{"id":9863,"date":"2021-12-07T12:03:12","date_gmt":"2021-12-07T10:03:12","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=9863"},"modified":"2021-12-07T12:03:12","modified_gmt":"2021-12-07T10:03:12","slug":"steuern-und-koalitionsvertrag-2021-steuerrecht-quo-vadis","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2021\/12\/07\/steuern-und-koalitionsvertrag-2021-steuerrecht-quo-vadis\/","title":{"rendered":"Steuern und Koalitionsvertrag 2021 \u2013 Steuerrecht quo vadis?"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_9477\" style=\"width: 178px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-9477\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-9477\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2021\/02\/Ottenwaelder_Marco-168x112.jpg\" alt=\"\" width=\"168\" height=\"112\" srcset=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2021\/02\/Ottenwaelder_Marco-168x112.jpg 168w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2021\/02\/Ottenwaelder_Marco-440x293.jpg 440w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2021\/02\/Ottenwaelder_Marco-768x511.jpg 768w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2021\/02\/Ottenwaelder_Marco-755x503.jpg 755w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2021\/02\/Ottenwaelder_Marco-451x300.jpg 451w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2021\/02\/Ottenwaelder_Marco.jpg 1167w\" sizes=\"(max-width: 168px) 100vw, 168px\" \/><p id=\"caption-attachment-9477\" class=\"wp-caption-text\">StB\/Tax Advisor Dr. Marco Ottenw\u00e4lder ist Counsel bei POELLATH, Frankfurt\/M. und Lehrbeauftragter an den Universit\u00e4ten Bayreuth und Bamberg<\/p><\/div>\n<p>Gerade haben wir Frau <em>Dr. Dr. h.c. mult. Angela Merkel<\/em>, eine sehr beeindruckende, verdiente und international sehr anerkannte Politikerin, mit dem \u201eGro\u00dfen Zapfenstreich\u201c, dem h\u00f6chstrangigen milit\u00e4rischen Zeremoniell der Bundeswehr, verabschiedet. Und nun? Nun liegt es in den H\u00e4nden der neuen Regierung, bestehend aus FDP, B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN und der SPD, die zun\u00e4chst sondiert und dann verhandelt hat: Das Ergebnis vom 24.11.2021 ist ein 178-Seiten starker <strong>Koalitionsvertrag<\/strong>, der \u00fcberschrieben ist mit \u201e<a href=\"https:\/\/www.fdp.de\/sites\/default\/files\/2021-11\/Koalitionsvertrag%202021-2025_0.pdf\">MEHR FORTSCHRITT WAGEN \u2013 B\u00dcNDNIS F\u00dcR FREIHEIT, GERECHTIGKEIT UND NACHHALTIGKEIT<\/a>\u201c. Doch was plant die neue Regierung steuerlich? Steht dies auch unter diesem Motto? Werfen wir einen Blick auf ausgew\u00e4hlte Punkte, die teils sehr verstreut im Koalitionsvertrag zu finden sind \u2013 oder auch nicht.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Vorab: Keine Steuererh\u00f6hungen?!<\/strong><\/p>\n<p>In den <a href=\"https:\/\/cms.gruene.de\/uploads\/documents\/Ergebnis-der-Sondierungen.pdf\">Ergebnissen der Sondierungen<\/a> wurde noch darauf hingewiesen, dass keine neuen <strong>Substanzsteuern<\/strong> eingef\u00fchrt und (keine) Steuern (Einkommen-, Unternehmens- oder Mehrwertsteuer) erh\u00f6ht werden sollen. Dieser Hinweis findet sich im Koalitionsvertrag hingegen nicht mehr. Angesichts der erforderlichen (Gegen-)Finanzierung der zahlreichen Vorhaben der neuen Regierung, insbesondere in Digitalisierung und Klimaschutz, \u00fcberrascht dies nicht. Zwar wird eine Erh\u00f6hung von Steuern zudem nur im Rahmen der m\u00f6glichen Erh\u00f6hung der Luftverkehrsabgabe nach 2023 erw\u00e4hnt. Wer jedoch das kleine Einmaleins beherrscht, wei\u00df auch, dass sich die absolute Steuerlast aus dem Produkt von Steuersatz und Bemessungsgrundlage ergibt. Werden z.B. gegenw\u00e4rtig im Steuerrecht gew\u00e4hrte Freibetr\u00e4ge, Abz\u00fcge von Betriebsausgaben und Werbungskosten (z.B. durch eine bislang noch von den drei Parteien nicht weiter definierte Zins\u201eh\u00f6hen\u201cschranken) und weiteren Beg\u00fcnstigungen (z.B. im Erbschaftsteuerrecht) reduziert bzw. gestrichen, kommt dies einer faktischen Steuererh\u00f6hung gleich. Ob dies unter den Begriff einer <em>fairen<\/em> Besteuerung gefasst werden kann, die ebenfalls im Koalitionsvertrag mit Blick auf die Sicherung des Wohlstands gefordert wird, bleibt zu pr\u00fcfen.