{"id":9470,"date":"2021-01-28T16:48:18","date_gmt":"2021-01-28T14:48:18","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=9470"},"modified":"2021-01-28T17:47:37","modified_gmt":"2021-01-28T15:47:37","slug":"eugh-urteil-koennte-aenderungen-in-der-besteuerungspraxis-bei-firmenwagen-bringen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2021\/01\/28\/eugh-urteil-koennte-aenderungen-in-der-besteuerungspraxis-bei-firmenwagen-bringen\/","title":{"rendered":"EuGH-Urteil k\u00f6nnte \u00c4nderungen in der Besteuerungspraxis bei Firmenwagen bringen"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_9469\" style=\"width: 178px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-9469\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-9469\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2021\/01\/Neugebauer_Conrad-168x135.png\" alt=\"\" width=\"168\" height=\"135\" \/><p id=\"caption-attachment-9469\" class=\"wp-caption-text\">Jan Neugebauer ist Partner, Nicolas Conrad ist Senior Associate bei Arendt &amp; Medernach in Luxemburg.<\/p><\/div>\n<p>Bei der Besteuerung von Dienstwagen drohen auch abseits des Asphalts Schlagl\u00f6cher und Hindernisse. Die j\u00fcngste Entscheidung des EuGH zur Umsatzsteuer bei der Privatnutzung von Firmenwagen wird \u00c4nderungen in der Besteuerungspraxis mit sich bringen (Urteil vom 20.01.2021 \u2013 Rs. <a href=\"http:\/\/curia.europa.eu\/juris\/document\/document.jsf?text=&amp;docid=236687&amp;pageIndex=0&amp;doclang=DE&amp;mode=lst&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1&amp;cid=691028\">C-288\/19<\/a>). Die Folgen lassen sich aktuell nur schwer absch\u00e4tzen. Gerade deshalb sollten Arbeitgeber im In- und Ausland auf der Hut sein.<!--more--><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Gew\u00e4hrung geldwerter Vorteile<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p>Die Zahlung von Arbeitslohn durch einen Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Wenn Arbeitslohn allerdings nicht in Form von Geld gezahlt wird, sondern andere geldwerte Vorteile gew\u00e4hrt werden, kann die Umsatzsteuer ins Spiel kommen. Mit Urteil vom 20.01.2021 hat der EuGH auf Vorlage des FG des Saarlandes die Regelungen pr\u00e4zisiert (Rs. <a href=\"http:\/\/curia.europa.eu\/juris\/document\/document.jsf?text=&amp;docid=236687&amp;pageIndex=0&amp;doclang=DE&amp;mode=lst&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1&amp;cid=691028\">C\u2011288\/19<\/a>). F\u00fcr ausl\u00e4ndische Gesellschaften k\u00f6nnte es teurer und komplizierter werden, Grenzg\u00e4ngern einen Dienstwagen bereitzustellen.<\/p>\n<p><strong>Unentgeltliche \u00dcberlassung von Firmenwagen<\/strong><\/p>\n<p>Der Entscheidung lagen zwei Sachverhalte zugrunde. Im ersten Fall \u00fcberlie\u00df eine Luxemburger Gesellschaft dem Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil in Form eines Dienstwagens sowohl f\u00fcr die dienstliche als auch f\u00fcr die private Nutzung. Die Besonderheit: Der Arbeitnehmer leistete im Gegenzug f\u00fcr die \u00dcberlassung des Fahrzeugs weder ein Entgelt an seinen Arbeitgeber, noch verzichtete er auf einen Teil seines Arbeitslohns oder auf sonstige Leistungen oder Vorteile.<\/p>\n<p>Nach derzeit g\u00e4ngiger Verwaltungspraxis w\u00fcrde der deutsche Fiskus in einem solchen Fall Umsatzsteuer erheben. Dahinter steht der Gedanke, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nichts schenkt. Vielmehr sei davon auszugehen, dass es sich bei der \u00dcberlassung des Fahrzeugs um eine Verg\u00fctung f\u00fcr die geleistete Arbeit handle \u2013 ein Tausch: Auto gegen Arbeit.<\/p>\n<p>Der EuGH hat der deutschen Verwaltungspraxis nun jedoch zum Teil widersprochen und entschieden, dass unter diesen Umst\u00e4nden nicht ohne weiteres von einer Dienstleistung &#8222;gegen Entgelt&#8220; ausgegangen werden kann. Wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer keine \u201eMiete\u201c vereinbart wurde, handelt es sich nach Auffassung des EuGH insbesondere auch nicht um eine langfristige Fahrzeugvermietung, die nach speziellen umsatzsteuerlichen Leistungsortregeln am Wohnsitz des Arbeitnehmers zu versteuern w\u00e4re. Stattdessen sind die besonderen Regeln f\u00fcr die private Nutzung von Firmenverm\u00f6gen zu beachten. Entscheidend ist dabei insbesondere die Frage, ob der Arbeitgeber die Vorsteuer in Abzug gebracht hat, die im Rahmen der Anschaffung des Dienstwagens angefallen ist.