Neue Verteidigungsmöglichkeiten für Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess (Teil II)

RA Dr. Severin Gotthard Kunisch,
Küttner Rechtsanwälte PartGmbB, Köln

Fortsetzung des Beitrags „Neue Verteidigungsmöglichkeiten für Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess“ von Wißmann/Kunisch vom 13.01.2021

Unternehmen, die nach einer unwirksamen Kündigung das während des Rechtsstreits aufgelaufene Gehalt nachzahlen müssten, können Gekündigten vorhalten, sie hätten sich im Umfang einer Vollzeitstelle eigeninitiativ bewerben müssen. So jedenfalls das LAG Berlin-Brandenburg in einer bislang (noch) unveröffentlichten Entscheidung vom 30. September 2022 (6 Sa 280/22), deren Urteilsgründe uns vorliegen. » weiterlesen

Neue Verteidigungsmöglichkeiten für Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess

RA/FAArbR Dr. Tim Wißmann, LL.M., Partner bei Küttner Rechtsanwälte, Köln (im Bild) und RA Dr. Severin Kunisch

Lange Zeit galt es als ein fast schon unverrückbares Fundament des Kündigungsschutzprozesses, dass der Arbeitgeber bei einem verlorenen Verfahren nicht umhinkommt, die Vergütung über den Kündigungstermin hinaus zu bezahlen, auch wenn der Arbeitnehmer gar nicht gearbeitet hat (sog. Annahmeverzug). Dieser Aspekt ist nicht zuletzt ein nicht unmaßgeblicher Treiber (hoher) Abfindungszahlungen. Der gute (arbeitnehmerfreundliche) Arbeitsmarkt der vergangenen Jahre hat zwar dazu geführt, dass diesem Risiko Grenzen gesetzt sind. Denn die Unbill eines verlorenen Prozesses für den Arbeitgeber ist in wirtschaftlicher Hinsicht erheblich minimiert, wenn der Arbeitnehmer einen neuen Job gefunden hat oder dies zumindest in absehbarer Zeit zu erwarten ist. » weiterlesen