BAG: Attest schon ab dem ersten Krankheitstag – Arbeitgeber im Vorteil?

Ralf Fuhrmann, Partner bei Thümmel, Schütze & Partner in Stuttgart

Arbeitgeber dürfen ohne weitere Begründung die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Attest) schon vom ersten Tag der Erkrankung verlangen. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in der vergangenen Woche (5 AZR 886/11, DB 0556613).

Was auf den ersten Blick für viele Arbeitgeber ein wichtiges und als positiv empfundenes Signal beim Kampf gegen hohe Krankenstände in einem Unternehmen empfunden werden mag, ist auf den zweiten Blick nicht unproblematisch.  » weiterlesen

MiFID2/MiFIR: Abstimmung im Europäischen Parlament – Provisionsverbote und Honorarberatung

RA Dr. Markus Lange, Partner, Head of Financial Services Legal, KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt/M.

Am 26. 10. 2012 hat sich das Plenum des Europäischen Parlaments (EP) mit den im Oktober 2011 vorgelegten Vorschlägen der EU-Kommission für eine Neufassung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID2) sowie einer ergänzenden, unmittelbar anwendbaren Verordnung (MiFIR) befasst. Die unter Federführung des deutschen Europaabgeordneten Markus Ferber (CSU) im ECON-Ausschuss erarbeiteten Kompromisstexte wurden mit breiter Mehrheit angenommen.

Dies darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass hinsichtlich der inhaltlichen Positionen noch einige Mühen erforderlich sein werden, um das Gesetzgebungsverfahren mit dem Erlass von MiFID2 und MiFIR zu einem Abschluss zu bringen. Der jetzt verabschiedete Standpunkt des EP geht in vielerlei Hinsicht über die ursprünglichen Vorschläge der Kommission hinaus und weicht zugleich erheblich von den parallel erarbeiteten – wenn auch noch vorläufigen – Kompromisspositionen des Rates ab.

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OLG Hamburg: Verfassungsmäßigkeit des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs

RA Dr. Cédric Müller, Hogan Lovells International LLP, Düsseldorf

Zur Erleichterung von Konzernverschmelzungen wurde durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes die Vorschrift des § 62 Abs. 5 UmwG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) geschaffen (vgl. dazu auch Bungert/Wettich, DB 2011 S. 1500). Aufgrund dieser Regelung können Minderheitsaktionäre bereits ab einer Beteiligungsquote von 90% ausgeschlossen werden, während die §§ 327a ff. AktG, 39a ff. WpÜG eine Beteiligung i. H. von 95% voraussetzen. Hauptaktionär kann allerdings nur eine AG, KGaA oder SE sein. Des Weiteren ist das Ausschlussverfahren nur zulässig, wenn es im Zusammenhang mit der Verschmelzung der Tochtergesellschaft auf den Hauptaktionär (upstream merger) erfolgt.

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Wichtige Neuregelungen der 8. GWB-Novelle

RA Dr. Thorsten Mäger, Partner, Hengeler Müller, Düsseldorf

Die 8. GWB-Novelle war in vielen Eckpunkten heftig umstritten. Erst nach langen Diskussionen wurde sie am 18. 10. 2012 vom Bundestag beschlossen. Da nicht damit gerechnet wird, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anruft, wird sie aller Voraussicht nach am 1. 1. 2013 in Kraft treten. Gegenüber dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom November 2011 (vgl. dazu den Beitrag von Grave) hat sich eine Reihe von wichtigen Änderungen ergeben.

Pressespezifische Regelungen 

Eine wichtige Neuregelung betrifft das Presse-Grosso. Der Großhandel mit Zeitungen und Zeitschriften erfolgt in Deutschland seit Jahrzehnten im Presse-Grosso-System. In Deutschland gibt es ca. 70 weit überwiegend mittelständisch strukturierte Grossisten, die fast alle jeweils über ein ausschließliches Vertriebsgebiet verfügen und dort sämtliche Presseerzeugnisse aller Verlage flächendeckend an die Verkaufsstellen des Einzelhandels ausliefern.

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Branchenzuschläge für Zeitarbeitnehmer

RA, FAArbR, Solicitor (England & Wales) Tobias Neufeld, LL.M., Partner, Allen & Overy LLP, Düsseldorf

Zum 1. November 2012 treten die ersten beiden der derzeit fünf Tarifverträge über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen (Branchentarifverträge) in Kraft: in der Metall- und Elektroindustrie sowie der Chemischen Industrie. Die weiteren Branchentarifverträge für die Kunststoff verarbeitende Industrie, Kautschukindustrie und den Schienenverkehrsbereich treten einige Monate später in Kraft. Tarifgespräche für weitere Branchen laufen noch.

