{"id":9679,"date":"2021-06-17T12:31:11","date_gmt":"2021-06-17T10:31:11","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=9679"},"modified":"2021-06-17T12:31:11","modified_gmt":"2021-06-17T10:31:11","slug":"verpackungen-im-blickpunkt-schaerfere-anforderungen-fuer-unternehmen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2021\/06\/17\/verpackungen-im-blickpunkt-schaerfere-anforderungen-fuer-unternehmen\/","title":{"rendered":"Verpackungen im Blickpunkt \u2013 Sch\u00e4rfere Anforderungen f\u00fcr Unternehmen"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_9678\" style=\"width: 178px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-9678\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-9678\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2021\/06\/Albert_Meyer-168x123.png\" alt=\"\" width=\"168\" height=\"123\" srcset=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2021\/06\/Albert_Meyer-168x123.png 168w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2021\/06\/Albert_Meyer.png 194w\" sizes=\"(max-width: 168px) 100vw, 168px\" \/><p id=\"caption-attachment-9678\" class=\"wp-caption-text\">Richard J. Albert, Partner Indirect Tax und Global Trade bei EY und RA Dr. Simon Meyer t\u00e4tig bei EY Law und im Bereich Umweltrecht.<\/p><\/div>\n<p>Verpackungen sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Sie spielen sowohl f\u00fcr einen sicheren Transport als auch f\u00fcr eine ansprechende Pr\u00e4sentation sowie zum Schutz der Waren eine zentrale Rolle. Sobald Verpackungen aber ihren Zweck erf\u00fcllt haben, m\u00fcssen sie als Abfall entsorgt werden; europaweit sind dies j\u00e4hrlich mehrere Millionen Tonnen. Mit Blick auf diese Mengen ist klar: im Umgang muss sich etwas grundlegend \u00e4ndern, um der Flut an Verpackungen und deren teilweise illegaler \u201eEntsorgung\u201c in den Weltmeeren Herr zu werden.<!--more--><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Europarechtliche Treiber einer Circular Economy bei Verpackungen<\/strong><\/p>\n<p>European Green Deal, Null-Schadstoff-Aktionsplan der Europ\u00e4ischen Union (EU) mit u.a. dem Ziel, das Abfallaufkommen in Europa bis 2030 um 50 Prozent zu reduzieren, oder die Novelle der Verpackungsrichtlinie sind nur einige Treiber in Richtung einer Circular Economy auch im Umgang mit Verpackungen. Diese Treiber bringen steuerlich und rechtlich erhebliche neue Herausforderungen mit sich.<\/p>\n<p><strong>Steuerliche Neuerungen auf europ\u00e4ischer Ebene<\/strong><\/p>\n<p>Seit dem 01.01.2021 muss jeder Mitgliedstaat der EU als j\u00e4hrlichen Beitrag zum EU-Haushalt 80 Cent Plastikabgabe pro Kilogramm nicht recycelter Kunststoffabf\u00e4lle abf\u00fchren. Grunds\u00e4tzlich ist jeder EU-Mitgliedstaat frei in der Entscheidung, auf welchem Wege der EU-Haushaltsbeitrag finanziert und durch welche Ma\u00dfnahmen auf nationaler Ebene die daran ankn\u00fcpfenden Umweltziele erreicht werden. Einige EU-Mitgliedstaaten planen die finanzielle Belastung auf nationaler Ebene in Form einer nationalen Plastiksteuer z.B. auf die Verpackungshersteller bis hin zum Endkunden (Verbraucher) abzuw\u00e4lzen. Andere Mitgliedstaaten intendieren h\u00f6here Abgaben im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung. Konkret planen derzeit Italien (nun verschoben auf den 01.01.2022), Spanien (vermutlich Q4\/21, ggfs. Anfang 2022) und Belgien die Einf\u00fchrung von Plastiksteuern bzw. erh\u00f6hte Abgaben auf \u2013 nach jeweils nationaler Definition des konkreten Steuergegenstands \u2013 Plastikverpackungsmaterial, welches aus nicht-recycelter Plastik besteht bzw. solche Anteile enth\u00e4lt. Auch Gro\u00dfbritannien sieht eine Plastiksteuer vor (ab dem 01.04.2022). In Deutschland ist die Umsetzung noch unklar, nach der Bundestagswahl im Herbst wird die neue Bundesregierung sich vermutlich zeitnah positionieren. Einige EU-Mitgliedstaaten f\u00fchren auf nationaler Ebene auch weitere \u201eGreen Taxes\u201c ein, so existiert in Ungarn beispielsweise eine \u201eproduct fee\u201c auf diverse Arten von Verpackungsmitteln sowie \u201esch\u00e4dlichen Produkten\u201c wie bestimmte Batterien, Autoreifen und Mineral\u00f6le. Schweden besitzt eine \u201eChemical Tax\u201c auf Elektroger\u00e4te und plant nun die Einf\u00fchrung einer weiteren \u201eChemical Tax\u201c auf bestimmte Chemikalien in Textilien und Schuhen (ab dem 01.01.2022). Diverse EU-Mitgliedstaaten f\u00fchren weitere Steuern auf Plastikt\u00fcten ein.<\/p>\n<p><strong>Sch\u00e4rfere rechtliche Anforderungen in Deutschland<\/strong><\/p>\n<p>In Deutschland ist der Umgang mit Verpackungen zentral \u00fcber das sogenannte Verpackungsgesetz (VerpackG) geregelt. Der Bundesrat hat am 28.05.2021 die Novelle des Verpackungsgesetzes (\u201eGesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen\u201c) gebilligt. Damit ist auch in Deutschland der Weg frei f\u00fcr weitere zentrale Weichenstellungen hin zu einer Circular Economy bei Verpackungen. Die Neuerungen k\u00f6nnen nun gestaffelt zum 03.07.2021, 01.01. und 01.07.2022 in Kraft treten.<\/p>\n<p>Mit den Neuerungen verbunden sind folgende Versch\u00e4rfungen:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Erhebliche Ausweitung der Registrierungspflicht: <\/strong>Bislang war im Verpackungsgesetz vorgesehen, dass \u201eInverkehrbringer\u201c von mit Ware bef\u00fcllten Verpackungen, die beim privaten Endverbraucher (Vorsicht! nicht nur der private Haushalt) als Abfall anfallen, sich u.a. bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren lassen m\u00fcssen. K\u00fcnftig gilt dies f\u00fcr s\u00e4mtliche Verpackungen. Und der Begriff Verpackungen ist weitreichend. Z.B. fallen hierunter Kartonagen, Versandverpackungen, F\u00fcllmaterial, Etiketten, Paletten etc.<\/li>\n<li><strong>Elektronische Marktpl\u00e4tze und Fulfillment-Dienstleister explizit mit aufgenommen:<\/strong> Durch die Novelle wurden nun auch ausdr\u00fccklich elektronische Marktpl\u00e4tze und Fulfillment-Dienstleister einbezogen. Auf diese werden bestimmte Pflichten der erweiterten Herstellerverantwortung ausgedehnt. Beispielweise m\u00fcssen Fulfillment-Dienstleister und Betreiber von elektronischen Marktpl\u00e4tzen nun sicherstellen, dass H\u00e4ndler, die Waren in systembeteiligungspflichtigen Verpackungen anbieten und ihre Dienstleistungen in Anspruch nehmen, an einem dualen System beteiligt sind. Sofern keine Beteiligung an einem dualen System besteht, darf der Verkauf der Ware nicht erm\u00f6glicht werden.