Gleiches gilt aber auch f\u00fcr Unternehmer. Hier wird die Finanzverwaltung allerdings h\u00f6here Anforderungen auf den Nachweis der Veranlassung legen.<\/p>\n<p><strong>Abgrenzungsprobleme und Erh\u00f6hte Nachweispflichten<\/strong><\/p>\n<p>Denn der Gro\u00dfe Senat hat in seiner Entscheidung auch klargestellt, dass immer dann, wenn die beruflichen und privaten Veranlassungsbeitr\u00e4ge so ineinander greifen, dass eine Trennung nicht m\u00f6glich ist, eine (teilweise) steuerliche Geltendmachung nicht mehr in Betracht kommt. Der Gro\u00dfe Senat spricht in diesem Zusammenhang von einer \u201eberuflichen\/privaten Doppelmotivation f\u00fcr eine Reise\u201c. Zugegebenerma\u00dfen stellen sich damit neue Abgrenzungsprobleme. Es ist aber dann am Steuerpflichtigen von Anfang an die urspr\u00fcngliche Veranlassung f\u00fcr die Reise zu dokumentieren. Der Gro\u00dfe Senat weist deshalb auch darauf hin, dass der Steuerpflichtige die berufliche Veranlassung der Aufwendungen im Einzelnen umfassend darzulegen und nachzuweisen hat.<\/p>\n<p><strong>Schlussfolgerungen<\/strong><\/p>\n<p>Im Ergebnis bleibt festzuhalten: Liegt die Kausalit\u00e4t f\u00fcr eine Reise in der beruflichen Sph\u00e4re, k\u00f6nnen die Aufwendungen f\u00fcr Hin- und R\u00fcckreise in voller H\u00f6he steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt selbst dann, wenn diese Gelegenheit genutzt wird um (gegebenenfalls zusammen mit der Familie) am Reiseort privaten Interessen nachzugehen. Hingegen d\u00fcrften in diesem Fall andere Reisekosten, insbesondere Hotelkosten, zeitanteilig aufzuteilen sein.<\/p>\n<p>Ist hingegen auch von einer privaten Motivation f\u00fcr die Reise auszugehen, k\u00f6nnen aber die beruflichen und privaten Teile der Reise eindeutig voneinander getrennt werden, so sind die Reisekosten zeitanteilig steuerlich abzugsf\u00e4hig.<\/p>\n<p><strong>Weitreichende Bedeutung der Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Dem Gro\u00dfen Senat des BFH ist zu danken, dass er sich mit dieser Rechtsprechung klar von dem fr\u00fcher vertretenen Aufteilungs- und Abzugsverbot bei gemischt veranlassten Aufwendungen verabschiedet hat. Die Entscheidung hat damit weit \u00fcber den konkreten Sachverhalt (Abzugsf\u00e4higkeit von Aufwendungen f\u00fcr Hin- und R\u00fcckreise) Bedeutung und ist ein klares Bekenntnis zum objektiven Nettoprinzip bei der Besteuerung des Einkommens.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Es ist eine Situation wie sie vermutlich viele Steuerpflichtige selbst schon erfahren haben, die tagt\u00e4glich und k\u00fcnftig von Bedeutung ist: Aufgrund beruflicher Notwendigkeiten ist eine (weite) Reise erforderlich, wenn man aber dann schon die M\u00fchen auf sich nimmt, nutzt man &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2010\/10\/06\/steuerliche-behandlung-gemischt-veranlasster-reisekosten\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304378,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2704,2241],"tags":[3438,2965,2415,3439,3437],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/946"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304378"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=946"}],"version-history":[{"count":7,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/946\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2018,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/946\/revisions\/2018"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=946"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=946"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=946"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}