<\/p>\n<p>Gleiches gilt dem Ansinnen der drei Parteien, verst\u00e4rkt gegen (aggressive) Steuergestaltung und -vermeidung vorgehen zu wollen. Die Notwendigkeit des Vorgehens leuchtet unmittelbar ein, so gekl\u00e4rt ist, was (aggressive) Steuergestaltung und -vermeidung ist und wie sinnvoll und zielgerichtet dagegen vorgegangen werden kann. Nicht nur \u00a7 4k EStG, der den \u201eBetriebsausgabenabzug bei Besteuerungsinkongruenzen\u201c beschr\u00e4nkt, ist jedoch ein Glanzbeispiel f\u00fcr das Motto: \u201eGut gemeint \u2013 schlecht gemacht\u201c. Hierdurch kann es bereits aktuell zu faktischen Steuererh\u00f6hungen kommen, da die Norm weit \u00fcber das hinausgeht, was zur Vermeidung eines Missbrauchs erforderlich ist \u2013 von den hohen Kosten der Steuerpflichtigen bei der Umsetzung der teils unklaren Anforderungen des Gesetzgebers ganz zu schweigen.<\/p>\n<p>Der neuen Regierung w\u00fcnsche ich hier ein besseres H\u00e4ndchen und hoffe, dass die k\u00fcnftigen Steuerreformen \u2013 ggf. unter R\u00fcckgriff auf das im Koalitionsvertrag ebenfalls geplante <strong>Steuerforschungsinstitut<\/strong>, das der Evaluierung von Steuerregelungen und der evidenzbasierten Gesetzgebung dienen soll \u2013 passgenauere, gerechte und faire Normen nach sich ziehen, die auch auf beiden Seiten administrierbar sind.<\/p>\n<p><strong>Der Steuerhinterziehung und -vermeidung den Kampf angesagt!<\/strong><\/p>\n<p>Deutlich wird, dass die Koalitionspartner aus Gerechtigkeits- und Fairnessgr\u00fcnden eine Vorreiterrolle bei der <strong>Bek\u00e4mpfung von Steuerhinterziehung und aggressiver Steuergestaltung<\/strong> einnehmen wollen. Dies ist nicht weiter verwunderlich und nachvollziehbar. Insbesondre die Einf\u00fchrung eines bundesweit einheitlichen elektronischen Meldesystems f\u00fcr die Erstellung, Pr\u00fcfung und Weiterleitung von Rechnungen ist zu begr\u00fc\u00dfen. Ebenfalls zu begr\u00fc\u00dfen ist die Bek\u00e4mpfung von Dividendenarbitragegesch\u00e4ften (z.B. Cum\/Ex, Cum\/Cum) unter R\u00fcckgriff auf \u201eneue\u201c technische M\u00f6glichkeiten. Gleiches gilt f\u00fcr die personelle St\u00e4rkung insbesondere des Bundeszentralamts f\u00fcr Steuern (BZSt), da die Zusammenarbeit mit der Beh\u00f6rde zum Teil viel bis sehr viel Geduld bei Steuerpflichtigen und Beratern erfordert.<\/p>\n<p>Ob jedoch die geplante Einf\u00fchrung von digitalen Verfahren und die Modernisierung der Steuerpr\u00fcfung durch \u201eneue\u201c Technologien, die eine schnellere Kommunikation mit der Verwaltung erm\u00f6glichen und die Steuerb\u00fcrokratie reduzieren soll, schnell umgesetzt werden kann, steht auf einem anderen Blatt. Der Einsatz einer zentralen Organisationseinheit auf Bundesebene zeigt zumindest, dass das Thema Digitalisierung auf der Priorisierungsliste etwas weiter nach vorne ger\u00fcckt ist.<\/p>\n<p>Unverst\u00e4ndlich ist jedoch die Ausweitung der bisher nur f\u00fcr grenz\u00fcberschreitenden F\u00e4lle geltenden, sehr komplexen und noch immer nicht abschlie\u00dfend gekl\u00e4rten <strong>Anzeigepflichten f\u00fcr Steuergestaltungen<\/strong> (\u201eDAC 6\u201c) nun auch auf nationale F\u00e4lle, soweit Unternehmen (genauere Definition bleibt offen) einen Umsatz (vermutlich pro Jahr) von mehr als 10 Mio.