
RA/FAArbR Dr. Mathias Kühnreich, Buse Heberer Fromm, Düsseldorf
Mit Urteil vom 14.06.2016 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass in lebensmittelverarbeitenden Betrieben der Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen hat, dass seine Arbeitnehmer saubere und geeignete Hygienekleidung tragen (Aktenzeichen: 9 AZR 181/15; vgl. die PM des BAG). Entsprechend muss dieser auch die Kosten für die Reinigung solcher Kleidung zu tragen und kann diese nicht auf den Arbeitnehmer abwälzen bzw. diesem vom Lohn abziehen. » weiterlesen