<\/li>\n<li><strong>Verpflichtender Mindestrezyklatanteil und Regelungen zu Mehrweg:<\/strong> Die Novelle schreibt vor, dass zur Verbrauchsminderung von Einwegverpackungen im Bereich von Lebensmitteln und Getr\u00e4nken zum Sofortverzehr Kunden neben der Einwegverpackung immer auch eine Mehrwegalternative anzubieten ist. Soweit auf Einwegverpackungen nicht verzichtet werden kann oder soll, zielt die Novelle des VerpackG auf den Einsatz von Recyclingstoffen ab. Vorgesehen ist erstmals ein verpflichtender Mindestrezyklatanteil f\u00fcr eine bestimmte Verpackungsart. Konkret d\u00fcrfen nach kurzer \u00dcbergangszeit Einwegkunststoffgetr\u00e4nkeflaschen, die haupts\u00e4chlich aus Polyethylenterephthalat bestehen, nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn sie einen Mindestrezyklatanteil von 25% aufweisen.<\/li>\n<li><strong>Bedeutende Ausweitung des \u201eEinwegpfands\u201c:<\/strong> Ferner werden die Regelungen zur Pfandpflicht pr\u00e4zisiert und erweitert und Vorgaben etwa zu den Verpackungen schadstoffhaltiger F\u00fcllg\u00fcter aktualisiert. Auch hier hat die Novelle erhebliche Auswirkungen bezogen auf Einwegkunststoffgetr\u00e4nkeflaschen. Denn viele der bisher bestehenden Ausnahmen von der Einwegpfandpflicht, die jeweils an den abgef\u00fcllten Inhalt ankn\u00fcpfen, wurden gestrichen. \u201eEinwegpfand\u201c f\u00e4llt daher zuk\u00fcnftig beispielsweise auch f\u00fcr in Einwegkunststoffgetr\u00e4nkeflaschen abgef\u00fcllten Saft an.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Steuerliche Folgen und Lenkungswirkung<\/strong><\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich ist zu ber\u00fccksichtigen, dass die Plastiksteuern sowie Pflichten nach dem Regelwerk der erweiterten Herstellerverpflichtung in Erg\u00e4nzung zueinanderstehen. Unternehmen m\u00fcssen sich mit beiden Abgaben auseinandersetzen, ggfs. fallen Abgaben zu beiden Regimen an. Durch die Novelle des Verpackungsgesetzes k\u00f6nnen sich auch neue umsatzsteuerliche Fragen ergeben. Je nachdem, wie die Weitergabe von Verpackungsabf\u00e4llen durch Unternehmen ausgestaltet wird, kann diese als entgeltliche Leistung, tausch\u00e4hnlicher Umsatz oder unentgeltliche Wertabgabe anzusehen sein. Im grenz\u00fcberschreitenden Warenverkehr kommen neben den einschl\u00e4gigen umsatzsteuerlichen Themen zollrechtliche Auswirkungen hinzu. So sind bei der Einreihung in die Zollnomenklatur wiederaufbereitete Materialien und Produkte aus dem Recycling-Prozess ggfs. in andere Warennummern einzuordnen. Im grenz\u00fcberschreitenden Warenverkehr k\u00f6nnen dann auch abweichende Zolls\u00e4tze anwendbar sein.<\/p>\n<p><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n<p>Im Ergebnis sind alle Beteiligten im Anwendungsbereich der Verpackungsregelungen gut beraten, sich fr\u00fchzeitig mit den Neuerungen auseinanderzusetzen und z.B. das eigene Vertriebssystem und das der Kunden auf den Pr\u00fcfstand zu stellen, zumal mit der aktuellen Novelle des Verpackungsgesetzes neue Regelungen in den Fokus der Vollzugsbeh\u00f6rden und der ZSVR r\u00fccken. Auch die neuen Plastiksteuern und \u201eGreen Taxes\u201c m\u00fcssen im Blick behalten werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Verpackungen sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Sie spielen sowohl f\u00fcr einen sicheren Transport als auch f\u00fcr eine ansprechende Pr\u00e4sentation sowie zum Schutz der Waren eine zentrale Rolle. 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