{"id":9647,"date":"2021-05-26T19:18:23","date_gmt":"2021-05-26T17:18:23","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=9647"},"modified":"2021-05-26T19:18:50","modified_gmt":"2021-05-26T17:18:50","slug":"die-kosten-der-pandemie-muessen-die-reichen-fuer-die-krise-zahlen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2021\/05\/26\/die-kosten-der-pandemie-muessen-die-reichen-fuer-die-krise-zahlen\/","title":{"rendered":"Die Kosten der Pandemie \u2013 m\u00fcssen die Reichen f\u00fcr die Krise zahlen?"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_9373\" style=\"width: 178px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-9373\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-9373\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2020\/11\/Liebernickel_Martin_NEU-168x112.jpg\" alt=\"\" width=\"168\" height=\"112\" srcset=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2020\/11\/Liebernickel_Martin_NEU-168x112.jpg 168w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2020\/11\/Liebernickel_Martin_NEU-440x293.jpg 440w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2020\/11\/Liebernickel_Martin_NEU-768x511.jpg 768w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2020\/11\/Liebernickel_Martin_NEU-755x503.jpg 755w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2020\/11\/Liebernickel_Martin_NEU-451x300.jpg 451w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2020\/11\/Liebernickel_Martin_NEU.jpg 1232w\" sizes=\"(max-width: 168px) 100vw, 168px\" \/><p id=\"caption-attachment-9373\" class=\"wp-caption-text\">RA\/StB Dr. Martin Liebernickel, Partner bei POELLATH, Frankfurt\/M.<\/p><\/div>\n<p>Den Herausforderungen der Corona-Pandemie wurde steuerpolitisch durch Corona-Steuerhilfegesetze und eine erh\u00f6hte Verschuldung der \u00f6ffentlichen Haushalte begegnet. Zwischen den Steuermindereinnahmen und der neuen Verschuldung zur Bek\u00e4mpfung der Pandemiefolgen gilt es in den n\u00e4chsten Jahren ein erhebliches Defizit auszugleichen. Wie diese Defizite ausgeglichen werden sollen, ist noch unklar. Ein oft geforderter Weg ist die verst\u00e4rkte Besteuerung von gro\u00dfen Verm\u00f6gen.<!--more--><\/p>\n<h2>Pandemiedefizit<\/h2>\n<p>Zum Ausgleich des durch die Folgen der Corona-Pandemie entstandenen Haushaltsdefizits fordert das \u201eB\u00fcndnis f\u00fcr Umverteilung\u201c, dem eine ganze Reihe von Organisationen angeh\u00f6ren (vgl. <a href=\"https:\/\/www.reichtum-umverteilen.de\/buendnis\/\">B\u00fcndnis &#8211; www.reichtum-umverteilen.de<\/a>), die Wiedererhebung der Verm\u00f6gensteuer und eine reformierte Erbschaftsteuer, um Million\u00e4re und Milliard\u00e4re angemessen an der Finanzierung der \u00f6ffentlichen Aufgaben zu beteiligen und soziale Ungleichheit abzubauen.<\/p>\n<p>Diese Forderungen sind nicht neu: So wurde bereits in der Zeit nach der Finanzkrise und vor der Bundestagswahl 2013 \u00fcber die Wiedereinf\u00fchrung der Verm\u00f6gensteuer diskutiert (vgl. <em>Richter, <\/em><a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2012\/08\/23\/wieder-einfuhrung-der-vermogensteuer\/\">Steuerboard vom 23.08.2012<\/a> und <em>Lenz, <\/em><a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2012\/09\/06\/vermogensbesteuerung-vergleich-deutschland-mit-ausgewahlten-landern\">Steuerboard vom 06.09.2012<\/a>).