Green Finance: Was genau gilt als nachhaltig? – Exkurs zur aktuellen Diskussion

RA Alexandra Hagelüken, Partnerin und Vice Chair des globalen Finance Departments / Peter Neuböck, Associate, Latham & Watkins

Das gesteigerte gesellschaftliche Bewusstsein gegenüber einer nachhaltigeren Lebensweise macht auch vor der Finanzwelt keinen Halt. Green Bonds & Co. gelten schon lange nicht mehr als esoterische Finanzprodukte, sondern bieten vielmehr attraktive Möglichkeiten, Investmentportfolios zu diversifizieren. Grüne Finanzierungen befinden sich auf dem Vormarsch: Unternehmen widmen sich vermehrt dem Thema.

Trotz dieser Entwicklung und der Vielzahl von nachhaltigen Finanzprodukten auf dem Markt stimmen Experten überein, dass die generelle Frage – was genau gilt als nachhaltig und grün? – noch nicht vollständig beantwortet und insbesondere nicht geregelt ist: Es fehlt das rechtlich verbindliche Rahmenwerk, insbesondere eine einheitliche Taxonomie von grüner bzw. nachhaltiger Finanzierung.

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Freiwillige Leistungen in Betriebsvereinbarungen richtig beenden – auch nach Betriebsübergang!

RA Dr. Thomas Frank, Mitglied der Praxisgruppe Pensions im Münchner Büro der internationalen Kanzlei Hogan Lovells

Will sich ein Unternehmen von freiwilligen Leistungen aus einer Betriebsvereinbarung lösen, ist dies durch Kündigung grundsätzlich möglich. Selbst nach einem Betriebsübergang kann der Erwerber eine solche Betriebsvereinbarung kündigen, auch wenn diese infolge des Betriebsübergangs zum Inhalt des Arbeitsverhältnisses geworden ist, also nicht mehr kollektiv-rechtlich als Betriebsvereinbarung gilt. Doch muss die Leistung vollständig eingestellt werden. Andernfalls kann eine gekündigte Betriebsvereinbarung nachwirken, was ein zusätzliches Haftungsrisiko birgt, insbesondere wenn eine Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung gekündigt wird. » weiterlesen

Anpassungsbedarf bei Inbezugnahme tariflicher Regelung in der Arbeitnehmerüberlassung – weniger ist mehr!

RA/FAArbR Thomas Niklas, Partner bei Küttner Rechtsanwälte PartGmbB

Ein zentraler Grundsatz der Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ist der Gleichstellungsgrundsatz. Danach sind Leiharbeitnehmer mit vergleichbaren Arbeitnehmern des Entleihers während des Entleihzeitraums gleichzustellen. Insbesondere kann der Leiharbeitnehmer vom Verleiher, d.h. seinem Arbeitgeber, insoweit die Gewährung der im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts verlangen. Dieser Grundsatz gilt ab dem ersten Einsatztag des Leiharbeitnehmers beim Entleiher. » weiterlesen

Auswirkungen des „Coronavirus“ auf das Arbeitsleben – ein Beipackzettel für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

RA Thomas Köllmann, Küttner Rechtsanwälte, Köln

Das „Coronavirus“ breitet sich immer stärker aus und nun sind die ersten Fälle in Deutschland registriert. Welche Auswirkungen das Virus auf das Wirtschafts- und Arbeitsleben haben kann, zeigt das Beispiel des betroffenen bayrischen Autozulieferers: Der Stammsitz wurde vorrübergehend geschlossen, Reisen an nationale und internationale Standorte werden eingestellt und zahlreiche Mitarbeiter wurden aufgefordert, sich auf eine mögliche Infektion untersuchen zu lassen. Auch mehrere andere Unternehmen haben bereits Schutzmaßnahmen ergriffen. Ausgehend davon werden nachfolgend einige wesentliche arbeitsrechtliche Fragestellungen beantwortet und wichtige praktische Hinweise gegeben. » weiterlesen

Schwierige Abfahrt vom Fachkräftegipfel: Fachkräfte mit ausländischer Berufsausbildung

Dr. Sebastian Klaus, Senior Manager bei KPMG Law

Am 01.03.2020 tritt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) zum überwiegenden Teil in Kraft. Um ihm für die Verwaltungspraxis den letzten Schliff zu verleihen, fand am 16.12.2019 unter Beteiligung der zuständigen Ministerien, der Bundesagentur für Arbeit und den Interessenvereinigungen der Fachkräftegipfel statt. Dessen Ergebnis ist eine zweieinhalbseitige Absichtserklärung, die unter anderem die Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsausbildungen anspricht. » weiterlesen

Arbeitsrecht 2020 – Aktuelle Gesetzesänderungen im Überblick

RA/FAARbR Dr. Tim Joppich, Leiter der deutschen Praxisgruppe Arbeitsrecht bei Hogan Lovells

Mit dem Jahr 2020 bricht nicht nur ein neues Jahrzehnt an – auch im Arbeitsrecht wartet das neue Jahr mit einigen relevanten gesetzlichen Änderungen auf, die wir für Sie in einem Überblick zusammengefasst haben: » weiterlesen

Künstliche Intelligenz in der Unternehmensleitung: Heilsbringer oder Haftungsrisiko?

