RA, FAArbR, Solicitor (England & Wales) Tobias Neufeld, LL.M., Partner, Allen & Overy LLP, Düsseldorf
Zum 1. November 2012 treten die ersten beiden der derzeit fünf Tarifverträge über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen (Branchentarifverträge) in Kraft: in der Metall- und Elektroindustrie sowie der Chemischen Industrie. Die weiteren Branchentarifverträge für die Kunststoff verarbeitende Industrie, Kautschukindustrie und den Schienenverkehrsbereich treten einige Monate später in Kraft. Tarifgespräche für weitere Branchen laufen noch.
Nach den Neuregelungen können (nach Stufen gestaffelte) Branchenzuschläge anfallen, wenn ein Zeitarbeitnehmer von einem Zeitarbeitsunternehmen bei einem seiner Kunden für eine längere Dauer ununterbrochen eingesetzt ist und der Einsatzbetrieb des Kunden (Kundenbetrieb) zu einer einschlägigen Branche gehört. Die Zuschläge werden auf das tarifliche Stundenentgelt des Zeitarbeitnehmers aufgeschlagen. Zudem werden andere Zuschläge, wie z.B. für Mehrarbeit, auf der Basis des so erhöhten tariflichen Stundenentgelts berechnet. Übergangsregelungen bewirken für einige Zeitarbeitnehmer eine Anwendung der Branchenzuschläge bereits ab dem 1. November 2012. » weiterlesen