Seit Geltung des Mindestlohns ab 2015 musste das Bundesarbeitsgericht (BAG) immer wieder Grundsatzentscheidungen zur Auslegung des Gesetzes treffen. Nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns, der derzeit bei 8,84 € brutto pro Stunde liegt, durch den Arbeitgeber. » weiterlesen