Nach dem „Stechuhrurteil“ des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das im Jahr 2019 mit der Begründung der Zielvorgaben der europäischen Arbeitszeitrichtlinie eine Pflicht zur (Vollzeit-)Erfassung der Arbeitszeit ins Leben rief (vgl. EuGH, Urt. v. 14.05.2019 – C-55/18), waren sich die Juristen in Deutschland im Ergebnis noch einig: In Deutschland muss der Gesetzgeber erst aktiv werden und die Vorgaben des EuGH umsetzen, denn eine gesetzliche Grundlage für eine derartige Pflicht zur Arbeitszeiterfassung existiere im deutschen Recht noch nicht. Knapp drei Jahre später entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) nun: Eine gesetzliche Grundlage für eine Vollzeiterfassung existiere im deutschen Recht sehr wohl. Die Pflicht ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (BAG, Beschl. v. 13.09.2022 – 1 ABR 22/21). Die Norm, mit der das BAG begründet, dass Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet seien, ein System zur Erfassung der Arbeitszeit einzuführen, ist indes schon seit Jahrzehnten im deutschen Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) niedergeschrieben. » weiterlesen
Archiv der Kategorie: Braun, Michael S.
Der schwere Start der Beitragszusage
Es klang gut: Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz fand bereits 2018 die reine Beitragszusage ihren Weg in die deutsche betriebliche Altersversorgung. Ziel war und ist, damit die Attraktivität der Betriebsrente zu stärken und deren Verbreitung zu fördern. Ganz nach angelsächsischem Vorbild soll in dieser Variante die Beitragszahlung die zentrale, aber auch erschöpfende Verpflichtung des Arbeitgebers sein. Mit diesem Weg des „pay and forget“ wird er also durch Beitragszahlungen an bspw. einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse von seiner Verpflichtung aus der Versorgungszusage pro rata temporis frei sein. Chancen und Risiken der Mittelverwendung am Kapitalmarkt durch den Pensionsfonds trägt also der Arbeitnehmer. » weiterlesen
Sorgfaltspflichtengesetz: Menschenwürdige Arbeitsbedingungen in der Lieferkette
Nach zähem Ringen scheint der Weg für das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten, kurz Sorgfaltspflichtengesetz, nun frei. Die Verabschiedung soll noch vor der politischen Sommerpause erfolgen und international agierende Unternehmen somit ab 2023 hinsichtlich der Achtung international anerkannter Menschenrechte in ihren Lieferketten in die Verantwortung genommen werden. Dabei ist das Gesetz zunächst nur auf Unternehmen mit mehr 3.000 Mitarbeitern anwendbar, allerdings sinkt dieser Schwellenwert bereits 2024 auf 1.000 Mitarbeiter. Ungeachtet dessen ist von einem Streueffekt auszugehen, der auch mittelständische Unternehmen erfasst. » weiterlesen
Arbeitsrechtliche Aspekte des StaRUG
Das seit 01.01.2021 geltende Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG) schafft die regulatorischen Grundlagen, um Unternehmen auch außerhalb eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens zu sanieren und zu restrukturieren und dabei auch ohne die Zustimmung einzelner Gläubiger in deren Rechtspositionen einzugreifen. » weiterlesen
Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft
Nach wie vor hält die Corona-Pandemie die Welt in Atem und deckt kompromisslos Schwachstellen und Missstände in Gesellschaft und Wirtschaft bei der Einhaltung von Hygieneregeln und Disziplin im Umgang miteinander auf. Der Bundesarbeitsminister erkannte bereits im Mai Handlungsbedarf in der Fleischwirtschaft, als sich COVID-19-Fälle in Fleischfabriken zu mehren begannen und Berichte über nicht eingehaltene Abstands- und Hygieneregelungen die Nachrichten beherrschten. In einem Eckpunktepapier kündigte das Bundeskabinett daher unter anderem an, die bislang in der Fleischwirtschaft gängige Beauftragung von Fremdunternehmen mit einzelnen Gewerken zu unterbinden, kurz gesagt Werkverträge zu verbieten. » weiterlesen