<\/p>\n<p>Die Wahlprogramme der Parteien f\u00fcr die Bundestagswahl 2021 (das der CDU steht noch aus) und Beitr\u00e4ge in der steuerrechtlichen Fachliteratur enthalten verschiedene Vorschl\u00e4ge bzw. Forderungen zur Bew\u00e4ltigung der finanziellen Pandemiefolgen \u2013 aber der Reihe nach:<\/p>\n<h2>Verm\u00f6gensteuer und Verm\u00f6gensabgabe<\/h2>\n<p>SPD und B\u00dcNDNIS90\/DIE GR\u00dcNEN fordern in ihren Wahlprogrammen eine Wiedereinf\u00fchrung der <strong>Verm\u00f6gensteuer<\/strong> in H\u00f6he von 1% p.a. oberhalb eines Verm\u00f6gens von 2 Mio.\u00a0\u20ac (B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN) bzw. f\u00fcr \u201esehr hohe Verm\u00f6gen\u201c (SPD).<\/p>\n<p>DIE LINKE plant dar\u00fcber hinaus eine Verm\u00f6gensteuer auf Verm\u00f6gen (ohne Schulden) oberhalb von einer Millionen Euro mit 5%. F\u00fcr Unternehmen und betriebsnotwendiges Verm\u00f6gen sieht DIE LINKE Freibetr\u00e4ge von mindestens 5 Mio. \u20ac vor.<\/p>\n<p>Die allgemeine Verm\u00f6gensteuer wurde in Deutschland bislang nicht abgeschafft, seit den sogenannten Einheitswertbeschl\u00fcssen des BVerfG vom 22.06.1995 (2 BvL 37\/91, <a href=\"https:\/\/research.owlit.de\/lx-document\/DB0098497\">DB 1995 S.\u00a01740<\/a>) wird sie jedoch nicht mehr erhoben. In diesen Beschl\u00fcssen hatte das BVerfG das Verm\u00f6gensteuergesetz neben dem Erbschaftsteuergesetz in der damals geltenden Fassung f\u00fcr mit dem Grundgesetz teilweise unvereinbar erkl\u00e4rt. Ein Kernkritikpunkt der Entscheidung war die unterschiedliche Bewertung von Grundverm\u00f6gen und sonstigem Verm\u00f6gen. Anstatt der Forderung des BVerfG nach einer verfassungskonformen Regelung im Bereich der Verm\u00f6gensteuer nachzukommen, wird die Verm\u00f6gensteuer seit dem 01.01.1997 nicht mehr erhoben \u2013 man k\u00f6nnte auch formulieren sie befindet sich im Koma, ohne dass ihr Tod f\u00f6rmlich festgestellt wurde (<em>Eigenthaler,<\/em> <a href=\"https:\/\/research.owlit.de\/lx-document\/DB0556534\">DB 2012 S. S45<\/a>).<\/p>\n<p>Von der Verm\u00f6gensteuer ist jedoch eine <strong>Verm\u00f6gensabgabe<\/strong> abzugrenzen. W\u00e4hrend eine Verm\u00f6gensteuer wiederkehrend erhoben wird, wird die Belastung durch eine Verm\u00f6gensabgabe f\u00fcr einen besonderen au\u00dferordentlichen Finanzbedarf des Bundes einmalig festgestellt und kann dann m\u00f6glicherweise \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum in Raten abgezahlt werden (vgl. Art. 106 Abs. 1 Nr. 5 GG).<\/p>\n<p>DIE LINKE plant daher eine einmalige Verm\u00f6gensabgabe zur Bew\u00e4ltigung der Corona-Krise, die nach Feststellung der Besteuerungswerte \u00fcber 20 Jahre abzuzahlen w\u00e4re. Die Partei rechnet mit einem Steuermehraufkommen von ungef\u00e4hr 310 Milliarden \u20ac \u00fcber 20 Jahre durch die Einf\u00fchrung einer Verm\u00f6gensabgabe.<\/p>\n<p>Ein Gesetzesentwurf und Antrag der FDP, die ausgesetzte <strong>Verm\u00f6gensteuer<\/strong> abzuschaffen und den Aufbau von Verm\u00f6gen zu f\u00f6rdern, f\u00fchrte zuletzt in einer Sachverst\u00e4ndigen-Anh\u00f6rung im Finanzausschuss zu einer regen Diskussion (vgl. <a href=\"https:\/\/www.bundestag.de\/ausschuesse\/a07\/Anhoerungen#url=L2F1c3NjaHVlc3NlL2EwNy9BbmhvZXJ1bmdlbi84MzMzMTgtODMzMzE4&amp;mod=mod705628\">Deutscher Bundestag &#8211; \u00d6ffentliche Anh\u00f6rungen<\/a>). Es wurde zum einen auf die hohen H\u00fcrden f\u00fcr eine Wiedereinf\u00fchrung und eine unausgeglichene Kosten-Nutzen-Relation bei einer Verm\u00f6gensteuer aufgrund der Rechtsprechung des BVerfG hingewiesen. Zum anderen f\u00fchrten positive Stimmen an, die Wiedereinf\u00fchrung k\u00f6nne selbst bei hohen Freibetr\u00e4gen und niedrigen Prozents\u00e4tzen auch dem Anstieg der Verm\u00f6gensungleichheit entgegenwirken.