Hinterbliebene erben Urlaubsanspruch: Arbeitsgerichte folgen dem EuGH

RA/FAArbR Dr. Roland Gastell, Partner, BMH Bräutigam, Berlin

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Das Arbeitsgericht Berlin hat mit Urteil vom 01.12.2015 entschieden, dass ein Urlaubsanspruch nicht mit dem Tod des Arbeitnehmers untergeht, sondern sich in einen Abgeltungsanspruch der Erben umwandelt (56 Ca 10968/15). Überraschend? Nein.

Wir sind zwar in Deutschland immer von dem Gedanken ausgegangen, dass es der Zweck des Urlaubs sei, die Arbeitskraft des Arbeitnehmers wiederherzustellen und langfristig zu erhalten – was bei Erben schlicht nicht möglich ist. Davon müssen wir uns nun aber verabschieden. Mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs und der damit eingeleiteten und jetzt beginnenden Änderung der deutschen Rechtsprechung wird der Urlaubsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses endgültig zum bloßen Vermögensanspruch. » weiterlesen

Gericht erschwert Sanierungen: Kündigungsschutz nur für alle Arbeitnehmer

RA/FAArbR Dr. Roland Gastell, Partner, BMH Bräutigam, Berlin

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Wenn ein Arbeitgeber seinen Betrieb sanieren will, kommt er in der Regel an dem Abschluss eines Sozialplans nicht vorbei. Dieser soll die wirtschaftlichen Nachteile der Arbeitnehmer ausgleichen oder zumindest mildern. Dabei sind nicht alle Arbeitnehmer gleich zu behandeln. So kann ein Sozialplan etwa  Arbeitnehmer von Abfindungen ausschließen, die durch Vermittlung des Arbeitgebers einen neuen Arbeitsplatz finden. Das LAG Berlin-Brandenburg erschwert eine solche Differenzierung nun jedoch. Nach einem Urteil vom 17.02.2015 (7 Sa 1619/14) dürfen Arbeitnehmer, die dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf einen Rechtsnachfolger widersprochen haben, in einem Sozialplan nicht vom Kündigungsschutz ausgenommen werden. » weiterlesen