{"id":9737,"date":"2021-08-05T13:20:52","date_gmt":"2021-08-05T11:20:52","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=9737"},"modified":"2021-08-05T13:20:52","modified_gmt":"2021-08-05T11:20:52","slug":"tuerkei-meldet-automatisch-steuerdaten-nach-deutschland","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2021\/08\/05\/tuerkei-meldet-automatisch-steuerdaten-nach-deutschland\/","title":{"rendered":"T\u00fcrkei meldet automatisch Steuerdaten nach Deutschland"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_9736\" style=\"width: 178px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-9736\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-full wp-image-9736\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2021\/08\/Hoffmann_Graeber.png\" alt=\"\" width=\"168\" height=\"112\" \/><p id=\"caption-attachment-9736\" class=\"wp-caption-text\">RA Dr. Heiko Hoffmann ist Partner und RA G\u00fcnter Graeber ist Senior Manager bei der KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, M\u00fcnchen<\/p><\/div>\n<p>Am 31.05.2021 ver\u00f6ffentlichte die T\u00fcrkei den Erlass Nr. 4025 von Staatspr\u00e4sident <em>Erdogan<\/em> und danach eine Liste mit Staaten, an die die T\u00fcrkei Steuerdaten liefert. Dies hat zu Folge, dass die T\u00fcrkei bis zum 30.09.2021 Steuerdaten nach Deutschland liefern wird. 2020 geh\u00f6rte Deutschland noch ausdr\u00fccklich nicht zu den L\u00e4ndern, an die die T\u00fcrkei Finanzdaten meldet. Sind die von der T\u00fcrkei mitgeteilten Eink\u00fcnfte nicht bzw. nicht korrekt in deutschen Steuererkl\u00e4rungen enthalten, k\u00f6nnen Steuernachforderungen und der Vorwurf einer Steuerhinterziehung (\u00a7 370 AO) im Raum stehen.<!--more--><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Inhalt des automatischen Informationsaustauschs<\/strong><\/p>\n<p>Mit dem Pr\u00e4sidialerlass vom 31.05.2021 setzt die T\u00fcrkei nunmehr auch gegen\u00fcber Deutschland das von ihr am 21.04.2017 unterzeichnete mehrseitige Abkommen \u00fcber den automatischen Informationsaustausch um und meldet Finanzdaten von in Deutschland ans\u00e4ssigen Personen automatisch in einem international einheitlichen Format, dem Common Reporting Standard, an das Bundeszentralamt f\u00fcr Steuern.<\/p>\n<p>Der Informationsaustausch erfolgt grunds\u00e4tzlich bis zum 30. September des jeweiligen Folgejahres \u2013 die Steuerdaten f\u00fcr 2020 werden also bis zum 30.09.2021 ausgetauscht. Die \u201eSchonfrist\u201c f\u00fcr Steuers\u00fcnder mit Konten in der T\u00fcrkei l\u00e4uft damit aus.<\/p>\n<p>Die Finanzdaten sind von t\u00fcrkischen Banken und Versicherungen sowie t\u00fcrkischen Niederlassungen ausl\u00e4ndischer Finanzinstitute an die t\u00fcrkischen Finanzbeh\u00f6rden zu melden und werden von diesen automatisch ins Ausland gemeldet.