<\/p>\n<h2>Erbschaftsteuer und Einkommensteuer<\/h2>\n<p>Im Rahmen der <strong>Erbschaftsteuer<\/strong> soll nach dem Willen von SPD und DIE LINKE die Privilegierung von Betriebsverm\u00f6gen eingeschr\u00e4nkt werden. So will die SPD mit \u201eeiner effektiven Mindestbesteuerung [\u2026] die \u00dcberprivilegierung gro\u00dfer Betriebsverm\u00f6gen abschaffen\u201c. Was die Partei mit der Einf\u00fchrung einer \u201eMindestbesteuerung f\u00fcr verm\u00f6genshaltende Familienstiftungen\u201c beabsichtigt, bleibt angesichts von erbschaftsteuerlicher Stiftungseingangssteuer sowie der alle 30 Jahre f\u00e4lligen Ersatzerbschaftsteuer etwas r\u00e4tselhaft. Nach dem Programm von DIE LINKE \u201esollen die heute existierenden Privilegien f\u00fcr Betriebsverm\u00f6gen bei Erbschaften und Schenkungen entfallen\u201c. Das Wahlprogramm der CDU liegt zwar noch nicht vor aber auch <em>Friedrich Merz <\/em>kann sich eine h\u00f6here Erbschaftsteuer vorstellen (<a href=\"https:\/\/www.handelsblatt.com\/politik\/deutschland\/interview-friedrich-merz-offen-fuer-hoehere-erbschaftsteuer-absage-an-vermoegensteuer-haben-wir-bereits\/27207898.html?ticket=ST-4106927-4ueUPC2qkUQeO53csEBj-ap6\">HB vom 20.05.2021<\/a>), glaubt aber nicht an ein wesentlich h\u00f6heres Steueraufkommen. Die FDP fordert zumindest keine Versch\u00e4rfung der Erbschaftsteuer, die AfD deren Abschaffung.<\/p>\n<p>Diese Vorschl\u00e4ge zur Reduzierung bzw. Abschaffung der komplexen Verschonungsreglungen f\u00fcr Betriebsverm\u00f6gen in den \u00a7\u00a7 13a-13c sowie \u00a7 28a ErbStG finden Bef\u00fcrworter auch in der steuerrechtlichen Fachliteratur. Pars pro toto sei hier der aktuelle lesenswerte Aufsatz von <em>Seer <\/em>(StuW 2021 S. 111) genannt, der in der komplexen Ermittlung des erbschaftsteuerlich beg\u00fcnstigten Betriebsverm\u00f6gens (<em>Korezkij <\/em>listet in DStR 2016 S. 2434 hierzu 22 Pr\u00fcfungsschritte auf!) sowie in der Verbundverm\u00f6gensaufstellung bei Konzernunternehmen ein strukturelles Vollzugsdefizit erkennt.<\/p>\n<p>In der Tat ist zu beobachten, dass die Finanzverwaltung h\u00e4ufig geraume Zeit ben\u00f6tigt, um Erbf\u00e4lle und Schenkungen \u00fcberhaupt erstmalig zu veranlagen. Dies obwohl entsprechende Steuererkl\u00e4rungen vorliegen und es im fiskalischen Interesse sein sollte, eine nicht der Regelverzinsung des \u00a7\u00a0233a AO unterliegende Steuer zeitnah festzusetzen und zu erheben. Zudem hat sich an dem Umstand, dass die Finanzverwaltung weiterhin keine Bescheide \u00fcber den Erlass von Erbschaftsteuer nach \u00a7 28a ErbStG erstellt (vgl. dazu <em>Liebernickel, <\/em><a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2018\/11\/30\/umfassende-aenderungsmoeglichkeiten-fuer-erbschaftsteuerliche-erlassbescheide-durch-das-jstg-2018\/\">Steuerboard vom 30.11.2018<\/a>) offensichtlich nichts ge\u00e4ndert. Im weiteren Fortgang wird die Erbschaftsteuer in vielen F\u00e4llen zun\u00e4chst <em>veranlagt wie erkl\u00e4rt, <\/em>was eine lange Zeit der Planungsunsicherheit f\u00fcr den Steuerpflichtigen und sein Unternehmen bedeutet<em>. <\/em>Viele sog. gesonderte Feststellungen durch Betriebs- und Lagefinanz\u00e4mter (Bewertungen, sch\u00e4dliches Verwaltungsverm\u00f6gen, Lohnsummen) nehmen ihren Lauf, bis am Ende die Betriebspr\u00fcfung sich ggf. noch einmal intensiv mit der \u00dcbertragung