Das BAG landet einen weiteren Coup gegen zweifelhafte Diskriminierungsklagen: auch bei Unkenntnis des Arbeitgebers über die Nichteignung eines Bewerbers entstehen keine Entschädigungsansprüche.Eine aus Sicht der Unternehmen positive Entscheidung des BAG ging vor kurzem durch die arbeitsrechtlichen Fachzeitschriften und wird aktuell viel diskutiert (BAG, Urteil vom 14.11.2013 – 8 AZR 997/12, DB0650203 = NZA 2014 S. 489). Das BAG stellt in diesem Urteil klar, dass auch eine seitens des potentiellen Arbeitgebers in Unkenntnis der objektiven Nichteignung eines Bewerbers erfolgte Absage, keine Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche wegen Diskriminierung auslösen kann. » weiterlesen