{"id":9904,"date":"2022-01-25T11:31:05","date_gmt":"2022-01-25T09:31:05","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=9904"},"modified":"2022-01-25T11:31:05","modified_gmt":"2022-01-25T09:31:05","slug":"grundsteuerreform-jetzt-wirds-ernst","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2022\/01\/25\/grundsteuerreform-jetzt-wirds-ernst\/","title":{"rendered":"Grundsteuerreform \u2013 Jetzt wird\u2018s ernst"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_9903\" style=\"width: 141px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-9903\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-9903\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2022\/01\/Eulau_Per-Eric-131x168.jpg\" alt=\"\" width=\"131\" height=\"168\" srcset=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2022\/01\/Eulau_Per-Eric-131x168.jpg 131w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2022\/01\/Eulau_Per-Eric-440x566.jpg 440w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2022\/01\/Eulau_Per-Eric-755x971.jpg 755w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2022\/01\/Eulau_Per-Eric-768x988.jpg 768w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2022\/01\/Eulau_Per-Eric-1195x1536.jpg 1195w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2022\/01\/Eulau_Per-Eric-1593x2048.jpg 1593w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2022\/01\/Eulau_Per-Eric-233x300.jpg 233w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2022\/01\/Eulau_Per-Eric-scaled.jpg 1991w\" sizes=\"(max-width: 131px) 100vw, 131px\" \/><p id=\"caption-attachment-9903\" class=\"wp-caption-text\">RA Dr. Per-Eric Eulau, Associate bei POELLATH, Berlin<\/p><\/div>\n<p>Seit dem Urteil des BVerfG vom 10.04.2018 (1 BvL 11\/14, 1 BvR 889\/12, 1 BvR 639\/11, 1 BvL 1\/15, 1 BvL 12\/14) steht die Finanzverwaltung vor der Mammutaufgabe alle wirtschaftlichen Einheiten in Deutschland neu bewerten zu m\u00fcssen, um die Grundsteuer durch Anpassung auf den aktuellen Bewertungsstand besteuerungsgerecht zu machen. Der Steuerpflichtige wird hierbei mit in die Verantwortung genommen. Die Grundsteuerreform d\u00fcrfte daher auch f\u00fcr Immobilienunternehmen viel Arbeit mit sich bringen. Auch wenn die neue Grundsteuer erst ab dem 01.01.2025 veranlagt wird, beginnt der vielleicht entscheidendste Teil der Arbeit jetzt! Bevor die Gemeinden ihre Hebes\u00e4tze f\u00fcr das vom Gesetzgeber vorgegebene Ziel der \u201eAufkommensneutralit\u00e4t\u201c festsetzen k\u00f6nnen (wahrscheinlich erst im Jahr 2024), braucht es zun\u00e4chst neue Grundbesitzwerte. Daher beginnt ab diesem Jahr f\u00fcr ca. 36 Millionen wirtschaftliche Einheiten die Neubewertung.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Erkl\u00e4rungsabgabe ab Mitte 2022<\/strong><\/p>\n<p>Ab voraussichtlich Mitte des Jahres m\u00fcssen sich Steuerpflichtige darauf einstellen, dass die Finanzverwaltung zur Abgabe der \u201eErkl\u00e4rung zur Feststellung der Grundsteuerwerte\u201c auffordert. Ob die Aufforderung mittels pers\u00f6nlichem Anschreiben oder nur im Rahmen einer \u00f6ffentlichen Bekanntmachung erfolgt, bleibt abzuwarten und d\u00fcrfte auch in den einzelnen Bundesl\u00e4ndern variieren. Ab Juli 2022 soll, zumindest nach Angaben der Finanzverwaltung, eine digitale Berechnungs- und Verarbeitungsmatrix bei den Finanz\u00e4mtern eingerichtet sein, sodass dann auch eine elektronische \u00dcbermittlung der Daten m\u00f6glich sein soll. In ganz mutigen Verwaltungen geht man daher sogar davon aus, dass die ersten Feststellungsbescheide theoretisch schon ab Juli 2022 erlassen werden k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>Ob jedoch l\u00e4nder\u00fcbergreifend schon Mitte des Jahres zur Erkl\u00e4rungsabgabe aufgefordert wird, kann durchaus bezweifelt werden, da Bundesl\u00e4nder, die von der sog. L\u00e4nder\u00f6ffnungsklausel Gebrauch machen und eine vom Bundesmodell abweichende Bewertungssystematik (und damit ein landeseigenes Gesetz) anstreben, teilweise noch keine administrierbare L\u00f6sung vorweisen k\u00f6nnen. Inwieweit das von der Finanzverwaltung ausgegebene allgemeine Ziel der Erkl\u00e4rungseinreichung mit Frist bis zum 31.10.2022 gehalten werden kann, bleibt je nach Bundesland abzuwarten.<\/p>\n<p><strong>Welche Angaben sind zu machen?