<\/p>\n<p>Bei den von nat\u00fcrlichen Personen zu meldenden Finanzdaten handelt es sich u.a. um Kontoinhaber, Steuernummer, Bank, Kontonummer, Kontosalden, Ertr\u00e4ge wie Zinsen, Dividenden, Ver\u00e4u\u00dferungsgewinne sowie Auszahlungen aus einigen Versicherungen und Rentenvertr\u00e4gen. Nicht zu erheben sind Informationen \u00fcber die Quelle des Kontoguthabens, z.B. Einzahlungen, Renten oder Mieteinnahmen. Gleiches gilt unter gewissen Voraussetzungen, wenn ausl\u00e4ndische Gesellschafter ein Unternehmen beherrschen, etwa f\u00fcr t\u00fcrkische Unternehmen, die \u00fcberwiegend keine aktive wirtschaftliche T\u00e4tigkeit wie Produktion oder Handel aus\u00fcben oder im Ausland ans\u00e4ssige Unternehmen mit Konten in der T\u00fcrkei.<\/p>\n<p>Ob die T\u00fcrkei Steuerdaten nach Deutschland meldet, richtet sich nach der Ans\u00e4ssigkeit und nicht nach der Staatsangeh\u00f6rigkeit. Wenn der Kunde neben seinem Wohnsitz auch eine Adresse in der T\u00fcrkei hat, liefert die T\u00fcrkei nur dann Daten, wenn der Hauptwohnsitz in Deutschland ist. Ergeben sich aus Bankunterlagen oder den Angaben zum Steuerstatus Hinweise auf einen Wohnsitz au\u00dferhalb der T\u00fcrkei, muss der Kunde einen t\u00fcrkischen Hauptwohnsitz mit geeigneten Dokumenten glaubhaft machen, um einen Datenaustausch zu vermeiden.<\/p>\n<p><strong>Weiterverarbeitung der Steuerdaten in Deutschland?<\/strong><\/p>\n<p>Nach Erhalt der Steuerdaten pr\u00fcfen die deutschen Finanzbeh\u00f6rden im ersten Schritt, ob diese richtig und vollst\u00e4ndig in den j\u00e4hrlichen Einkommensteuerkl\u00e4rungen erkl\u00e4rt wurden. Bei Unstimmigkeiten k\u00f6nnen Steuernachzahlungen nebst Zinsen festgesetzt werden, f\u00fcr Zeitr\u00e4ume vor 2019 teils auf Sch\u00e4tzbasis. Zudem steht der Vorwurf einer Steuerhinterziehung im Raum. Diese kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu f\u00fcnf Jahren, in schweren F\u00e4llen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, bestraft werden (\u00a7 370 Abs. 3 AO).<\/p>\n<p>In einem zweiten Schritt pr\u00fcft das Finanzamt, welche weiteren Schl\u00fcsse die gemeldeten Daten zulassen. Kontostand oder H\u00f6he des Verm\u00f6gens in der T\u00fcrkei werfen m\u00f6glicherweise Fragen zur Herkunft des Verm\u00f6gens auf: Reichen etwa die versteuerten Eink\u00fcnfte nicht aus, um das gemeldete Verm\u00f6gen zu erwirtschaften, so stammt es vielleicht aus erwirtschaftetem Schwarzgeld, nicht versteuerten Erbschaften oder Schenkungen. Wer nicht versteuertes Verm\u00f6gen erbt, steuerliche Verfehlungen des Erblassers fortf\u00fchrt und nicht nachmeldet, macht sich selbst ebenfalls strafbar. Eine schwere Steuerhinterziehung ist bei Schwarzgeld, Schenkungen und insbesondere bei Erbschaften schnell erreicht.<\/p>\n<p><strong>Was kann man tun?<\/strong><\/p>\n<p>Die Aufnahme der Meldung von Steuerdaten nach Deutschland im Jahr 2021 k\u00f6nnte eine letzte Chance sein, noch rechtzeitig eine strafbefreiende Selbstanzeige einzureichen. Rechtzeitig ist diese jedoch nur, wenn die Steuerstraftat noch nicht entdeckt ist (\u00a7 371 Abs. 2 Nr. 2 AO). Wer sichergehen will, sollte eine von Spezialisten vorbereitete Selbstanzeige unbedingt noch vor dem anstehenden Informationsaustausch einreichen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 31.05.2021 ver\u00f6ffentlichte die T\u00fcrkei den Erlass Nr. 4025 von Staatspr\u00e4sident Erdogan und danach eine Liste mit Staaten, an die die T\u00fcrkei Steuerdaten liefert. 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