Bei erfolgsabhängigen Bonusvereinbarungen ist im Wege der Auslegung regelmäßig von einer Ausgestaltung mittels Zielvereinbarungen auszugehen, deren Nichtabschluss einen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers begründen kann. Mit seiner Entscheidung vom 17. Dezember 2020 (8 AZR 149/20) setzt das BAG damit neue Maßstäbe für die Auslegung von Bonusregelungen. Fehlt es an einer ausdrücklichen Vereinbarung, geht das BAG demnach von der Verpflichtung zum Abschluss einer Zielvereinbarung als Regelfall aus. » weiterlesen