<\/strong><\/p>\n<p>Das Bundesmodell ist in das Bewertungsgesetz in den \u00a7\u00a7 218 bis 263 BewG eingef\u00fcgt worden. Die Mehrzahl der Bundesl\u00e4nder \u2013 Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Th\u00fcringen und eigentlich auch das Saarland und Sachen (nur mit abweichenden Messzahlen) \u2013 machen vom Bundesmodell gebrauch. Nach diesem Modell ben\u00f6tigt die Finanzverwaltung vom Steuerpflichtigen Angaben, die sich zum einen unproblematisch dem Grundbuch entnehmen lassen und zum anderen aber auch Angaben zum Geb\u00e4ude, welche teilweise nicht allt\u00e4glich sind und daher weiterer Nachforschungen bed\u00fcrfen. Die von der Finanzverwaltung ben\u00f6tigten Geb\u00e4udeangaben k\u00f6nnten durchaus f\u00fcr den Steuerpflichtigen einen Gang in den Aktenkeller bedeuten, da das genaue Baujahr und Angaben zur Bruttogrundfl\u00e4che m\u00f6glicherweise seit dem einstigen Bauantrag keine Rolle mehr f\u00fcr das Vermietungsunternehmen gespielt haben. Daneben wird eine Auswertung der Mieterliste f\u00e4llig sein, um die Anzahl von Stellpl\u00e4tzen\/Garagen und Wohneinheiten in die Erkl\u00e4rung \u00fcberf\u00fchren zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>Koordinierte L\u00e4ndererlasse \u2013 aber nur f\u00fcr das Bundesmodell <\/strong><\/p>\n<p>Das BMF hat nunmehr zuvor nur als Entwurfsfassung vorliegende Anwendungs- und Auslegungshinweise, Formulare und Ausf\u00fcllanleitungen ver\u00f6ffentlicht (BStBl. I 2021 S. 2334; 2369; 2391). Zu beachten ist jedoch, dass diese Hilfestellungen nicht f\u00fcr Bundesl\u00e4nder gelten, die von der L\u00e4nder\u00f6ffnungsklausel Gebrauch machen. Im Laufe des Jahres sind daher eigene Formulare und darauf zugeschnittene Verwaltungsanweisungen aus Baden-W\u00fcrttemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Hamburg zu erwarten. Je l\u00e4nger diese Bundesl\u00e4nder jedoch brauchen, um Ausf\u00fcllanleitungen und Formulare zu ver\u00f6ffentlichen, desto mehr verk\u00fcrzt sich die Vorbereitungszeit zur Sachverhaltsermittlung. Die Ungewissheit, dass nach Ver\u00f6ffentlichung der Formulare erneut der Aktenkeller aufgesucht werden muss, weil das spezielle Bewertungssystem eines Landes eine Angabe ben\u00f6tigt, die im Zuge der Datensammlung zuvor nicht ermittelt wurde, w\u00e4chst dadurch.<\/p>\n<p><strong>Die Datensammlung sollte jetzt beginnen<\/strong><\/p>\n<p>In den letzten Monaten haben immer mehr Dienstleister digitale Hilfen entwickelt, die nach und nach auf dem Markt angeboten werden. Erfahrungsberichte zu Einfachheit und Geeignetheit f\u00fcr den einzelnen Steuerpflichtigen oder auch das gro\u00dfe Immobilienunternehmen gibt es aktuell nicht \u2013 hier wird sich leider erst im Laufe der n\u00e4chsten Monate zeigen, f\u00fcr wen welche L\u00f6sung am nutzerfreundlichsten ist. Digitale L\u00f6sungen d\u00fcrften den Erkl\u00e4rungsprozess erleichtern, jedoch k\u00f6nnen die Programme nicht von der Datensammlung an sich und dem m\u00f6glichen W\u00e4lzen alter Bauunterlagen befreien.<\/p>\n<p>Als kleiner Trost bleibt, dass nicht nur dem Steuerpflichtigen Mehraufwand entsteht, sondern Gleiches auch f\u00fcr die ohnehin personell unterbesetzten Finanz\u00e4mter gilt \u2013 man sitzt also im selben Boot, was eventuell die Bitte um Fristverl\u00e4ngerung erleichtert.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Seit dem Urteil des BVerfG vom 10.04.2018 (1 BvL 11\/14, 1 BvR 889\/12, 1 BvR 639\/11, 1 BvL 1\/15, 1 BvL 12\/14) steht die Finanzverwaltung vor der Mammutaufgabe alle wirtschaftlichen Einheiten in Deutschland neu bewerten zu m\u00fcssen, um die Grundsteuer &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2022\/01\/25\/grundsteuerreform-jetzt-wirds-ernst\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304378,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[60233,2241],"tags":[60237,60236,7723,60234,60235],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/9904"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304378"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=9904"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/9904\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9906,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/9904\/revisions\/9906"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=9904"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=9904"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=9904"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}