<\/p>\n<p><strong>M\u00f6gliche Auswirkungen auf eigene Dienstwagenpraxis<\/strong><\/p>\n<p>Jetzt gilt es f\u00fcr Arbeitgeber zun\u00e4chst einmal, sich einen \u00dcberblick zu verschaffen, inwiefern sich die EuGH-Rechtsprechung auf ihre eigene Dienstwagenpraxis auswirkt. Dabei d\u00fcrften sie schnell auf weiteren Kl\u00e4rungsbedarf sto\u00dfen: Wann liegt (noch) eine unentgeltliche \u00dcberlassung eines Fahrzeugs vor und \u2013 besonders fraglich \u2013 wie l\u00e4sst sich diese \u00fcberhaupt nachweisen? Wie werden die Finanzverwaltungen der Mitgliedstaaten die EuGH-Rechtsprechung in ihrer Verwaltungspraxis umsetzen? Wie ist im Fall der privaten Nutzung von Firmenverm\u00f6gen die Besteuerungsgrundlage zu ermitteln?<\/p>\n<p>Es lohnt sich wom\u00f6glich eine Kosten-Nutzen-Analyse, die unternehmens- und fallbezogen unterschiedlich ausfallen kann. Genaues Hinsehen kann sich im Hinblick auf m\u00f6gliche Gestaltungen zur Optimierung lohnen.<\/p>\n<p><strong>Entgeltliche \u00dcberlassung von Firmenwagen<\/strong><\/p>\n<p>Der EuGH hat in seiner Entscheidung noch einen zweiten Sachverhalt beurteilt, n\u00e4mlich den Fall einer entgeltlichen \u00dcberlassung von Firmenwagen, d. h. wenn der Arbeitnehmer sich an den Kosten des Firmenwagens finanziell beteiligt.<\/p>\n<p>Wird mit dem Arbeitnehmer die Zahlung einer \u201eMiete\u201c vereinbart, die ihn dazu berechtigt, den Firmenwagen dauerhaft auch f\u00fcr private Zwecke zu nutzen und andere von der Nutzung auszuschlie\u00dfen, handelt es sich bei der Fahrzeug\u00fcberlassung um eine Dienstleistung \u201egegen Entgelt\u201c. Die vereinbarte Miete, die auch die Form eines teilweisen Gehaltsverzichts oder des Verzichts auf sonstige Vorteile unter dem Arbeitsverh\u00e4ltnis annehmen kann, unterliegt damit der Umsatzsteuer \u2013 und zwar im Wohnsitzland des Arbeitnehmers.<\/p>\n<p>Hier ist nun h\u00f6chste Vorsicht geboten, insbesondere f\u00fcr jeden Arbeitgeber, der Grenzg\u00e4nger aus dem EU-Ausland besch\u00e4ftigt und diesen Pendlern Firmenwagen (auch) zur privaten Nutzung entgeltlich und f\u00fcr einen Zeitraum von \u00fcber 30 Tagen \u00fcberl\u00e4sst. Dann ist der Arbeitgeber im Wohnsitzland des Arbeitnehmers f\u00fcr die Abf\u00fchrung der Umsatzsteuer, die form- und fristgerechte Einreichung von Umsatzsteuererkl\u00e4rungen und gegebenenfalls die Ausstellung von Rechnungen verantwortlich.<\/p>\n<p>Kommt das Unternehmen diesen Pflichten nicht oder nur ungen\u00fcgend nach, kann es hierf\u00fcr im Wohnsitzstaat des Arbeitnehmers haftbar gemacht werden. Hierdurch drohende Konsequenzen sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Bleibt der Arbeitgeber einfach unt\u00e4tig, kann es schlimmstenfalls zu Ermittlungen wegen Umsatzsteuerhinterziehung kommen. Um es so weit nicht kommen zu lassen, sollten Arbeitgeber sich rechtzeitig die richtigen Fragen stellen und die n\u00f6tigen Ma\u00dfnahmen treffen. Andernfalls kann es f\u00fcr sie teuer werden.<\/p>\n<p>Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern Firmenwagen zur Verf\u00fcgung stellen, sollten nun genau pr\u00fcfen, ob infolge des EuGH-Urteils Handlungsbedarf besteht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bei der Besteuerung von Dienstwagen drohen auch abseits des Asphalts Schlagl\u00f6cher und Hindernisse. Die j\u00fcngste Entscheidung des EuGH zur Umsatzsteuer bei der Privatnutzung von Firmenwagen wird \u00c4nderungen in der Besteuerungspraxis mit sich bringen (Urteil vom 20.01.2021 \u2013 Rs. C-288\/19). Die &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2021\/01\/28\/eugh-urteil-koennte-aenderungen-in-der-besteuerungspraxis-bei-firmenwagen-bringen\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304378,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[60006,2241,60005],"tags":[2592,60010,60008,2409,60009],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/9470"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304378"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=9470"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/9470\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9473,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/9470\/revisions\/9473"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=9470"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=9470"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=9470"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}