Arbeitsvertraglich vereinbarte Verfallfristen als „Rettungsanker“ bei equal pay-Ansprüchen

RA/FAArbR Dr. Alexander Bissels und RAin/FAinArbR Kira Falter sind tätig bei CMS Hasche Sigle in Köln.

Das BAG hat sich am 16.12.2020 (erneut) mit dem bei einer Arbeitnehmerüberlassung grundsätzlich ab dem ersten Tag der Überlassung einschlägigen Gleichstellungsgrundsatz und dessen Abbedingung befassen müssen (Az. 5 AZR 22/19; 5 AZR 131/19; 5 AZR 143/19 (A). In dem hiesig besprochenen Urteil des BAG spielte eine von der Zeitarbeitnehmerin angeführte (vermeintliche) und im Instanzenzug abgelehnte Europarechtswidrigkeit der gesetzlichen Bestimmungen keine Rolle. Das BAG konnte diese Frage mangels Entscheidungserheblichkeit offen lassen, da der equal pay-Anspruch bereits an den im Arbeitsvertrag vereinbarten Ausschlussfristen bzw. einer nicht hinreichende Substantiierung des Anspruchs bzw. dessen Höhe scheiterte. » weiterlesen

Arbeitszeiterfassung – Abwarten oder Loslegen?

RAin Kira Falter / RAin Dr. Isabel Meyer-Michaelis, LL.M. oec., beide CMS Hasche Sigle, Köln

Wurde bislang der Gesetzgeber in Zugzwang gesehen, hat das Arbeitsgericht Emden nunmehr in seinem Urteil vom 20. Februar 2020 (Az. 2 Ca 94/19) entschieden, dass Arbeitgeber seit Mai 2019 unmittelbar zur Einrichtung eines Zeiterfassungssystems verpflichtet sein sollen. » weiterlesen

„Paketboten-Schutz-Gesetz“ auf den Weg gebracht

RAin/FAinArbR Kira Falter, CMS Hasche Sigle, Köln

Am 18.09.2019 hat das Bundeskabinett über das sog. Paketboten-Schutz-Gesetz beschlossen. Dieses soll für Unternehmen der KEP-Branche (Kurier-, Express- und Paketdienste), die Subunternehmer mit der Zustellung von Paketen beauftragen, verschärfte Haftungsregelungen vorsehen, um zukünftig die mit der Paketzustellung betrauten Arbeitnehmer der Subunternehmer besser zu schützen. » weiterlesen

AÜG-Reform 2017: Der Ablauf der gesetzlichen Überlassungshöchstdauer naht!

RAin Kira Falter und RA/FAArbR Dr. Alexander Bissels, beide CMS Hasche Sigle, Köln

Mit Wirkung zum 01.04.2017 hat der Gesetzgeber bekanntermaßen das AÜG angepasst. Die Arbeitnehmerüberlassung soll – so die Gesetzesbegründung – „auf ihre Kernfunktion als Instrument zur zeitlich begrenzten Deckung des Arbeitskräftebedarfs hin orientiert werden“. Missbräuchliche Gestaltungen des Fremdpersonaleinsatzes in Form der verdeckten Arbeitnehmerüberlassung sollen vermieden werden (vgl. BT-Drucks. 18/9232 S. 2, 19). » weiterlesen

BSG: „Echter Aufwendungsersatz“ = kein Entgelt im Rahmen von equal pay!

RAin Kira Falter und RA/FAArbR Dr. Alexander Bissels, beide CMS Hasche Sigle, Köln

In der Praxis stellt sich – gerade in Zusammenhang mit der Bestimmung des equal pay-Begriffs bei sog. „CGZP-Fällen“ – die Frage, ob der von dem Personaldienstleister den überlassenen Zeitarbeitnehmern oftmals gewährte Aufwendungsersatz, z.B. Fahrgeld oder VMA, tatsächlich als Entgelt im engeren Sinne anzusehen ist. Bejahendenfalls würde dieser im Rahmen einer Vergleichsrechnung, ob eine Differenz zwischen der dem überlassenen Arbeitnehmer und der dem Stammbeschäftigten gewährten Vergütung besteht und – wenn ja – wie hoch diese ist, zu berücksichtigen sein. » weiterlesen

Nach den Sondierungsgesprächen: Ende gut, alles gut für die Zeitarbeit?