Nach den Neuregelungen können (nach Stufen gestaffelte) Branchenzuschläge anfallen, wenn ein Zeitarbeitnehmer von einem Zeitarbeitsunternehmen bei einem seiner Kunden für eine längere Dauer ununterbrochen eingesetzt ist und der Einsatzbetrieb des Kunden (Kundenbetrieb) zu einer einschlägigen Branche gehört. Die Zuschläge werden auf das tarifliche Stundenentgelt des Zeitarbeitnehmers aufgeschlagen. Zudem werden andere Zuschläge, wie z.B. für Mehrarbeit, auf der Basis des so erhöhten tariflichen Stundenentgelts berechnet. Übergangsregelungen bewirken für einige Zeitarbeitnehmer eine Anwendung der Branchenzuschläge bereits ab dem 1. November 2012. » weiterlesen

Englischer Administrator darf Interessenausgleich mit Namensliste schließen

Rechtsanwältin Frauke Heudtlaß, Raupach & Wollert-Elmendorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
Frankfurt

Mit Urteil vom 20.  9. 2012 (6 AZR 253/11, DB 2012 Heft 39 S. M 17, Pressemitteilung Nr. 67/12) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Zielsetzung der Europäischen Insolvenzverordnung (EuInsVO; EG Nr. 1346/2000), effiziente und grenzüberschreitende Insolvenzverfahren sicherstellen zu wollen, hervorgehoben und klargestellt, dass vor diesem Hintergrund auch ein Administrator nach englischem Recht bei grenzüberschreitenden Insolvenzen innerhalb der EU als Insolvenzverwalter i. S. des § 125 der Insolvenzordnung (InsO) anzusehen ist und somit einen Interessenausgleich mit Namensliste abschließen kann, dem die Wirkungen des § 125 InsO, insbesondere die Vermutungswirkung der dringenden betrieblichen Erfordernisse als Grundlage für Kündigungen, zukommen.
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Kapitalaufbringung: Verdeckte Sacheinlage bei fehlgeschlagener Einlageleistung

RA Horst Grätz, Partner, Rödl & Partner, Nürnberg

Der BGH hat mit Beschluss vom 10. 7. 2012 – II ZR 212/10, DB 2012 S. 2157 entschieden, ob eine Zahlung im Rahmen einer Kapitalerhöhung zur Erfüllung der Einlagepflicht führt, wenn die Einlageleistung im ersten Versuch nicht wirksam erbracht wurde und im Anschluss an den zweiten Versuch der fehlgeleistete Betrag an den Gesellschafter zurückgewährt wird. Der BGH wertete dies als eine verdeckte Sacheinlage in Form des „Hin- und Herzahlens“.Eine Gesellschafterin einer GmbH hatte noch vor der Fassung des Kapitalerhöhungsbeschlusses einen Geldbetrag mit dem Vermerk „Stammkapitalerhöhung“ auf das Gesellschaftskonto eingezahlt. Das Geld stammte aus einem Darlehen, das sie zur Finanzierung aufgenommen hatte. Als der Kapitalerhöhungsbeschluss gefasst wurde, hatte die Gesellschaft das Geld nahezu verbraucht.

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Aufklärungspflichten bei einfachen Zinssatzswaps zu Sicherungszwecken

RA/FA f. GesellR Michael K. Schneider, Partner, Raupach & Wollert-Elmendorff, Stuttgart

Bislang ist umstritten, ob eine Aufklärungspflicht über den negativen Marktwert eines Swap-Vertrages auch dann besteht, wenn der Swap einfach strukturiert ist und aus Sicht des Bankkunden lediglich ein variabler Zinssatz gegen einen Festzinssatz getauscht wird. Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 27. 6. 2012 -9 O 140/11 entschieden, dass bei solchen sog. Plain Vanilla Swaps zumindest dann keine Aufklärungspflicht besteht, wenn diese zur Zinssicherung eines Darlehens eingesetzt werden. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

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Die Zukunft der europäischen Bankenaufsicht

RA Andreas Steck, Partner, Linklaters LLP, Frankfurt/M.

Auf dem Weg zu einer einheitlichen Finanzmarktregulierung und Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) wurden auf Vorschlag der europäischen Staats- und Regierungschefs von der Europäischen Kommission am 12. 9. 2012 ein Fahrplan für eine gemeinsame Bankenunion sowie zwei Verordnungsentwürfe vorgelegt. Der Entwurf einer Verordnung zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank sieht einen sog. einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) vor, der eine harmonisierte Bankenaufsicht in allen Ländern der Eurozone unter der Führung der Europäischen Zentralbank (EZB) gewährleisten soll.

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Schadensersatz wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens

Dr. Paul de Beauregard

RA/FAArbR Dr. Paul Melot de Beauregard, LL.M., Partner, McDermott Will & Emery, München

Mit Urteil vom 26. 9. 2012 – 10 AZR 370/10 (DB0492237) hat sich das Bundesarbeitsgericht mit einer Schadensersatzforderung wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens befasst. Diese Entscheidung des BAG bildet den Abschluss eines bemerkenswerten Verfahrens, welches zwischen zwei Straßenbauunternehmen um eine Gesamtsumme in Höhe von über 46 Mio. Euro geführt wurde. Solche Summen sind in der Arbeitsrechtsprechung äußerst selten. Juristisch schwierig ist der Fall deshalb gewesen, da der Schadensersatzforderung der Vorwurf des wettbewerbswidrigen Verhaltens zugrunde lag. Bereits die Vorinstanz, das LAG Düsseldorf, hatte festgestellt, dass das beklagte Unternehmen zusammen mit den ehemaligen Mitarbeitern der Klägerin wettbewerbswidrig gehandelt hatte. An einem haftungsbegründenden Fehlverhalten gab es keinen Zweifel. Dennoch scheiterte die Schadensersatzklage. Warum? » weiterlesen