Habemus causas: Die Arbeitszeiterfassung ist amtlich – und gilt ab sofort!

RAin Nicola Dienst und RA/FAArbR Thomas Niklas, Partner bei Küttner Rechtsanwälte, Köln

Das Warten hat ein Ende: Selten zuvor haben Arbeitswelt und beratende Praxis, aber auch der Bundesarbeitsminister so sehnsüchtig auf die Begründung einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) gewartet wie im Fall des Beschlusses vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21). Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 14. Mai 2019 (C-55/18 – CCOO) die Lawine zur allgemeinen Arbeitszeiterfassung losgetreten hatte und der Gesetzgeber sich – einmal mehr – in vornehmer Zurückhaltung hinsichtlich der Klärung notwendiger Fragen geübt hat, hat der 1. Senat nun Fakten geschaffen. » weiterlesen

Auch im öffentlich-privatrechtlichen Mischkonzern kann ein Konzernbetriebsrat errichtet werden

RA/FAArbR Thomas Niklas, Partner bei Küttner Rechtsanwälte

Nach § 54 BetrVG kann für Konzerne ein Konzernbetriebsrat errichtet werden. Hierfür bedarf es der Beschlüsse der einzelnen Gesamtbetriebsräte oder – sofern in einem Konzernunternehmen nur ein Betriebsrat besteht – der Betriebsräte. In der Praxis stellt sich insoweit immer wieder die Frage, ob ein Konzernbetriebsrat auch dann errichtet werden kann, wenn es sich um einen öffentlich-privatrechtlichen Mischkonzern handelt, also die Konzernspitze ein öffentlich-rechtliches Unternehmen ist. Denn nach § 130 BetrVG ist das Betriebsverfassungsgesetz auf Verwaltungen und Betriebe des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstiger Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts nicht anwendbar. Wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einer Entscheidung vom 26. August 2020 noch einmal klargestellt hat, steht diese Vorschrift der Errichtung eines Konzernbetriebsrats in einem öffentlich-privatrechtlichen Mischkonzern jedoch nicht entgegen. Vielmehr kann auch dort ein Konzernbetriebsrat errichtet werden (BAG v. 26. August 2020 – 7 ABR 24/18). » weiterlesen

Die tägliche Arbeitszeit ist zu erfassen – und zwar schon jetzt!

RA/FAArbR Thomas Niklas, Partner bei Küttner Rechtsanwälte PartGmbB

Am 14.05.2019 hat der EuGH eine seiner wohl populärsten Entscheidungen der letzten Jahre getroffen. Danach müssen die EU-Mitgliedstaaten die Arbeitgeber verpflichten, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.

Die weitaus überwiegende Mehrheit in der juristischen Literatur vertritt seither die Auffassung, dass es sich hierbei allein um eine Handlungsverpflichtung für die EU-Mitgliedstaaten handele. Und die könne mit einer “Umsetzungsfrist” nun einmal dauern, sodass vielerorts auf ein Tätigwerden des deutschen Gesetzgebers gewartet wird. » weiterlesen

Betriebsversammlungen in Zeiten von Corona

RA/FAArbR Thomas Niklas, Partner bei Küttner Rechtsanwälte PartGmbB

Das Betriebsverfassungsgesetz sieht vor, dass der Betriebsrat vierteljährlich Betriebsversammlungen einzuberufen hat (§ 43 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Wie sich der Presse entnehmen lässt, haben die ersten Betriebsräte großer Unternehmen nunmehr ihre unmittelbar bevorstehenden Betriebsversammlungen abgesagt, um die Gesundheit der Mitarbeiter nicht zu gefährden und die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus zu reduzieren. Nachdem nun auch der Bundesgesundheitsminister empfohlen hat, Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern abzusagen, stellen sich diverse Fragen, wie in Zeiten von Corona mit Betriebsversammlungen umzugehen ist. » weiterlesen

Anpassungsbedarf bei Inbezugnahme tariflicher Regelung in der Arbeitnehmerüberlassung – weniger ist mehr!

RA/FAArbR Thomas Niklas, Partner bei Küttner Rechtsanwälte PartGmbB

Ein zentraler Grundsatz der Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ist der Gleichstellungsgrundsatz. Danach sind Leiharbeitnehmer mit vergleichbaren Arbeitnehmern des Entleihers während des Entleihzeitraums gleichzustellen. Insbesondere kann der Leiharbeitnehmer vom Verleiher, d.h. seinem Arbeitgeber, insoweit die Gewährung der im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts verlangen. Dieser Grundsatz gilt ab dem ersten Einsatztag des Leiharbeitnehmers beim Entleiher. » weiterlesen