Kurz vor den vergangenen Weihnachtsfeiertagen, am 20. 12. 2011, hat die Europäische Kommission [KOM(2011) 897 endgültig] erstmals einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Konzessionsvergabe veröffentlicht. Konzessionen unterfallen grundsätzlich nicht dem europäischen Vergaberecht; sie sind keine öffentlichen Aufträge. Für Konzessionen gelten daher generell keine europäischen Vergaberichtlinien. Lediglich Baukonzessionen unterliegen bislang einigen wenigen Bestimmungen des europäischen Vergaberechts. Die Europäische Kommission meint, mit der Richtlinie deshalb eine für den EU-Binnenmarkt bedeutsame Regelungslücke schließen zu können. Die Reaktionen auf den Richtlinienentwurf könnten allerdings unterschiedlicher nicht sein. Während die einen (i. d. R. Unternehmen) auf eine größere Transparenz und Fairness bei Konzessionsvergaben hoffen, lehnen die anderen (in der Hauptsache öffentliche Auftraggeber) den Richtlinienvorschlag reflexartig als zusätzliche „bürokratische Fessel“ ab.
Archiv der Kategorie: Schröder, Holger
Ohne „Checkliste“ kein Vergabeausschluss
Verlangen öffentliche Auftraggeber von den Bietern bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen Nachweise, müssen diese nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) in einer abschließenden Liste zusammengestellt werden. Diese auf den ersten Blick selbstverständliche Regelung hat für die Teilnehmer eines Ausschreibungswettbewerbs große Bedeutung. Die Regelung ist Ausfluss des vergaberechtlichen Anliegens, die gemäß der VOL/A durchzuführenden Beschaffungsverfahren transparent zu gestalten und die Quote formal fehlerhafter Angebote zu senken. Denn nur ein vollständiges und formal einwandfreies Angebot kann von den öffentlichen Auftraggebern gewertet werden. Andernfalls droht dem betroffenen Bieter der Angebotsausschluss. » weiterlesen
Europäische Kommission veröffentlicht Leitfaden zur ÖÖP
Aufträge zwischen öffentlichen Auftraggebern, wie z. B. Kommunen, sind nicht automatisch von den Bestimmungen des europäischen Vergaberechts ausgenommen. Allerdings erkennt der EuGH bestimmte Formen der öffentlich-öffentlichen Partnerschaft (ÖÖP) an, bei denen Vergaberecht nicht anzuwenden ist. Die Frage, ob im Einzelfall ein öffentliches Vergabeverfahren durchgeführt werden muss, ist wegen der vielfältigen EuGH-Rechtsprechung oftmals schwierig. Das Europäische Parlament hat deshalb die Europäische Kommission aufgefordert, einen umfassenden Überblick über die einschlägige Rechtsprechung allgemein zu verbreiten. » weiterlesen
Ohne Geld keine Vergabe
Fehlende Haushaltsmittel können einen schwerwiegenden Grund darstellen, ein Vergabeverfahren rechtmäßig aufzuheben. Dies entschied vor kurzem das OLG Düsseldorf in einem Beschluss vom 8. 6. 2011 (Az.: Verg 55/10). Nach Auffassung des nordrhein-westfälischen Vergabesenates ist es allein Sache des öffentlichen Auftraggebers, ob und in welchem Umfang Haushaltsmittel für ein Beschaffungsprojekt bereit gestellt werden, wenn sich im Verlaufe eines Vergabeverfahrens abzeichnet, dass die ursprünglich bereitgestellten Haushaltsmittel nicht ausreichen.
BGH erleichtert Schadensersatz bei Vergabefehlern
Nach gewohnheitsrechtlichen Grundsätzen (sog. Verschulden bei Vertragsanbahnung) konnte einem Bieter unter Umständen ein Schadensersatzanspruch gegen den öffentlichen Auftraggeber zustehen, wenn dieser gegen Vergaberecht verstoßen hat. Der BGH hat kürzlich in einem Urteil vom 9. 6. 2011 – X ZR 143/10, DB0426167 dazu entschieden, dass nach der Kodifikation der Rechtsfigur der culpa in contrahendo durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz für die Geltendmachung eines solchen Schadensersatzanspruches kein Vertrauen des Bieters mehr in die Einhaltung der Vergaberegelungen durch den öffentlichen Auftraggeber erforderlich ist. Vielmehr genügt die Verletzung von vorvertraglichen Rücksichtnahmepflichten wegen Missachtung von Vergabevorschriften.
Keine Hemmung bei De-Facto-Vergaben
Nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein Vertrag von Anfang unwirksam, wenn die Vergabestelle einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einen Nachprüfungsverfahren festgestellt wurde (sog. De-Facto-Vergabe). Die Unwirksamkeit einer De-Facto-Vergabe kann nach Abs. 2 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes (bzw. 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe), jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht wurde. » weiterlesen
Kommunen müssen Öko-Autos beschaffen
Mit der am 12. 5. 2011 in Kraft getretenen sog. „Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung sowie der Sektorenverordnung“ (BGBl. Teil I Nr. 21, S. 800 ff.) müssen öffentliche Auftraggeber, wie z. B. Städte und Gemeinden, umweltfreundliche Straßenfahrzeuge beschaffen. Die Verpflichtung gilt für den Kauf von Pkw, Nutzfahrzeugen und Bussen, deren geschätzter Auftragswert den jeweils maßgeblichen europäischen Schwellenwert (allgemein: 193.000 € bzw. in den Sektorenbereichen Trinkwasser-/Energieversorgung oder Verkehr: 387.000 €) überschreiten. » weiterlesen
OLG Karlsruhe zum Zuschnitt von Teillosen
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts im Jahr 2009 wurde im Interesse des Mittelstandsschutzes der Grundsatz der losweisen Vergabe gestärkt. Das OLG Karlsruhe hat hierzu am 6. 4. 2011 (Beschluss, Az. 15 Verg 3/11) entschieden, dass ein öffentlicher Auftraggeber auch über den konkreten Zuschnitt von Losen nach pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden hat. Das Gesetz schreibt nicht vor, wie groß die aufgeteilten Lose sein müssen. Es formuliert „nur“ Voraussetzungen für die Zusammenfassung von Teillosen. Das Gesetz gibt aber nicht vor, in welchen Grenzen oder nach welchen Kriterien Teillose zu bilden sind. » weiterlesen