In Zusammenhang mit der Einführung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) ist die Anwendung des gesetzlichen Mindestlohnes auf den europäischen Transportverkehr einer der größten Streitpunkte. So hat Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles bereits Ende Januar 2015 – und damit bereits im ersten Monat nach Einführung des neuen Gesetzes – die Anwendung des MiLoG auf reine Transitfahrten ausländischer Unternehmen durch Deutschland ausgesetzt, nachdem die Nachbarländer hiergegen „auf die Barrikaden“ gegangen waren. » weiterlesen
Archiv der Kategorie: Bissels, Alexander
BAG setzt für Verdachtskündigungen neue Maßstäbe
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich am 12.02.2015 (6 AZR 845/13) mit den grundlegenden Anforderungen an eine Verdachtskündigung auseinandersetzen müssen (Pressemitteilung Nr. 6/15 vom 12.02.2015). Zwar ging es im Kern um die Frage, ob eine solche auch im Rahmen eines Berufsausbildungsverhältnisses möglich ist. Jedoch hat das BAG am Rande eine deutliche, arbeitgeberfreundliche Position im Zusammenhang mit der Vorbereitung einer Anhörung eingenommen, die auch für Verdachtskündigungen im „normalen“ Arbeitsverhältnis interessant ist. » weiterlesen
Diskussionen um den neuen Mindestlohn: Anwendung bei Transitfahrten durch Deutschland?
Nachdem viele Aspekte und Regelungen bereits vor Einführung des seit dem 01.01.2015 geltenden Mindestlohngesetzes (MiLoG) teils heftig und kontrovers diskutiert wurden, steht seit einigen Tage eine andere Frage im Fokus: Ist das MiLoG auch anzuwenden, wenn bei ausländischen Transportunternehmen beschäftigte Arbeitnehmer, die nicht in Deutschland leben, sich aber einige Stunden in Deutschland aufhalten, z.B. weil sie nur (zufällig) durch Deutschland hindurch fahren, um eine Lieferung in einem anderen Land zuzustellen oder abzuholen? Müssen diesen ausländischen Fahrern also die Stunden (Minuten?) in Deutschland mit 8,50 € brutto je Zeitstunde vergütet werden, obwohl ihre nationalen Mindestlohnvorschriften und Arbeitsverträge u.U. deutlich niedrigere Löhne vorsehen? » weiterlesen
Betriebsrat kann beim Einsatz von Zeitarbeitnehmern „vorübergehend quer schießen“!
Der 7. Senat des BAG hat bekanntermaßen bereits am 10.07.2013 entschieden (7 ABR 91/11, DB 2013 S. 2629), dass der im Entleiherbetrieb gebildete Betriebsrat die Zustimmung zu einem dort geplanten Einsatz eines Zeitarbeitnehmers verweigern kann, wenn dieser „nicht nur vorübergehend“ i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG überlassen werden soll. Diese seit dem 01.12.2011 geltende Vorschrift soll nämlich ein Verbotsgesetz i.S.v. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG darstellen, dessen Missachtung den Betriebsrat zu einem entsprechenden Widerspruch berechtigen kann. Dieser Ansicht hat sich inzwischen auch der 1. Senat des BAG angeschlossen (vom 30.09.2014 – 1 ABR 79/12), obwohl das LAG Nürnberg sich diesem zwischenzeitlich ausdrücklich entgegengestellt hatte. » weiterlesen
Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung: Das Ende der „Fallschirmlösung“ – oder auch nicht?!
Das LAG Baden-Württemberg sorgt für immer mehr Unruhe, was die sog. „Fallschirmlösung“ angeht: Fingiertes Arbeitsverhältnis trotz Verleiherlaubnis (so die 4. Kammer im Urteil vom 03.12.2014 – 4 Sa 41/14) und dann doch wieder nicht (3. Kammer im Urteil vom 18.12.2014 – 3 Sa 33/14).
Bislang konnten sich Dienstleister darauf verlassen, dass sie die regulativen Wirkungen des AÜG, insbesondere die Fiktion eines Arbeitsverhältnisses gem. § 10 Abs. 1 AÜG, vermeiden können, wenn sie mit einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis „im Gepäck“ Werk-/Dienstverträge mit ihren Kunden abschließen » weiterlesen