besch\u00e4ftigt. Bis zu einer endg\u00fcltigen Veranlagung sollte der Steuerpflichtige auch die Behaltens- und Verf\u00fcgungsbeschr\u00e4nkungen des von ihm gew\u00e4hlten Verschonungsregimes beachtet und etwaige Verst\u00f6\u00dfe rechtzeitig angezeigt haben. Hatte der Erwerber die Verschonungsbedarfspr\u00fcfung des \u00a7 28a ErbStG gew\u00e4hlt, sollte er in den nachfolgenden zehn Jahren m\u00f6glichst kein weiteres nicht beg\u00fcnstigtes Verm\u00f6gen (egal von wem) erhalten, da sonst der gesamte Fall wieder aufgerollt wird.<\/p>\n<p>Bei der <strong>Einkommensteuer <\/strong>haben sich SPD, B\u00fcndnis90\/Die Gr\u00fcnen und DIE LINKE in verschiedenem Ausma\u00df f\u00fcr die Anhebung der Einkommensteuertarife f\u00fcr h\u00f6here Einkommen ausgesprochen. Die SPD fordert einen Aufschlag von 3% bei einem zu versteuernden Einkommen von 250.000\u00a0\u20ac (Einzelveranlagung), w\u00e4hrend die GR\u00dcNEN bereits bei einem Einkommen von 100.000\u00a0\u20ac einen Steuersatz von 45%, ab 250.000\u00a0\u20ac von 48% greifen lassen wollen. DIE LINKE setzt sich mit der Forderung eines Spitzensteuersatzes von 53% bei einem zu versteuernden Einkommen von 70.000\u00a0\u20ac, von 60% ab 260.533\u00a0\u20ac und 75% oberhalb 1 Mio.\u00a0\u20ac \u201eerwartungsgem\u00e4\u00df\u201c an die Spitze der Bewegung. Die FDP will dagegen den Spitzensteuersatz von 42% erst ab einem Einkommen von 90.000\u00a0\u20ac einsetzen lassen und den Soli f\u00fcr alle Steuerzahler abschaffen.<\/p>\n<h2>Durchf\u00fchrbarkeit der Umsetzung<\/h2>\n<p>Von Seiten der Deutschen Steuergewerkschaft wurden bereits im Jahre 2012 im Rahmen der Diskussion um eine neue <strong>Verm\u00f6gensteuer<\/strong> Bedingungen f\u00fcr ein solches Vorhaben festgelegt. Unter anderem m\u00fcsse das Steueraufkommen bei mindestens 10 Milliarden \u20ac im Jahr liegen und die Neufeststellung des Verm\u00f6gens nur alle f\u00fcnf Jahre erfolgen, damit sich der Verwaltungsaufwand der Erhebung lohne. F\u00fcr die Bewertung, insbesondere bei Immobilienverm\u00f6gen, m\u00fcssten stark typisierende Verfahren eingef\u00fchrt werden. F\u00fcr die Erhebung m\u00fcsse schlie\u00dflich zus\u00e4tzliches Personal sowie eine gute EDV-Unterst\u00fctzung bereitgestellt werden (vgl. <em>Eigenthaler,<\/em> a.a.O.).<\/p>\n<p>Wer also die Verm\u00f6gensteuer oder Verm\u00f6gensabgabe (wieder) einf\u00fchren will, muss auch bereit sein, die Finanzverwaltung in die Lage zu versetzen, sie zeitnah und mit \u00fcberschaubarem Aufwand zu erheben. Die aktuelle Lage bei der Erbschaftsteuer \u2013 aber auch bei der Auszahlung der \u201eCoronahilfen\u201c \u2013 zeigt, dass dieses Thema nicht zu untersch\u00e4tzen ist. Die verst\u00e4rkte Besteuerung gro\u00dfer Verm\u00f6gen ist also nicht zum Nulltarif zu haben, gegenl\u00e4ufige Effekte (Verlagerung von Steuersubstrat in das Ausland, ausbleibende Investitionen im Inland) k\u00f6nnen die beabsichtigten Mehreinnahmen weiter reduzieren. Hier ist zu hoffen, dass eine neue Regierung mit Augenma\u00df agieren wird.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Den Herausforderungen der Corona-Pandemie wurde steuerpolitisch durch Corona-Steuerhilfegesetze und eine erh\u00f6hte Verschuldung der \u00f6ffentlichen Haushalte begegnet. Zwischen den Steuermindereinnahmen und der neuen Verschuldung zur Bek\u00e4mpfung der Pandemiefolgen gilt es in den n\u00e4chsten Jahren ein erhebliches Defizit auszugleichen. 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