\u00a0\u20ac erzielen. Zwar wurde bereits bei der Umsetzung der DAC 6-Richtlinie in deutsches Recht die Einf\u00fchrung der nationalen Anzeigepflicht diskutiert und Entw\u00fcrfe seitens der Finanzminister der L\u00e4nder (z.B. <a href=\"https:\/\/www.schleswig-holstein.de\/DE\/Landesregierung\/VI\/Presse\/PI\/2018\/180621_shareDeals.html\">hier<\/a>) vorgelegt. W\u00e4hrend die FDP im Dezember 2019 mit einem <a href=\"https:\/\/dip.bundestag.de\/vorgang\/entschlie%C3%9Fungsantrag-zum-gesetz-zur-einf%C3%BChrung-einer-pflicht-zur-mitteilung-grenz%C3%BCberschreitender\/256658?f.deskriptor=Meldepflicht&amp;rows=25&amp;pos=18\">Entschlie\u00dfungsantrag<\/a> gegen die nationale Anzeigepflicht keinen Erfolg hatte, empfahl der <a href=\"https:\/\/www.bundesrat.de\/SharedDocs\/drucksachen\/2019\/0601-0700\/649-1-19.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1\">Finanzausschuss des Bundesrates<\/a> hingegen deren Einf\u00fchrung zur Bek\u00e4mpfung von Steuervermeidungspraktiken und zur F\u00f6rderung der Steuergerechtigkeit. Daher war das Thema nie ganz vom Tisch. M.E. w\u00e4re es deutlich zielf\u00fchrender, eine Beschleunigung von Betriebspr\u00fcfungen zu forcieren. Dies w\u00fcrde den Unternehmen nicht zus\u00e4tzliche Steuerb\u00fcrokratie (und damit unn\u00f6tigen Aufwand) bescheren, sondern Rechtssicherheit. Das geschulte Betriebspr\u00fcferauge w\u00fcrde zudem zeitnah Einblick in die Strukturen der Unternehmen erhalten, um \u201eungewollte\u201c Steuergestaltungen zu erkennen.<\/p>\n<p>Letztlich m\u00f6chte die k\u00fcnftige Regierung \u2013 <a href=\"https:\/\/www.faz.net\/aktuell\/wirtschaft\/olaf-scholz-und-die-mindeststeuer-ein-kleiner-steuerkoenig-17432378.html\">nicht weiter \u00fcberraschend<\/a> \u2013auch die Idee der <strong>Mindestbesteuerung<\/strong> (auch als \u201e<a href=\"https:\/\/www.oecd.org\/tax\/beps\/statement-on-a-two-pillar-solution-to-address-the-tax-challenges-arising-from-the-digitalisation-of-the-economy-october-2021.htm\">OECD Pillar 2<\/a>\u201c bekannt) weiter unterst\u00fctzen und die deutschen Quellensteuern in den Doppelbesteuerungsabkommen erh\u00f6hen. Letzteres ist kurzfristig schlicht nicht ohne weiteres m\u00f6glich. Allerdings ist denkbar, dass diese Idee im Rahmen der bereits aktuell laufenden Verhandlungen zu den Doppelbesteuerungsabkommen Eingang finden d\u00fcrfte (zum Stand siehe <a href=\"https:\/\/www.bundesfinanzministerium.de\/Content\/DE\/Downloads\/BMF_Schreiben\/Internationales_Steuerrecht\/Allgemeine_Informationen\/2021-02-18-stand-DBA-1-januar-2021.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=4\">hier<\/a>, S. 8). Alternativ (oder additiv) k\u00f6nnte versucht werden, dieses Thema im Rahmen der f\u00fcr die OECD Pillar 1 geplanten multilateralen \u00dcbereinkommen unterzubringen. Ob dies gelingt, wird die Zeit zeigen.<\/p>\n<p><strong>Fortschrittliche Unternehmensbesteuerung?<\/strong><\/p>\n<p>Im Rahmen der Unternehmensbesteuerung ist die \u201e<strong>Superabschreibung<\/strong>\u201c als Investitionspr\u00e4mie f\u00fcr Klimaschutz und digitale Wirtschaftsg\u00fcter sicherlich zu begr\u00fc\u00dfen. Da letztlich die Abschreibung die steuerliche Bemessungsgrundlage <em>heute<\/em> mindert (um <em>morgen<\/em> den Gegeneffekt zu sp\u00fcren), werden Steuerzahlungen in die Zukunft verlagert, mithin also ein Zinsvorteil durch eine sp\u00e4tere Steuerzahlung f\u00fcr Unternehmen verschafft.