RAin Kira Falter und RA/FAArbR Dr. Alexander Bissels, beide CMS Hasche Sigle, Köln

Am 12.01.2018 haben CDU/CSU und SPD die Sondierungsgespräche zur Aufnahme von Koalitionsverhandlungen erfolgreich abgeschlossen und die gesammelten Ergebnisse auf 28 Seiten zusammengefasst. Aus arbeitsrechtlicher Sicht waren die Gespräche insbesondere mit Blick auf die gesetzliche Regulierung der Arbeitnehmerüberlassung spannend. » weiterlesen

BAG: Arbeitnehmer in Elternzeit unterfallen dem Schutz bei Massenentlassungsanzeigen

RAin Kira Falter / RAin Dr. Isabel Meyer-Michaelis, LL.M. oec., beide CMS Hasche Sigle, Köln

Das BAG hat mit einem Urteil vom 26.01.2017 (6 AZR 442/16) entschieden, dass Arbeitnehmer, die sich zum Zeitpunkt der Erstattung der Massenentlassungsanzeige nach § 17 KSchG in Elternzeit befinden, nicht benachteiligt werden dürfen.
Zuvor hatte das BVerfG mit seinem Beschluss vom 08.06.2016 (1 BvR 3634/13) ein Urteil des BAG vom 10.03.2010 in der gleichen Sache aufgehoben und die Sache zur Entscheidung an das BAG zurückverwiesen. Auf den Beschluss des BVerfG hin hat das BAG nun erneut entschieden und der Klage einer Arbeitnehmerin, die sich zum Zeitpunkt der Erstattung einer Massenentlassungsanzeige in Elternzeit befand und die sich gegen die ihr gegenüber nach Ablauf der 30-Tagesfrist ausgesprochene Kündigung wehrte, stattgegeben. » weiterlesen

BAG bestätigt „Fallschirmlösung“: Keine Fiktion eines Arbeitsverhältnisses bei „Scheinwerkverträgen“

RAin Kira Falter und RA/FAArbR Dr. Alexander Bissels, beide CMS Hasche Sigle, Köln

RAin Kira Falter und RA/FAArbR Dr. Alexander Bissels, beide CMS Hasche Sigle, Köln

Nach ganz überwiegenden Ansicht in der Rechtsprechung schützt eine vorsorglich eingeholte Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis vor den unerwünschten Folgen eines „Scheinwerkvertrages“; die Fiktion eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem de facto als Zeitarbeitnehmer eingesetzten Mitarbeiter und dem Kundenunternehmen wird durch diese verhindert, selbst wenn sich der an sich vereinbarte Werkvertrag im Nachgang als verdeckte Arbeitnehmerüberlassung darstellen sollte (vgl. nur: LAG Baden-Württemberg vom 18.06.2015 – 6 Sa 52/14; LAG Rheinland-Pfalz vom 28.05.2015 – 2 Sa 689/14). Eine vorsorglich eingeholte Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis wirkt in diesem Fall folglich wie ein „Fallschirm“. » weiterlesen

Arbeitszeitkonten zur Vermeidung witterungsbedingter Kündigungen bei Arbeitnehmerüberlassung in das Maler- und Lackiererhandwerk

RAin Kira Falter, CMS Hasche Sigle und RAin Maren Hütwohl, Director HR Advisory, Legal & Contract Management, ManpowerGroup

RAin Kira Falter, CMS Hasche Sigle und Maren Hütwohl, ManpowerGroup

Das ArbG Düsseldorf hat sich kürzlich mit der Frage auseinander gesetzt, ob ein Personaldienstleister, der seine Mitarbeiter bei Unternehmen des Maler- und Lackiererhandwerks einsetzt, berechtigt ist ein Arbeitszeitkonto für diese Mitarbeiter zu führen, um den Ausspruch witterungsbedingter Kündigungen zu vermeiden. Dies hat das Gericht im Ergebnis bejaht und sich damit der Auffassung des BMAS und der Zollverwaltung entgegengestellt. » weiterlesen

Staat haftet nicht bei dauerhafter Arbeitnehmerüberlassung

RAin Kira Falter und RA/FAArbR Dr. Alexander Bissels, beide CMS Hasche Sigle, Köln

RAin Kira Falter und RA/FAArbR Dr. Alexander Bissels, beide CMS Hasche Sigle, Köln

Das LG Berlin hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland bei einer dauerhaften Arbeitnehmerüberlassung keinen Schadensersatz für die Differenz zwischen dem höheren Entgelt der Stammbeschäftigten und der den eingesetzten Zeitarbeitnehmern gewährten Vergütung zahlen muss. Mit Urteil vom 22.02.2016 wurde klargestellt, dass ein Verstoß gegen die Zeitarbeitsrichtlinie, der einen EU-rechtlichen Amtshaftungsanspruch auslösen könnte, zumindest nicht offenkundig ist. » weiterlesen