RA Dr. Gunther Mävers, Maître en droit (Aix-en-Provence), michels.pmks Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln
Versetzungsklauseln, die eine Versetzung an einen anderen Arbeitsort vorsehen, sind in der Praxis ein probates Mittel, um auf in Ungnade gefallenen Arbeitnehmer Druck aufzubauen. Die Veränderung des Arbeitsortes führt nämlich im Regelfall dazu, dass der Arbeitnehmer dadurch in die Bredouille gerät, dass er entweder an oder in die Nähe des neuen Arbeitsortes umziehen muss oder aber – sollte er Familie haben oder anderweitig gebunden sein – wird pendeln müssen. Die Zuweisung eines anderen Arbeitsortes führt daher regelmäßig zu Streit und endet nicht selten in der vollständigen meist einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Vor diesem Hintergrund lässt eine nunmehr veröffentlichte Entscheidung des LAG Nürnberg (Urt. v. 12. Mai 2021 – 2 Sa 29/21) unternehmensweite Versetzungsklausel auch bei einer Versetzung ins Ausland für wirksam erachtet, aufhorchen. Ist dies tatsächlich richtig? Der folgende Beitrag soll dies einordnen und bewerten. (mehr …)