<\/p>\n<p>In Kombination mit der geplanten erweiterten <strong>Verlustverrechnung<\/strong> bis 2023 (gemeint ist hier ein Verlustr\u00fccktrag statt \u2013 wie im Koalitionspapier angegeben \u2013 Verlustvortrag) kann dies auch dazu f\u00fchren, dass \u2013 soweit in den vorangehenden zwei Jahren steuerpflichtige Gewinne angefallen sind \u2013 eine R\u00fcckerstattung von Steuern die Liquidit\u00e4tsposition st\u00e4rken kann. Ein erh\u00f6hter Verlustr\u00fccktrag auch \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum als einem Jahr w\u00e4re bereits als fr\u00fchzeitige Coronahilfe durchaus sinnvoll gewesen (und ist es noch!). Dies h\u00e4tte den Prozess der Auszahlungen von Hilfen an die Unternehmen aufgrund der vorhandenen Struktur bei der Finanzverwaltung sicherlich vereinfacht und die Wartezeit verk\u00fcrzt. Das tats\u00e4chlich aktuelle Volumen allein der k\u00f6rperschaftsteuerlichen Verlustvortr\u00e4ge d\u00fcrfte mittlerweile wesentlich h\u00f6her sein, als der letzte \u201eaktuelle\u201c <a href=\"https:\/\/www.destatis.de\/DE\/Themen\/Staat\/Steuern\/Unternehmenssteuern\/Tabellen\/unberschraenkt-koerperschaftsteuerpflichtige.html\">Stand<\/a>.<\/p>\n<p>Das Vorhaben der Evaluation des <strong>Optionsmodells<\/strong>, das in 2022 erstmalig \u00fcberhaupt zur Anwendung kommt, ist m.E. eher als Beruhigungspille zu sehen. Die gegenw\u00e4rtige Regelung weist bekannterma\u00dfen einige Schw\u00e4chen und wirft Auslegungsfragen auf, die auch durch das zugeh\u00f6rige <a href=\"https:\/\/www.bundesfinanzministerium.de\/Content\/DE\/Downloads\/BMF_Schreiben\/Steuerarten\/Koerperschaftsteuer_Umwandlungsteuer\/2021-11-10-option-zur-koerperschaftsbesteuerung-paragraf-1a-KStG.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1\">BMF-Schreiben<\/a> nicht gel\u00f6st wurden bzw. werden konnten. Bis Daten verf\u00fcgbar sind, um diese zu evaluieren, werden Jahre vergehen. Auch die 2008 (!) eingef\u00fchrte <strong>Thesaurierungsbeg\u00fcnstigung<\/strong> soll (endlich) evaluiert werden. Es bleibt die vage Hoffnung, zumindest f\u00fcr die Thesaurierungsbeg\u00fcnstigung zeitnah eine den Unternehmen dienliche Verbesserung zu erzielen. Sollte es an Daten mangeln (oder die k\u00fcnftige Regierung schnell und beherzt handeln wollen), bietet sich ein Blick in die unz\u00e4hligen Beitr\u00e4ge und Studien der Wissenschaft zu den betriebswirtschaftlichen Folgen an \u2013 man muss das Rad ja nicht immer neu erfinden.<\/p>\n<p>Auch bleibt die Hoffnung, dass die f\u00fcr die <strong>Start-Up-Szene<\/strong> geplante umfassende Strategie nicht nur ein Tropfen auf den hei\u00dfen Stein bleibt, sondern eine hohe Attraktivit\u00e4t bietet, nicht nur um die Zahl der deutschen Einh\u00f6rner deutlich zu steigern, sondern auch um ein fruchtbares Umfeld f\u00fcr die vielen klugen und motivierten K\u00f6pfe zu gestalten und auszubauen.<\/p>\n<p><strong>Zwischenfazit<\/strong><\/p>\n<p>Auch durch die weiteren, noch geplanten Ma\u00dfnahmen, die hier nicht aufgegriffen werden konnten, werden auf die Steuerpflichtigen zahlreiche Ver\u00e4nderungen zukommen. Es bleibt der Wunsch, dass die Steuerb\u00fcrokratie deutlich reduziert wird und der Blick nach vorn auch jungen Unternehmerinnen und Unternehmern die Hand reicht, um in Deutschland gro\u00dfartige Ideen zu entwickeln, damit Arbeitspl\u00e4tze und Wohlstand zu sichern und durch Investitionen in Bildung f\u00fcr die Zukunft vorzusorgen. Wie so oft: Der Blick \u00fcber die Grenzen kann hier wertvolle Anreize liefern \u2013 auch \u00fcber die steuerliche Forschungsf\u00f6rderung hinaus. Es bleibt also spannend!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gerade haben wir Frau Dr. Dr. h.c. mult. Angela Merkel, eine sehr beeindruckende, verdiente und international sehr anerkannte Politikerin, mit dem \u201eGro\u00dfen Zapfenstreich\u201c, dem h\u00f6chstrangigen milit\u00e4rischen Zeremoniell der Bundeswehr, verabschiedet. Und nun? 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