{"id":979,"date":"2010-10-14T06:00:40","date_gmt":"2010-10-14T05:00:40","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=979"},"modified":"2011-02-24T18:32:28","modified_gmt":"2011-02-24T17:32:28","slug":"wie-ist-es-um-die-neustrukturierung-der-verlustverrechnung-bestellt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2010\/10\/14\/wie-ist-es-um-die-neustrukturierung-der-verlustverrechnung-bestellt\/","title":{"rendered":"Wie ist es um die Neustrukturierung der Verlustverrechnung bestellt?"},"content":{"rendered":"<p>Im Koalitionsvertrag vom Oktober 2009 strebt die Bundesregierung unter anderem eine Neustrukturierung der Verlustverrechnung an. Konkrete Schritte hierzu sucht man bisher vergeblich. Entweder sind die Beschr\u00e4nkungen beim Verlustabzug zu lockern oder das Imparit\u00e4tsprinzip im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung zu reaktivieren.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP vom Oktober 2009 stellt auf Seite 6 eine Neustrukturierung der Regelungen zur Verlustverrechnung in Aussicht. Konkrete \u00dcberlegungen, wie dieses wichtige Ziel in Angriff genommen werden soll, sind bisher nicht bekannt. Dabei sind entsprechende Ma\u00dfnahmen \u00fcberf\u00e4llig.<\/p>\n<p>In den vergangenen zwei Jahrzehnten wurden die Verlustverrechnungsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr Unternehmen in Deutschland massiv beschr\u00e4nkt. Vordergr\u00fcndig bekannt sind die Einschr\u00e4nkungen beim Verlustabzug, das hei\u00dft im Rahmen der interperiodischen Verlustverrechnung (\u00a7 10d EStG). So betrug der Verlustr\u00fccktrag im Jahr 1990 noch 10 Mio. DM und war f\u00fcr zwei Jahre m\u00f6glich, seit dem Jahr 2001 \u00a0ist er auf 511.500 \u20ac\u00a0 und ein\u00a0 Jahr beschr\u00e4nkt. Im Jahr 2004 wurde die sogenannte Mindestbesteuerung im Rahmen des Verlustvortrags eingef\u00fchrt, wonach Verluste, die den Sockelbetrag von 1 Mio. \u20ac \u00fcbersteigen, nur zu 60% mit laufenden Gewinnen verrechenbar sind.<\/p>\n<p>Gleichzeitig wurden die M\u00f6glichkeiten zur Verlustvorsorge im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung beschnitten. Begonnen hat alles mit dem Verbot zur Passivierung von Drohverlustr\u00fcckstellungen f\u00fcr steuerliche Zwecke (1997). Hinzugekommen sind das Abzinsungsgebot f\u00fcr R\u00fcckstellungen (1999), das Verbot zur Vornahme von Teilwertabschreibungen bei lediglich vor\u00fcbergehender Wertminderung (1999) sowie mehrfache Einschr\u00e4nkungen bei Abschreibungen auf Geb\u00e4ude und bewegliche Wirtschaftsg\u00fcter des Anlageverm\u00f6gens (seit 2001). Die im Rahmen des Konjunkturpakets I erfolgte Wiedereinf\u00fchrung der degressiven Abschreibung endet in diesem Jahr.<\/p>\n<p>Einschr\u00e4nkungen bei der bilanziellen Verlustvorsorge und Begrenzungen des Verlustabzugs widersprechen sich diametral. Dieser Befund gilt generell und nicht nur in Zeiten einer Krise. Bleibt es bei den Begrenzungen der bilanziellen Verlustvorsorge, sind die Mindestbesteuerung im Rahmen des Verlustvortrags (\u00a7 10d EStG)\u00a0\u2011\u00a0 auch mit Wirkung f\u00fcr die Gewerbesteuer \u2011 zu beseitigen und die zeitlichen und betragsm\u00e4\u00dfigen Beschr\u00e4nkungen des Verlustr\u00fccktrags zu lockern. Diese Ma\u00dfnahme w\u00e4re die w\u00fcnschenswerte Option. Bleibt es dagegen bei den Begrenzungen des Verlustabzugs, ist das Imparit\u00e4tsprinzip im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung zu st\u00e4rken bzw. zu reaktivieren. Hierbei geht es um die Verbesserung der Abschreibungsbedingungen, die Zul\u00e4ssigkeit von Drohverlustr\u00fcckstellungen sowie die Bewertung von (Schuld-) R\u00fcckstellungen in H\u00f6he ihres Erf\u00fcllungsbetrags nach den Preisverh\u00e4ltnissen im Erf\u00fcllungszeitpunkt (und nicht wie heute am Bilanzstichtag). In diesem Fall sollte das durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz reformierte Handelsrecht f\u00fcr die steuerliche Gewinnermittlung ma\u00dfgeblich sein.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Koalitionsvertrag vom Oktober 2009 strebt die Bundesregierung unter anderem eine Neustrukturierung der Verlustverrechnung an. Konkrete Schritte hierzu sucht man bisher vergeblich. 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