Der BGH hat gestern seine Entscheidung zur Übernahme der Postbank durch die Deutsche Bank verkündet (Az: II ZR 353/12). Bei dem Rechtsstreit geht es im Kern um die Frage, ob der von der Deutschen Bank 2010 im Rahmen ihres Übernahmeangebots gezahlte Kaufpreis angemessen war und damit den gesetzlichen Anforderungen genügte. Der BGH hatte dabei über Fragen zu entscheiden, die für die Beratungspraxis bei öffentlichen Übernahmen von zentraler Bedeutung sind.
Archiv der Kategorie: Gastbeiträge
Haftungsrisiken für Finanzinvestoren bei Kartellverstößen von Portfolio-Unternehmen
In der Private-Equity-Branche sorgt eine Entscheidung der EU-Kommission für Unruhe, die gegen das sog. „Power-Cable“-Kartell erlassen wurde. Dort wurde u.a. Goldman Sachs mit einem Bußgeld belegt, weil sie einst Gesellschafter eines kartellbeteiligten Unternehmens waren. Müssen Investmentgesellschaften also befürchten, für Kartellverstöße ihrer Portfolio-Unternehmen zur Verantwortung gezogen zu werden, auch wenn sie „nur“ eine reine Finanzbeteiligung halten?
BAG stärkt erneut Rechte von Unternehmen bei ‚AGG-Hoppern’.
Das BAG landet einen weiteren Coup gegen zweifelhafte Diskriminierungsklagen: auch bei Unkenntnis des Arbeitgebers über die Nichteignung eines Bewerbers entstehen keine Entschädigungsansprüche.Eine aus Sicht der Unternehmen positive Entscheidung des BAG ging vor kurzem durch die arbeitsrechtlichen Fachzeitschriften und wird aktuell viel diskutiert (BAG, Urteil vom 14.11.2013 – 8 AZR 997/12, DB0650203 = NZA 2014 S. 489). Das BAG stellt in diesem Urteil klar, dass auch eine seitens des potentiellen Arbeitgebers in Unkenntnis der objektiven Nichteignung eines Bewerbers erfolgte Absage, keine Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche wegen Diskriminierung auslösen kann. » weiterlesen
EuGH zu Schadensersatzansprüchen von Kartellgeschädigten bei Preisschirmeffekten
In seinem Urteil vom 05.06.2014 (Rs. C-557/12 – Kone) hat der Gerichtshof entschieden, dass das Kartellverbot des AEUV (Art. 101 AEUV) dahingehend auszulegen ist, dass diese Bestimmung einer Auslegung und Anwendung des innerstaatlichen Rechts eines Mitgliedstaats entgegensteht, wonach es aus Rechtsgründen kategorisch ausgeschlossen ist, dass die an einem Kartell beteiligten Unternehmen zivilrechtlich für Schäden haften, die daraus resultieren, dass ein an diesem Kartell nicht beteiligtes Unternehmen in Anbetracht der Machenschaften des Kartells seine Preise höher festgesetzt hat, als es dies ohne das Kartell getan hätte. Im Ergebnis hat der Gerichtshof es den nationalen Gerichten überlassen, im jeweiligen Einzelfall unter Würdigung aller Umstände, vor allen Dingen der Marktverhältnisse, darüber zu befinden, ob die Mitglieder eines Kartells auch dafür haften, dass Nichtkartellanten unter dem Schirm des Kartells Preise verlangen konnten, die sie in einem effektiv funktionierenden Markt nicht hätten verlangen können.
Der Mindestlohn kommt – und mit ihm weitere Belastungen der Arbeitgeber
Heute hat der Bundesrat seine Zustimmung zu dem vom Bundestag bereits verabschiedeten sogenannten Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie erklärt. Wesentlicher Bestandteil dieses Gesetzes ist das Mindestlohngesetz („MiLoG“). In Abkehr von der im Grundgesetz verankerten Tarifautonomie wird damit in der Bundesrepublik Deutschland erstmals durch den Staat allgemein und flächendeckend in das Lohngefüge eingegriffen. Ob sich die damit verbundenen Grundrechtseingriffe verfassungsrechtlich rechtfertigen lassen, lässt sich kontrovers diskutieren. » weiterlesen
EU-Beihilferecht gegen aggressive Steuerplanung multinationaler Unternehmen
Mit der Eröffnung förmlicher Beihilfeprüfverfahren gegen Irland (Apple), Luxemburg (Fiat Finance and Trade) und die Niederlande (Starbucks) am 11. 6. 2014 hat die EU-Kommission die ersten konkreten Maßnahmen zur Anwendung des EU-Beihilferechts gegen die aggressive Steuerplanung multinationaler Unternehmen ergriffen. Die Kommission hat in diesen Fällen Bedenken, dass die Steuerbehörden diesen Unternehmen einen selektiven Vorteil in Form von Steuerentscheiden gewährt haben könnten, in denen eine vorteilhafte Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage festgeschrieben wird. Die Kommission hat bereits angekündigt, dass sie in den kommenden Monaten weitere Fälle, in diesen und anderen EU-Mitgliedstaaten mutmaßliche Beihilfen in Form von Steuerentscheiden untersuchen wird.