RA Mario Pofahl, LL.M., Partner, Linklaters

Die Welt wird zunehmend komplexer und der Mensch mit einer Flut von Daten konfrontiert. Gleichzeitig verspricht technologischer Fortschritt der Komplexität und Datenflut Herr zu werden. Hoffnung liegt insbesondere auf künstlicher Intelligenz – auf selbstlernenden Maschinen. Sie können die Datenflut zu ihrem Vorteil nutzen, um ihren Lernprozess zu verbessern, und mögen bei abgegrenzten Fragestellungen in der Lage sein, einfache Antworten auf komplexe Sachverhalte zu geben. Doch können Geschäftsleiter künstliche Intelligenz einsetzen, ohne Haftung fürchten zu müssen? Oder gehen sie umgekehrt sogar ein Haftungsrisiko ein, wenn sie auf den Einsatz künstlicher Intelligenz verzichten?

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Beschränkte Haftung und Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung: Zwei Seiten derselben Medaille

RA Jörn Weitzmann, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV)

In der Lehman-Krise wurde der Überschuldungsbegriff nachhaltig aufgeweicht. Man befürchtete, dass durch eine temporäre Wertreduktion etwa von Anleihen und Aktien eine Überschuldung eintreten könnte und damit die Finanzinstitute zum Insolvenzantrag verpflichtet würden – also ein Dominoeffekt eintritt. Zehn Jahre später sind die Insolvenzantragpflichten in der Finanzwirtschaft gesondert, das heißt spezialgesetzlich geregelt. Es gibt keine Veranlassung mehr, die Überschuldung als Insolvenzantragsgrund auch zukünftig durch eine Prognoseentscheidung der Geschäftsleiter praktisch auszuschließen. Es bietet sich an, zum alten Überschuldungsbegriff zurückzukehren.

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BGH-Urteil im Fall LexFox: Legal Tech und Rechtsdienstleistungsgesetz

RA Dr. Christoph Baus, Partner / RA Stefan Patzer, Associate, Latham & Watkins LLP

In einem mit Spannung erwarteten Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) vom 27.11.2019 das Geschäftsmodell des Legal Tech-Unternehmens LexFox, das als Inkassodienstleister registriert ist, bestätigt. Das früher unter Mietright firmierende Unternehmen betreibt unter anderem die Onlineplattform www.wenigermiete.de, über die Verbraucher mietrechtliche Ansprüche ohne eigenes Kostenrisiko durchsetzen lassen können.

Die wirtschaftliche Tragweite der Entscheidung ist enorm, da Inkassodienstleister wie LexFox Erfolgshonorare vereinbaren dürfen, was der Anwaltschaft untersagt ist. Die Entscheidung des BGH ist daher nicht nur für die gesamte Legal Tech-Branche von Bedeutung, die weit überwiegend aufgrund einer ebensolchen Inkasso-Lizenz operiert, sondern auch für die deutsche Anwaltschaft.

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Digitale Avantgarde: Deutschland wird Vorreiter bei der kartellrechtlichen Regulierung digitaler Märkte (Teil 2)

RA Dr. Falk Schöning ist Partner der Praxisgruppe Kartellrecht von Hogan Lovells / RA Christian Ritz, LL.M. (USYD) ist Counsel in der Praxisgruppe Kartellrecht von Hogan Lovells

Deutschland gibt sich ein ambitioniertes neues Digital-Kartellrecht, um Onlinemärkte besser zu regulieren. In dem zweiten Teil unserer Blogserie stellen die Verf. die wichtigsten Neuerungen vor und erläutern, was sie für Unternehmen und Verbraucher bedeuten.

 Zerschlagung, Aufspaltung, Regulierung. Beinahe täglich sind politische Forderungen zu lesen, wie mit den scheinbar übermächtigen digitalen Giganten aus dem Silicon Valley oder aus China umzugehen sei. Laut einer weltweiten Studie der internationalen Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells zur Regulierung von Technologiemärkten gab es allein im ersten Halbjahr 2019 über 450 politische Initiativen, die für eine härtere Gangart gegenüber „Big Tech“ plädieren. Gleichwohl: die konkrete Umsetzung solcher oft populistisch angehauchter Vorschläge steht – bis jetzt – noch weitgehend aus.

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