Die Revolution blieb aus – Arbeitgeber kommen nicht ohne Weiteres aus zu teuren Pensionszusagen heraus. Das BAG lässt auch exponentiell gestiegene Pensionsrückstellungen nicht als Ausweg gelten.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 8. Dezember 2020 entschieden, dass Arbeitgeber in Pensionszusagen versprochene Leistungserhöhungen (Anknüpfung an Tarifgehaltserhöhungen) nicht unter Berufung auf einen Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) beenden können. Selbst eine Rückstellungserhöhung von mehr als 40 Prozent in vier Jahren und die Verdopplung des Barwerts der Zusage, seit Erteilung rechtfertigen keinen Ausstieg des Arbeitgebers aus der versprochenen Anpassung. Im Vorfeld hatten einige Beobachter aufgrund eines Urteils aus Mai 2020 gehofft, das BAG würde Arbeitgebern, die unter der seit 2010 geänderten handelsbilanziellen Bewertung von Pensionszusagen durch das BilMoG sowie der anhaltenden Niedrigzinsphase leiden, mit dem Wegfall der Geschäftsgrundlage einen Rettungsring zur Korrektur zu teurer Pensionssysteme zuwerfen. » weiterlesen