Das Ende des gelben Scheins – die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist da!

 

Frank Lenzen ist tätig bei der Wirtschaftskanzlei Dentons in Frankfurt/M.

Durch das Dritte Gesetz zur Entlastung der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz oder: BEG III) wird das Verfahren des elektronischen Abrufs der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch die Arbeitgeber bei den gesetzlichen Krankenkassen geschaffen. Zentrale Normen sind § 5 EFZG n.F. und § 109 Abs. 1 SGB IV n.F., welche seit dem 01.01.2023 gelten. » weiterlesen

Anerkennung von Covid-19 als Berufskrankheit

Frank Lenzen ist tätig bei der Wirtschaftskanzlei Dentons in Frankfurt/M.

Aufgrund der fortwährenden Infizierung mit dem Corona-Virus stellt sich aus arbeits- und versicherungsrechtlicher Sicht die Frage, ob die Infizierung mit dem Virus als Berufskrankheit anerkannt werden kann. Dies hätte zur Folge, dass die gesetzliche Unfallversicherung für die Kosten der Heilbehandlung aufkäme und nicht die Krankenversicherung. Nicht zu vernachlässigen ist, dass im Zusammenhang mit Covid-19 die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung seit Beginn der Covid-19-Pandemie verstärkt Anzeigen auf Verdacht einer beruflich bedingten Erkrankung erhalten haben. » weiterlesen

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Umstrukturierungen

Frank Lenzen ist tätig bei der Wirtschaftskanzlei Dentons in Frankfurt/M.

Seit Anfang dieses Jahres sind in Deutschland 225.404 Personen an Covid-19 erkrankt (RKI, Stand: 18.08.2020, 0.00 Uhr). Zur Vermeidung der weiteren Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus, wurden zahlreiche Beschränkungen im privaten sowie wirtschaftlichen Bereich staatlich angeordnet. Diese Beschränkungen trafen viele Branchen und Unternehmen hart und führten zu Auftragsrückgängen, Lieferschwierigkeiten, Rohstoffknappheit und Umsatzverlusten. In Deutschland rechnet das ifo Institut mit bis zu 1,8 Millionen Arbeitsplätzen, die aufgrund der Pandemie verloren gehen könnten. Noch konnten dramatische Entlassungswellen, insbesondere durch die Ausweitung der Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Kurzarbeit und der Aussetzung der Pflicht zur Insolvenzanmeldung vermieden werden. Doch es ist leider zu befürchten, dass dies nur die Ruhe vor dem Sturm sein könnte. Immer mehr Unternehmen kündigen – teilweise signifikante Personalreduzierungsmaßnahmen an. » weiterlesen