Wenn das Büro zum Warenlager wird
Das Scheme of Arrangement als Restrukturierungsinstrument: Neue Einsatzmöglichkeiten für deutsche Unternehmen
Das englische Scheme of Arrangement hat sich einen festen Platz in der europäischen Restrukturierungslandschaft gesichert. Die deutschen Unternehmen TeleColumbus, Primacom und Rodenstock konnten dieses Instrument bereits für ihre Restrukturierung nutzen und die Deutsche Annington mit seiner Hilfe verbriefte Schuldverschreibungen erfolgreich refinanzieren. In letzter Zeit ist zu beobachten, dass das Verfahren verstärkt zum Einsatz kommt, um eine Verlängerung von Kreditlaufzeiten und eine Anpassung der Darlehenskonditionen (sog. Amend to Extend) zu erreichen. Dies war z. B. bei Cortefiel, Icpoal, Monier der Fall. Um ein Scheme in England durchführen zu können, ist kürzlich sogar das anwendbare Recht in einem ursprünglich deutschem Recht unterliegenden Kreditvertrag geändert und der vertraglich vereinbarte Gerichtsstand von Deutschland nach England verlegt worden. Damit eröffnen sich weitere interessante Einsatzmöglichkeiten gerade auch für deutsche Unternehmen (dazu auch vertiefend Carli/Weissinger, DB 2014 S. 1474).
Altersdiskriminierung durch das aktuelle Rentenpaket?
Noch wenige Tage, dann trifft das Wahlgeschenk „Rente63“ bei den Empfängern ein. Nicht überall macht sich Wohlgefallen breit. Auf den letzten Zentimetern vor der Beschlussfassung im Bundestag hat sich jedoch in den Gesetzestext verirrt, dass die beiden letzten Jahre vor Rentenbeginn nicht zu den 45 Beitragsjahren gerechnet werden, wenn diese mit Arbeitslosigkeit belegt sind. Das soll „Missbrauch“ verhindern und eine befürchtete Frühverrentungswelle stoppen. Woher die Angst vor dem Stellenabbau, konnte man doch wochenlang nichts anderes lesen, als dass die sozialpolitische Welt aus den Angeln gerät durch dieses Gesetz und eigentlich alle Welt händeringend Arbeitskräfte sucht, die bis weit über die 63 hinaus arbeiten wollen. Also was jetzt: Angst vor Frühverrentung oder vor dem Fachkräftemangel? » weiterlesen
Social Media am Arbeitsplatz: Kann der Betriebsrat bei der Aufstellung von Social Media Guidelines mitbestimmen?
Die Nutzung sozialer Netzwerke wie Facebook, LinkedIn, Xing, Twitter und Co. auch am Arbeitsplatz und im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis hat längst in den Alltag vieler Arbeitgeber und Arbeitnehmer Einzug gehalten. Die Nutzungsmöglichkeiten sind zahlreich; arbeitnehmerseitig werden Kollegen über soziale Netzwerke „kontaktet“, es wird nach neuen (potentiellen) Arbeitgebern gesucht, der eine oder andere „Frust“ über den Arbeitgeber gepostet oder aber auch Kunden für den Arbeitgeber akquiriert. Zuweilen ermuntern Arbeitgeber die Arbeitnehmer sogar explizit, soziale Netzwerke aktiv zum Ausbau auch des beruflichen Kontaktnetzwerks zu nutzen und damit auch die Interessen des Arbeitgebers (z.B. Employer-Branding, Kundenakquise etc.) zu fördern.
Ebenso zahlreich wie die Nutzungsmöglichkeiten von Social Media sind jedoch auch die tatsächlichen und rechtlichen Probleme, die sich für Arbeitgeber hieraus ergeben können. Unternehmen stellen daher zunehmend Social Media Richtlinien auf. Sie zielen darauf ab, einer unkontrollierten und die Interessen des Unternehmens beeinträchtigenden Nutzung von Social Media durch die Arbeitnehmer entgegenzuwirken. Social Media Guidelines können dabei Hinweise auf gesetzlich bestehende Begrenzungen, z.B. aus Urheber- oder Persönlichkeitsrechten, unverbindliche Nutzungsempfehlungen aber auch konkrete Verhaltenspflichten für Arbeitnehmer, an deren Verletzung arbeitsrechtliche Maßnahmen gekoppelt sind, beinhalten.
Ist ein Betriebsrat gewählt, stehen bei der Aufstellung von Social Media Guidelines entsprechende Mitbestimmungsrechte im Raum. » weiterlesen